Neue Möglichkeit zur Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger
Seit dem 1. August 2021 können Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Einrichtungen Stellung nehmen: zu allen Gesetzesentwürfen, Bürgerinitiativen und Petitionen.
Mit einer Bürgerinitiative können Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen vorbringen. Wenn genug Bürgerinnen und Bürger eine Bürgerinitiative mit ihrer Unterschrift unterstützen, muss sich der Nationalrat damit beschäftigen. In einer Petition geht es auch um Anliegen für die Gesetzgebung. Sie wird von Mitgliedern des Nationalrats oder des Bundesrats vorgelegt.
Das neue "parlamentarische Begutachtungsverfahren" macht es nun möglich, dass man auf der Internetseite des Parlaments dazu Stellung nehmen kann.
Was ist neu?
Früher konnte man nur Stellung nehmen, wenn ein Gesetzesentwurf von einem Ministerium kam. Jetzt können Stellungnahmen zu allen Gesetzesentwürfen, Bürgerinitiativen und Petitionen abgegeben werden. Diese werden auf der Internetseite des Parlaments veröffentlicht. Direkt dort kann man dann auch seine Stellungnahme abgeben.
Früher konnten Stellungnahmen nur so lange abgegeben werden, bis der Gesetzesentwurf dem Nationalrat vorgelegt wurde. Jetzt kann man so lange Stellung nehmen, bis das Gesetzgebungsverfahren im Parlament vollständig abgeschlossen ist. Normalerweise ist das dann, wenn der Bundesrat einen Gesetzesentwurf annimmt.
Elektronische Zustimmung zu einer veröffentlichten Stellungnahme
Eine Stellungnahme, die bereits auf der Internetseite des Parlaments veröffentlicht wurde, kann man mit einer Zustimmung unterstützen. Die Zahl der Zustimmungen zu einer Stellungnahme zeigt dem Nationalrat für seine Beratungen noch besser: Welche Meinung haben die Bürgerinnen und Bürger zu den Gesetzesentwürfen?
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