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Der Bautenausschuss hat beschlossen: Mietwohnungen werden heuer nicht teurer

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Rund 1 Million Menschen in Österreich leben in Mietwohnungen. Die Höhe der Miete ist in 2 Gesetzen geregelt: im Mietrechts­gesetz und im Richtwert­gesetz. Darin ist auch geregelt, dass die Richtwert­mieten und Kategoriemieten jedes Jahr erhöht werden können. Diese Erhöhung nennt man Index-Anpassung. Mit dem Index ist der Verbraucher­preis­index gemeint, der jedes Jahr neu berechnet wird. Die Mieten werden je nach Höhe dieses Index jährlich angepasst.

Im Jahr 2021 sollen die Mieten nicht erhöht werden. Das soll den Menschen helfen, die wegen Corona finanzielle Probleme haben. Zum Beispiel, weil sie ihren Arbeitsplatz verloren haben. Es soll erst wieder im Jahr 2022 zur Anpassung des Index kommen. Darauf haben sich die Mitglieder des Bautenausschusses geeinigt. Und zwar mit den Stimmen der Abgeordneten von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen. Diese Abgeordneten freuen sich über die Entlastung der Mieterinnen und Mieter. Nur die Abgeordneten des NEOS waren dagegen. Sie halten diese Maßnahme für Symbolpolitik. Das heißt, es wird dadurch nicht wirklich etwas verbessert.

Im Bauten­ausschuss hat es auch mehrere Initiativen der Oppositionsparteien gegeben, also der Parteien, die derzeit nicht in der Regierung sind. Zum Beispiel hat die SPÖ diese Forderung eingebracht: Ein Besteller­prinzip bei Provisionen für die Vermittlung einer Wohnung. Das bedeutet: Wer die Maklerin oder den Makler beauftragt, soll auch die Kosten für die Vermittlung der Wohnung bezahlen. Bisher ist es in Österreich so, dass die Mieterin oder der Mieter die Kosten für die Vermittlung der Wohnung bezahlen muss.

Diese Forderung wurde im Bauten­ausschuss vertagt, also auf die nächste Sitzung verschoben. Die Abgeordneten der Regierungs­parteien haben das damit erklärt: Sie sind selbst gerade dabei, eine Regelung zum Thema Besteller­prinzip auszuarbeiten.

Auch andere Initiativen werden erst in der nächsten Sitzung des Bauten­ausschusses besprochen.

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