Familienausschuss: Indexierung der Familienbeihilfe nach Wohnort des Kindes soll aufgehoben werden
Der Familienausschuss stellte heute die Weichen dafür, dass die Indexierung der Familienbeihilfe aufgehoben wird. Der Beschluss im Ausschuss wurde von allen Fraktionen außer der FPÖ mitgetragen. Damit reagiert der Nationalrat auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der diese Regelung im Mai als Verstoß gegen Unionsrecht eingestuft hat. Seit Anfang 2019 erhielten EU-Bürgerinnen und Bürger, die in Österreich arbeiten, die Familienbeihilfe für ihre nicht hier lebenden Kinder angepasst an die Lebenshaltungskosten des jeweiligen Heimatlandes.
Laut Familienministerin Susanne Raab wird die Rückzahlung bei Vorliegen der Kontodaten automatisiert erfolgen. In Fällen, in denen eine geringere Familienbeihilfe ausbezahlt wurde, sollen nun Nachzahlungen erfolgen. Bei bereits ausbezahlten höheren Familienbeihilfe soll es keine Rückforderungen geben.
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