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13. Oktober: Finanzminister präsentiert das Budget für 2022

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Am 13. und 14. Oktober finden Plenarsitzungen des Nationalrats statt. Dabei wird der Nationalrat über das Budget für das Jahr 2022 beraten. Am 13. Oktober wird Finanzminister Gernot Blümel den Abgeordneten in seiner Budgetrede seine Planung vorstellen.

Am 14. Oktober findet dann die Erste Lesung des Bundes­finanz­gesetzes 2022 statt. Das bedeutet, dass das Gesetz zum ersten Mal im Nationalrat behandelt wird. Das Bundesfinanzgesetz 2022 regelt das Bundesbudget für das Jahr 2022.

Bundesrechnungsabschluss

Am 13. Oktober steht auch der Bundes­rechnungs­abschluss für das Jahr 2020 auf der Tagesordnung. Im Bundes­rechnungs­abschluss führt der Rechnungshof die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Bundes an. Der Bundesrechnungs­abschluss muss dann vom Nationalrat in Form eines Gesetzes genehmigt werden.

Wegen der Corona-Pandemie ergibt der Bundesrechnungs­abschluss für 2020 ein Defizit von 8,9 % des Brutto­inlands­produkts. Das bedeutet, dass mehr Geld ausgegeben als ein­genommen wurde. Das Brutto­inlands­produkt (BIP) ist ein Maß für die wirtschaftliche Leistung eines Landes. Für das BIP rechnet man den Wert aller Güter und Dienstleistungen eines Jahres in Österreich zusammen.

Im Bundesrechnungs­abschluss steht auch: Die genehmigten Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie haben 31,8 Milliarden Euro gekostet.

Telekommunikationsgesetz

Die Abgeordneten werden auch über umfassende Änderungen im Telekommunikations­gesetz beraten. Diese Änderungen sollen Vorteile für die Kundinnen und Kunden bringen:

  • Durch stärkeren Wettbewerb sollen die Preise sinken.
  • Durch mehr Transparenz sollen Verträge und Preisgestaltung leichter verständlich werden.
  • Mehr Menschen sollen Zugang zu hochwertigen Telekommunikations-Leistungen wie Mobiltelefonie und Internet bekommen. 

Zweckzuschüsse in der Corona-Pandemie

Die Abgeordneten werden sich auch mit der Corona-Pandemie beschäftigen.

Sie diskutieren über die Verlängerung von Zweck­zuschüssen an Bundesländer und Gemeinden bis Ende März 2022. Zweck­zuschüsse sind finanzielle Mittel, die die Bundesländer und Gemeinden aus dem österreichischen Budget für einen bestimmten Zweck bekommen.

Länder und Gemeinden erhalten Zweckzuschüsse, damit sie ihre Kosten abdecken können:

  • für die Anschaffung von Schutzausrüstung und medizinischen Produkten,
  • für die telefonische Gesundheitsberatung unter der Nummer 1450 oder
  • für Corona-Tests, die für die Bevölkerung kostenlos sind.

Epidemiegesetz und COVID-19-Maßnahmengesetz

Auch Änderungen im Epidemiegesetz und im COVID 19-Maßnahmen­gesetz stehen auf der Tagesordnung. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sollen dadurch in Zukunft die Öffnungs­zeiten und Schließ­zeiten von Betrieben festlegen können.

Der Grund für diese Änderung: Die Winter­saison steht bevor. Die Menschen werden sich wieder mehr in Innen­räumen aufhalten. Zum Beispiel in Lokalen. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben einen besseren Über­blick über die örtliche Situation und lokale Besonder­heiten. Deshalb können sie bessere und gezieltere Entscheidungen treffen.

Bis Ende März 2022 soll außerdem das weiter möglich sein: Ärztinnen und Ärzte können ihren Patientinnen und Patienten Medikamente verschreiben, ohne dass die Patientinnen und Patienten zu einem Termin in die Praxis kommen müssen.

Wegen der Corona-Pandemie wird auch die Regelung verlängert, die sagt: Schwangere in körper­nahen Berufen sollen eine Sonder­freistellung bekommen. Das bedeutet: Sie müssen nicht arbeiten gehen, damit sie sich nicht anstecken. Sie bekommen aber weiter Geld bezahlt.

Wirtschaftliche Themen

Die Opposition wird ihre Anliegen zu den Themen Arbeits­markt, Kurz­arbeit und Arbeitslosen­geld vorbringen. Die Chancen stehen aber schlecht, dass diese von einer Mehrheit angenommen werden.

Die Regierung wird auch eine Regierungs­vorlage vorstellen. Das ist ein Gesetzes­entwurf, der von der Regierung ausgearbeitet wurde. Dieser Entwurf beschäftigt sich damit, dass Daten­erhebungen für statistische Informationen zum Handel angepasst werden sollen.

Bildungsthemen

In der Sitzung am 14. Oktober stehen zahlreiche Bildungsthemen auf der Tagesordnung: 

  • häuslicher Unterricht, also das Unterrichten von Kindern zu Hause und nicht in der Schule.
  • eine Untersuchung der Schulabmeldungen im vorigen Schuljahr: Man möchte herausfinden, warum Eltern ihre Kinder von der Schule abgemeldet haben und lieber zu Hause unterrichten.
  • Quereinstieg in die Elementarpädagogik durch einen neuen Hochschul-Lehrgang. So können auch Menschen, die eigentlich einen anderen Beruf ausgeübt haben, leichter Kindergartenpädagoginnen und Kindergarten­pädagogen werden.
  • weniger Geschlechts-Stereotypen in Lehrmaterialien: Geschlechts-Stereotypen sind die Eigenschaften und Verhaltensweisen, die angeblich für Männer und Frauen typisch sind. Zum Beispiel: Dass Männer immer viel arbeiten und Frauen sich um die Kinder kümmern. Das soll den Kindern nicht mehr vermittelt werden.
  • das Schulstartgeld soll erhöht werden. Zu Schulbeginn müssen immer viele Sachen wie Hefte und Stifte gekauft werden. Dafür bekommen alle Familien jedes Jahr im September 100 Euro zusätzlich zur Familienbeihilfe, und zwar für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren.

Die Abgeordneten beraten auch über schnelle Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, also dass diese Kinder und Jugendlichen rasch gut betreut werden. Sie werden auch über das Thema Kindeswohl im Asylverfahren diskutieren. In diesem Zusammenhang wird die aktuelle Situation in Afghanistan ebenfalls Thema sein.

Verkehr

Im Verkehrsbereich werden folgende Themen diskutiert: 

  • eine 15a‑Vereinbarung von Bund und Land Tirol zur Finanzierung der Regionalbahn Innsbruck-Rum. Eine 15a‑Vereinbarung ist eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes. Mit diesen Vereinbarungen regeln der Bund und die Bundesländer ein gemeinsames Vorgehen in verschiedenen Bereichen.
  • das Klimaticket: Mit dem Klimaticket können Österreicherinnen und Österreicher alle öffentlichen Verkehrsmittel in ganz Österreich benutzen. 

Petitionen, Bürgerinitiativen, Rechnungshofberichte

Die Abgeordneten werden sich auch mit Petitionen, Bürgerinitiativen und zahlreichen Berichten des Rechnungshofes befassen.

Auslieferung von Martin Graf

Wenn das Thema im Immunitätsausschuss rechtzeitig behandelt wird, wird der Nationalrat im Plenum auch über eine Auslieferung des FPÖ-Abgeordneten Martin Graf diskutieren.

Abgeordnete im Nationalrat verfügen über eine Immunität. Das bedeutet: Sie können nur dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn der Nationalrat zustimmt. Man sagt dann: Der Nationalrat liefert eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten aus.

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