Novelle zum Parteiengesetz erhielt notwendige Zweidrittelmehrheit
Die lange verhandelte Novelle zum Parteiengesetz hat im Nationalrat letztlich breite Unterstützung erhalten. Neben den Koalitionsparteien stimmte auch die SPÖ für den umfangreichen Gesetzentwurf und stellte damit die notwendige Zweidrittelmehrheit sicher. Auch begleitende Gesetzesänderungen samt Adaptierung der Bundesverfassung sind weitgehend auf Schiene. Ziel des Gesetzespakets ist es, mehr Transparenz in die Parteienfinanzierung zu bringen und damit nicht zuletzt für mehr Fairness im politischen Wettbewerb sorgen.
Erfreut über den Beschluss äußerten sich ÖVP und Grüne. Mit dem vorliegenden Entwurf werde das strengste Parteiengesetz beschlossen, das Österreich je hatte, sagte Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer. ÖVP-Verhandler Andreas Ottenschläger sprach von einem neuen Kapitel der Fairness und der Transparenz. Diese Euphorie wollte SPÖ-Verfassungssprecher Jörg Leichtfried nicht teilen, seine Fraktion stimmte der Novelle letztendlich aber doch zu. Lob gab es auch von Seiten der NEOS, ihrer Meinung nach ist aber eine Hintertür für illegale Parteienfinanzierung durch Vereinskonstruktionen offen geblieben. Die FPÖ glaubt nicht, dass das Gesetzespaket in der Praxis Verbesserungen bringen wird, und forderte ein gänzliches Verbot von Parteispenden.
Konkret werden die Veröffentlichungspflichten der Parteien mit dem Gesetzespaket erheblich erweitert. So sind künftig etwa eigene Wahlwerbungsberichte vorzulegen und in den Finanzberichten auch die Schulden und Vermögen einer Partei auszuweisen. Zudem wird der Rechnungshof bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten direkt in die Parteifinanzen Einschau halten können. Auch deutlich höhere Strafen für Verstöße gegen die Wahlkampfkostenobergrenze, verschärfte Spendenregelungen, die Einführung eines öffentlichen Parteienregisters sowie ein grundsätzliches Spendenannahmeverbot für parlamentarische Klubs und Parteiakademien gehören zum umfangreichen Paket, wobei diesem Verbot auch FPÖ und NEOS zustimmten.
Begleitend zum Parteiengesetz haben sich die Abgeordneten überdies mehrheitlich auf einen neuen Wahlmodus für die Rechnungshofspitze verständigt. Demnach sind der Rechnungshofpräsident bzw. die Rechnungshofpräsidentin im Nationalrat künftig mit Zweidrittelmehrheit zu wählen, wobei der endgültige Beschluss zu diesem Vorhaben noch ausständig ist. Das gilt auch für die geplante Verpflichtung von Bund, Ländern und Gemeinden, alle ab 2023 in Auftrag gegebenen Studien, Gutachten und Umfragen grundsätzlich zu veröffentlichen.
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