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Änderungen bei Karenz und Altersteilzeit

Gesetzesänderungen im Bereich der Elternkarenz und für pflegende Angehörige

Themen

Sozialausschuss stimmte für Änderungen bei Karenz und Altersteilzeit

Der Sozialausschuss hat bei seiner letzten Sitzung Gesetzesänderungen im Bereich der Elternkarenz und für pflegende Angehörige zugestimmt. Er stimmte auch zu, dass die Förderung für die geblockte Altersteilzeit schrittweise endet.

Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige

Eltern und pflegende Angehörige sollen ihr Privatleben besser mit ihrem Berufsleben vereinbaren können. Das gibt eine Richtlinie der EU vor. Bereits im Juni haben die Regierungsparteien ÖVP und Grüne einen Antrag für eine entsprechende Gesetzesänderung eingebracht.

Der Sozialausschuss hat diesen Antrag dann begutachten lassen. Er hat 40 Organisationen zur Abgabe einer Stellungnahme eingeladen. Nach der Begutachtungs-Phase wurde am Antrag nichts mehr verändert.

Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS hat der Ausschuss dem Antrag dann zugestimmt. Als nächstes wird der Nationalrat darüber abstimmen.

2 Monate unübertragbare Karenz pro Elternteil

In Zukunft soll bei der Elternkarenz jedes Elternteil mindestens 2 Monate in Karenz gehen. Nur dann sollen Eltern einen Anspruch auf die vollen 24 Monate Karenz insgesamt haben. Geht nur ein Elternteil in Karenz, verkürzt sich die Dauer auf 22 Monate.

Eine Ausnahme gibt es für Alleinerziehende: Sie können nach wie vor bis zum 2. Geburtstag ihres Kindes in Karenz gehen.

Familienzeit-Bonus wird verdoppelt

Außerdem sollen Männer leichter in Elternkarenz gehen können. Deshalb soll der Familienzeit-Bonus verdoppelt werden und zukünftig bei   pro Tag liegen. Der Familienzeit-Bonus ist eine finanzielle Unterstützung für Väter, die sich direkt nach der Geburt ihres Kindes um ihre Familie kümmern wollen.

Änderung bei der Pflegefreistellung

Es sind auch Änderungen bei der Pflegefreistellung geplant:

  • Künftig können Personen auch dann zur Pflege naher Angehöriger freigestellt werden, wenn die pflegebedürftigen Angehörigen nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit ihnen leben.
  • Es soll auch eine Freistellung zur Pflege von Personen im gemeinsamen Haushalt geben. Auch dann, wenn die pflegebedürftigen Personen keine Angehörigen sind.

Mehr Schutz vor Diskriminierung im öffentlichen Dienst

Beschäftigte im öffentlichen Dienst sollen besser vor Diskriminierungen geschützt werden. Daher hat der Sozialausschuss sich auch mit einem Antrag für eine Klarstellung im Bundes-Gleichbehandlungs-Gesetz befasst. Das Bundes-Gleichbehandlungs-Gesetz sagt, dass alle Menschen fair und gleich behandelt werden sollten, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion, Geschlecht, sexuellen Orientierung, Alter oder Behinderung. So soll nun ein Diskriminierungsverbot bei Elternkarenz, Pflegefreistellung und anderen Freistellungen aus familiären Gründen eingeführt werden.

Schrittweises Ende der geblockten Altersteilzeit

Arbeitnehmer:innen haben ein paar Jahre vor dem Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters Anspruch auf Altersteilzeit. Während der Altersteilzeit können sie weniger Stunden pro Woche arbeiten. Sie bekommen aber einen Teil des Lohnunterschiedes bezahlt.

Für die Altersteilzeit gibt es verschiedene Modelle. In einem Modell können sich Arbeitnehmer:innen die Altersteilzeit in zwei Blöcke aufteilen. Im ersten Block arbeiten sie weiterhin so viel Stunden wie bisher. Im zweiten Block arbeiten sie dann bis zur Pension gar nicht mehr. Dieses Modell soll jetzt schrittweise bis 2029 enden. Das wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS beschlossen. 

Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne hatten das Ende der geblockten Altersteilzeit beantragt. Sie begründeten das damit: Das Modell entspricht eher einer vorzeitigen Alterspension. Daher soll es nicht mit Geld aus der Versichertengemeinschaft gefördert werden. Statt der geblockten Altersteilzeit soll das gefördert werden: 

  • Die fortlaufende Form der Altersteilzeit und
  • der Bildungsbonus.  Der soll im Fall von Schulungs- und Wiedereingliederungs-Maßnahmen zusätzlich zum Arbeitslosengeld ausbezahlt werden.

Nachbesserungen beim Kinderzuschuss für einkommensschwache Haushalte

Der Kinderzuschuss für einkommensschwache Haushalte soll verbessert werden. Auch dem hat der Sozialausschuss zugestimmt.