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Nationalrat beschließt Regeln für den Grünen Pass

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Die gesetzlichen Grundlagen für einen so genannten Grünen Pass wurden vom Nationalrat mit breiter Mehrheit beschlossen. Damit kann künftig der Nachweis, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist, entweder mittels QR-Code oder durch ein ausgedrucktes Dokument erbracht werden. Der österreichische Grüne Pass soll außerdem mit jener der EU, welche für 1. Juli angekündigt ist, kompatibel sein. Neben den beiden Koalitionsparteien ÖVP und Grüne gaben auch die SPÖ und die NEOS in einer eigens angesetzten Sondersitzung des Nationalrats ihre Zustimmung. Mittlerweile hat der Gesetzesbeschluss auch den Bundesrat passiert.

Bis zuletzt strittig waren insbesondere jene Passagen im Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz, die ein umfassenden Datenregister in pseudonymisierter Form und die Möglichkeit, Bewegungsprofile von BenutzerInnen des Grünen Passes zu erstellen, möglich gemacht hätten. Die Regierungsparteien hatten sich schließlich mit der SPÖ auf einen Gesetzestext geeinigt, der den Bedenken des Datenschutzes Rechnung trägt. Dieser Kompromiss wurde in Form eines Abänderungsantrags in der Sondersitzung eingebracht und beschlossen. Die NEOS waren der Meinung, dass Österreich kein Vorteil daraus entsteht, wenn es den EU-Regelungen vorgreift. Die FPÖ übte heftige Kritik und sprach von der Gefahr einer dauerhaften Beschränkung von Grund- und Freiheitsrechten.

Neben dem Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz beschloss der Nationalrat auch, dass für Gastronomie und Tourismus Gratis-Antigen-Tests bereitgestellt werden. Öffentliche Apotheken werden einen Kostenersatz für die Distribution von Impfstoffen und Ausdruck von Impfbescheinigungen erhalten.

In der Sitzung fand auf Verlangen der FPÖ auch eine Kurze Debatte statt. Die Freiheitlichen wollten von Bundeskanzler Sebastian Kurz wissen, ob er beim Justizministerium Auskünfte über bestimmte laufende Ermittlungsverfahren eingeholt habe. Der Bundeskanzler betonte, er habe keine solchen Anfragen getätigt.

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