News in einfacher Sprache 12.03.2025, 09:34

Wie Regierung und Parlament zusammenarbeiten

Drei Säulen der Demokratie

Unsere Demokratie wird von drei Säulen getragen:

  • Die Bundesregierung ist Teil der Verwaltung. Das ist die Exekutive.
  • Das Parlament ist Teil der Gesetzgebung. Das ist die Legislative.
  • Die Gerichte sind Teil der Rechtsprechung. Das ist die Judikative.

Es kommt immer wieder vor, dass sich diese Bereiche überschneiden. Das ist vor allem bei der Verwaltung und Gesetzgebung der Fall.

Bundesregierung kann Gesetze vorschlagen

Die Bundesregierung kann Gesetze zwar nicht beschließen. Sie darf aber Gesetzesvorschläge machen. Die Bundesregierung hat in den meisten Fällen eine Mehrheit im Nationalrat. Deshalb sind die meisten beschlossenen Gesetze Regierungsvorlagen.

Das hat sich 2019 geändert: Von da an gingen die meisten beschlossenen Gesetze nicht von der Regierung aus, sondern von Abgeordneten des Nationalrats.

Seit 2019 werden mehr Gesetzesinitiativen von Abgeordneten eingebracht als von der Regierung.

Parlament kann Handlungsaufträge geben

Abgeordnete des Nationalrats und Mitglieder des Bundesrats können den Ministerien Handlungsaufträge geben. Dafür verwenden sie sogenannte Entschließungsanträge. Das Parlament kann damit ein Ministerium auffordern, ein Gesetz auszuarbeiten oder einen Bericht zu erstellen. Entschließungsanträge brauchen eine Mehrheit im Plenum. Die meisten erfolgreich angenommenen Anträge kommen daher von den Regierungsparteien.

Auch die Opposition bringt gerne Entschließungsanträge ein: Die meisten Entschließungsanträge kommen von Parteien, die nicht in der Regierung sind.

Abgeordneten haben ein Anfragerecht

Eine wichtige Aufgabe des Parlaments ist die Kontrolle der Bundesregierung. Diese Aufgabe übernimmt vor allem die Opposition. Die Regierung wird ja von den Parlaments-Fraktionen der Koalitionsparteien unterstützt.

Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats haben dafür das sogenannte Interpellations-Recht. Das bedeutet Anfragerecht. Sie können von der Bundesregierung verlangen, dass sie Auskunft über ihre Arbeit gibt. Die befragten Minister:innen müssen dabei ehrlich antworten.

Die Zahl der jährlich gestellten Anfragen nahm im Laufe der Jahre zu.

Untersuchungsausschüsse

Manchmal wollen Abgeordnete mehr zu einem Thema wissen, als sie durch parlamentarische Anfragen herausfinden können. Dann kann der Nationalrat auch einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Die Mitglieder dieses Ausschusses können die Handlungen des Bundes zu einem klar definierten Thema untersuchen.

Ihr Ziel ist es, die politische Verantwortung zu klären. Ein U-Ausschuss ist keine Gerichtsverhandlung: Es gibt weder Verurteilungen noch Strafen für Regierungs-Mitglieder. Die Klärung der politischen Verantwortung kann aber dazu führen, dass der Nationalrat Maßnahmen setzt.

Seit der Wiedereröffnung des Parlaments werden U-Ausschüsse im Lokal 1 – Erwin-Schrödinger abgehalten.

Misstrauens-Anträge gegen einzelne Minister:innen oder die gesamte Regierung

Eine dieser Maßnahmen ist der Misstrauens-Antrag: Mit diesem Antrag kann der Nationalrat einem Minister, einer Ministerin oder der ganzen Bundesregierung das Vertrauen entziehen. Das Misstrauens-Votum ist das schärfste Instrument der politischen Kontrolle.

Was geschieht, wenn ein Misstrauens-Antrag von der Mehrheit der Abgeordneten angenommen wird? Dann muss der oder die Bundespräsident:in die Person oder die gesamte Regierung des Amtes entheben.

In der Zweiten Republik gab es 223 Misstrauens-Anträge. Bisher wurde nur einer angenommen: Am 27. Mai 2019 entließ der Nationalrat die Bundesregierung, nachdem die Koalition aus ÖVP und FPÖ zerbrochen war.

Anklage von Minister:innen

Bei der politischen Kontrolle geht es darum: Die Abgeordneten wollen Informationen bekommen und sie den Wähler:innen zur Verfügung zu stellen.

Daneben gibt es die rechtliche Kontrolle: Dafür sind die Gerichte zuständig. Das kann große Folgen für die Betroffenen haben. Mit einer Minister-Anklage kann der Nationalrat Mitglieder der Bundesregierung vor dem Verfassungs-Gerichtshof anklagen.

Ein Regierungs-Mitglied kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn es gegen die Verfassung verstoßen hat oder Gesetze missachtet hat. Bei einer Verurteilung kann die Person ihr Amt verlieren. In Ausnahmefällen kann die Person sogar eine gewisse Zeit lang ihr Wahlrecht verlieren. So ein Antrag fand im Nationalrat noch nie eine Mehrheit.

Genehmigung des Budgets und der Rechnungshof

Der Nationalrat muss den Budget-Vorschlag der Bundesregierung genehmigen. Erst dann kann er in Kraft treten. Zur finanziellen Kontrolle der Regierung hat das Parlament eigene Ausschüsse, die sich mit dem Budget auseinandersetzen. Außerdem gibt es den Budgetdienst im Parlament. Er erstellt für Abgeordnete Analysen zum Budget.

Daneben gibt es auch noch den Rechnungshof: Er ist ein Hilfsorgan des Nationalrats und kann die gesamten Staatsfinanzen prüfen. Er prüft von sich aus einzelne Gebiete. Die Abgeordneten können ihn zu Sonderprüfungen beauftragen.

Der Rechnungshof legt dem Nationalrat den sogenannten Bundes-Rechnungsabschluss vor: Darin sind die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des vergangenen Finanzjahres aufgelistet.

Begriffe einfach erklärt

Die Arbeit im Parlament ist sehr umfangreich und vielfältig. Es gibt viele Fachbegriffe. Diese Begriffe werden auf der Parlaments-Website einfach verständlich erklärt: 

Begriffe einfach erklärt