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Osterfeiertage: Harter Lockdown für Wien, Niederösterreich und Burgenland

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In den östlichen Bundes­ländern sind besonders viele Menschen an Corona erkrankt. Die Intensiv­stationen in den Kranken­häusern sind voll. Deshalb wird es in den 3 Bundes­ländern Wien, Nieder­österreich und Burgenland über die Oster­feiertage wieder rund um die Uhr Ausgangs­beschränkungen geben. Gesundheits­minister Rudolf Anschober hat eine entsprechende Verordnungs­novelle vorgelegt. Der Hauptausschuss des Nationalrats hat sie mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen genehmigt.

In Nieder­österreich und im Burgenland wird es ab Grün­donnerstag vorerst bis 6. April wieder einen harten Lockdown geben. In Wien bleiben die Geschäfte – mit wenigen Ausnahmen – sogar bis zum 11. April geschlossen. Die Menschen dürfen ihre Wohnungen nur zu bestimmten Zwecken verlassen: Erholung, Einkauf von Lebens­mitteln und Treffen mit einzelnen sehr engen Angehörigen.

Grund für diese Maß­nahmen sind die hohen Infektions­zahlen. Auch in anderen Regionen Österreichs könnte es zu weiteren Einschränkungen kommen. Das hängt von der Entwicklung der Infektions­zahlen dort ab. Scharfe Kritik am Lockdown kommt weiterhin von der FPÖ. Auch die NEOS sehen die Ausgangs­beschränkungen nach wie vor kritisch.

Diese Geschäfte und Einrichtungen dürfen während der "Osterruhe" geöffnet sein:

Lebens­mittel­handel, Drogeriemärkte, Trafiken, Apotheken, Geschäfte mit Heilbehelfen, Garten­bau­betriebe, Tankstellen, Waschanlagen, Post-Geschäfts­stellen, Telekom-Shops sowie Kfz- und Fahrrad­werkstätten.

Außerhalb von Geschäften dürfen Waren abgeholt werden. Auch das Abholen von Speisen in der Gas­tro­nomie ist weiterhin erlaubt. Nicht körpernahe Dienst­leistungen dürfen angeboten werden. Körper­nahe Dienst­leistungen wie Friseur­besuche, Fuß­pflege, Kosmetik-Dienst­leistungen und Massagen sind nicht erlaubt. Auch Museen und Zoos müssen in dieser Zeit schließen.

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