Nationalfonds-Vorsitzender kann ersetzt werden
Der Bundesrat hat mehreren Beschlüssen des Nationalrats zugestimmt.
Ein Punkt war die Novelle zum Nationalfonds-Gesetz. Dadurch wird sichergestellt, dass der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des National-Sozialismus handlungsfähig bleibt. In Zukunft wird es möglich sein, dass sich Nationalrats-Präsident Walter Rosenkranz als Vorsitzender des Kuratoriums vertreten lässt. Der Haupt-Ausschuss bekommt außerdem die Möglichkeit, Rosenkranzals Kuratoriums-Vorsitzenden abzuwählen. An seiner Stelle kann dann der Zweite Präsident oder die Dritte Präsidentin die Leitung des Fonds übernehmen.
Kritik kam von der FPÖ. Sie sieht die Novelle als "Anlass-Gesetzgebung" und stimmte dagegen. Hintergrund ist, dass die jüdische Gemeinschaft und Opferschutz-Verbände Vorbehalte gegen Rosenkranz haben. Die Grünen haben die Novelle angeregt.