Innenausschuss ermöglicht Schutz-Zonen rund um Krankenhäuser
Schon mehrmals haben GegnerInnen der COVID-19-Maßnahmen die Zugänge zu Gesundheitseinrichtungen blockiert und damit die Gesundheit von PatientInnen gefährdet. In Zukunft können Sicherheitsbehörden Schutz-Zonen rund um Gesundheitseinrichtungen errichten. Zum Beispiel rund um Krankenhäuser. Die Abgeordneten im Innen-Ausschuss haben dafür gestimmt. Die Schutz-Zonen sollen Störungen der Gesundheitsversorgung verhindern und die PatientInnen schützen. Man will damit auch die weitere Radikalisierung der Maßnahmen-GegnerInnen verhindern.
Auch Betretungsverbote und Wegweisungen möglich
Die Sicherheitsbehörden dürfen künftig per Verordnung einen bestimmten Ort zur Schutzzone erklären: wenn zu befürchten ist, dass die öffentliche Gesundheitsversorgung dadurch gestört wird. Die Schutz-Zone gilt dann für das Schutzobjekt und in einem Umkreis von bis zu 150 Metern. Die Sicherheitsorgane dürfen für diese Zonen auch Betretungsverbote gegen bestimmte Personen aussprechen und Wegweiserechte ausüben. Die Regelungen sollen jetzt einmal befristet bis Ende 2022 eingeführt werden.
Kritik von SPÖ und FPÖ
ÖVP und Grüne begrüßten in der Debatte diese Erweiterung des Sicherheitspolizei-Gesetzes. Sie sehen es als Schutz des Gesundheitspersonals. Kritik kam von SPÖ und FPÖ: Sie bewerten diese Maßnahmen als Einschränkung des Versammlungsrechts.
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