News in einfacher Sprache 15.02.2023, 15:44

Gesundheitsausschuss befasste sich mit 2 Volksbegehren

2 Volksbegehren zum Thema Corona

Bei einem Volksbegehren fordert eine Gruppe von Menschen das Parlament auf, sich mit einem bestimmten Thema zu befassen. Jeder wahlberechtigte Mensch kann dafür in einer Liste unterschreiben. Die Unterschriften-Liste wird dann dem Parlament übergeben. Sind es mindestens 100.000 Unterschriften? Dann muss sich das Parlament mit dem Thema befassen. 
In der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses ging es um diese beiden Volksbegehren:

  • COVID-Maßnahmen abschaffen.
    Dieses Volksbegehren fordert, dass alle COVID-19-Maßnahmen sofort abgeschafft werden.
  • Wiedergutmachung der COVID-19-Schutzmaßnahmen. 

Dieses Volksbegehren fordert: Es sollen alle Schäden abgegolten werden, die durch die Corona-Schutzmaßnahmen entstanden sind.

218.000 und 184.936 Personen haben letzten Herbst diese beiden Volksbegehren unterschrieben.

Öffentliche Anhörung von Expertinnen und Experten

Der Gesundheitsausschuss hat nun eine Veranstaltung organisiert, bei der Expertinnen und Experten zu Corona sprachen. Die Veranstaltung war öffentlich. 
Eingeladen war unter anderem Karl Stöger. Er ist Experte für Medizinrecht. Er warnte in seiner Rede vor einer Generalamnestie für Verstöße gegen Corona-Schutzmaßnahmen. Eine Generalamnestie bedeutet in diesem Fall: Sämtliche Personen, die sich nicht an die Corona-Schutzmaßnahmen gehalten haben, werden für diesen Verstoß nicht bestraft. Karl Stöger sagte: Wenn 2 Drittel aller Abgeordneten zum Nationalrat für solch eine Generalamnestie stimmen, kann es tatsächlich dazu kommen. Doch das ist nicht sinnvoll. Denn das ist ein problematisches Signal. Wenn es erneut zu einer Gesundheitskrise kommt, denken sich viele Personen vielleicht: Ich muss mich nicht an die Schutzmaßnahmen halten. Denn man wird ja nicht bestraft.

Auch der Tiroler Urologe Hannes Strasser war als Experte eingeladen. Er sah das anders. Er kritisierte die Corona-Maßnahmen scharf und ist der Meinung: Wegen Corona ist es nie zu einer epidemischen Notlage gekommen.

Kein konkretes Ergebnis nach den Beratungen

Nach den Beratungen im Gesundheitsausschuss ist es zu keinem konkreten Ergebnis gekommen. Gesundheitsminister Johannes Rauch sagte: Es ist nach wie vor geplant, dass das COVID-19-Maßnahmen-Gesetz mit Ende Juni endet.

Änderung im Medizinprodukte-Gesetz

Die breite Mehrheit aller Abgeordneten im Gesundheitsausschuss stimmte für eine Änderung im Medizinprodukte-Gesetz. Der Hintergrund dazu ist: Oftmals lassen sich Frauen von Ärztinnen und Ärzten Spiralen zur Schwangerschafts-Verhütung einsetzen. Vor Kurzem wurde bekannt, dass sehr viele Spiralen eines spanischen Herstellers im Körper der Frauen zerbrochen sind. Bei vielen Frauen hat das große Schmerzen und innere Verletzungen verursacht. 

Im neuen Gesetz soll nun das geregelt werden: Ärztinnen und Ärzten oder die Krankenanstalten müssen Patientinnen und Patienten zukünftig sofort und nachweislich informieren, wenn Implantate ihre Gesundheit gefährden können. Implantate sind künstliche Materialien, die in einen Körper eingesetzt werden. Zum Beispiel Verhütungs-Spiralen.

Sonstige Themen

Die Mitglieder des Gesundheitsausschusses haben auch über viele Anträge der Opposition gesprochen. Hier ging es unter anderem um das Thema Tierschutz.