Arbeitnehmer:innen haben ein paar Jahre vor dem Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters Anspruch auf Altersteilzeit. Während der Altersteilzeit können sie weniger Stunden pro Woche arbeiten. Sie bekommen aber einen Teil des Lohnunterschiedes bezahlt.
Für die Altersteilzeit gibt es verschiedene Modelle. In einem Modell können sich Arbeitnehmer:innen die Altersteilzeit in zwei Blöcke aufteilen. Im ersten Block arbeiten sie weiterhin so viel Stunden wie bisher. Im zweiten Block arbeiten sie dann bis zur Pension gar nicht mehr. Dieses Modell soll jetzt schrittweise bis 2029 enden. Das wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS beschlossen.
Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne hatten das Ende der geblockten Altersteilzeit beantragt. Sie begründeten das damit: Das Modell entspricht eher einer vorzeitigen Alterspension. Daher soll es nicht mit Geld aus der Versichertengemeinschaft gefördert werden. Statt der geblockten Altersteilzeit soll das gefördert werden:
- Die fortlaufende Form der Altersteilzeit und
- der Bildungsbonus. Der soll im Fall von Schulungs- und Wiedereingliederungs-Maßnahmen zusätzlich zum Arbeitslosengeld ausbezahlt werden.