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Innenausschuss ermöglicht Schutz-Zonen rund um Krankenhäuser

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Schon mehrmals haben GegnerInnen der COVID-19-Maßnahmen die Zugänge zu Gesundheits­einrichtungen blockiert und damit die Gesundheit von PatientInnen gefährdet. In Zukunft können Sicherheitsbehörden Schutz-Zonen rund um Gesundheits­einrichtungen errichten. Zum Beispiel rund um Krankenhäuser. Die Abgeordneten im Innen-Ausschuss haben dafür gestimmt. Die Schutz-Zonen sollen Störungen der Gesundheits­versorgung verhindern und die PatientInnen schützen. Man will damit auch die weitere Radikalisierung der Maßnahmen-GegnerInnen verhindern.

Auch Betretungsverbote und Wegweisungen möglich

Die Sicherheitsbehörden dürfen künftig per Verordnung einen bestimmten Ort zur Schutzzone erklären: wenn zu befürchten ist, dass die öffentliche Gesundheitsversorgung dadurch gestört wird. Die Schutz-Zone gilt dann für das Schutzobjekt und in einem Umkreis von bis zu 150 Metern. Die Sicherheits­organe dürfen für diese Zonen auch Betretungsverbote gegen bestimmte Personen aussprechen und Wegweiserechte ausüben. Die Regelungen sollen jetzt einmal befristet bis Ende 2022 eingeführt werden.

Kritik von SPÖ und FPÖ

ÖVP und Grüne begrüßten in der Debatte diese Erweiterung des Sicherheitspolizei-Gesetzes. Sie sehen es als Schutz des Gesundheitspersonals. Kritik kam von SPÖ und FPÖ: Sie bewerten diese Maßnahmen als Einschränkung des Versammlungsrechts.

Hier finden Sie weitere Informationen, die nicht in einfacher Sprache sind:

Parlamentskorrespondenz Nr. 288/2022: Innenausschuss: Zugang zur Staatsbürgerschaft für Nachkommen von NS-Opfern wird erweitert