Nach Oberösterreich-Wahl: Schwarz-Grüne Mehrheit im Bundesrat
Ergebnis der Wahl in Oberösterreich bringt auch Veränderungen im Bundesrat
Am Sonntag, den 26. September, hat Oberösterreich einen neuen Landtag gewählt. Durch das Ergebnis verschiebt sich nun auch die Verteilung der Mandate im Bundesrat.
Die ÖVP erreichte bei der Landtagswahl ein vorläufiges Ergebnis von 37,61 %. Das macht 22 Mandate im Landtag aus. Dadurch gewinnt sie auch 1 Mandat im Bundesrat dazu. Vorläufig bedeutet: Es sind noch nicht alle Briefwahl‑Stimmen ausgezählt. Es kann also noch kleine Veränderungen beim Endergebnis geben.
Die FPÖ erreichte vorläufig nur mehr 19,77 % der Stimmen. Das bedeutet: Sie verliert 7 Mandate im oberösterreichischen Landtag. Im Bundesrat verliert die FPÖ 1 Mandat.
Oppositions-Fraktionen haben keine Mehrheit mehr im Bundesrat
Insgesamt gibt es 61 Mandate im Bundesrat. Die Regierungsparteien ÖVP und GRÜNE haben jetzt zusammen 31 Mandate. Damit sind sie gegenüber den Oppositions-Fraktionen in der Mehrheit. Die Verteilung der Mandate schaut jetzt so aus:
- ÖVP: 26 Mandate
- SPÖ: 19 Mandate
- FPÖ: 10 Mandate
- Grüne: 5 Mandate
- Mitglieder des Bundesrats ohne Fraktion: 1 Mandat
Aufgaben des Bundesrats
Die Aufgabe des Bundesrats ist: Er vertritt die Interessen der Bundesländer. Seine Mitglieder werden von den Landtagen geschickt.
Ist der Bundesrat mit einem Beschluss des Nationalrats nicht einverstanden? Dann kann er widersprechen. In den meisten Fällen kann er einen Gesetzesbeschluss aber nicht verhindern, sondern nur aufschieben. Das geht so, indem er sich zum Beispiel zu einem Beschluss nicht äußert.
Der Nationalrat kann dann mit einem Beharrungsbeschluss dafür sorgen, dass das Gesetz trotzdem in Kraft tritt. Es kommt dadurch zu einer Verzögerung von 8 Wochen.
Einen Gesetzesbeschluss aufzuschieben, ist ein bedeutendes politisches Instrument. Besonders dann, wenn ein Gesetz möglichst bald beschlossen werden soll. In den letzten Monaten wurden so einige Gesetze rund um die Corona‑Maßnahmen verzögert.
Komplett verhindern kann der Bundesrat ein Gesetz dann, wenn es in die Zuständigkeiten der Bundesländer eingreift.
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