Wissenschaftsausschuss: Änderungen bei der Beihilfe für Studierende
Das Studienförderungs-Gesetz regelt, welche Personen während ihrem Studium vom Staat Geld bekommen und wie viel. Jetzt soll es bei diesem Gesetz eine Änderung geben: Studierende sollen ab Herbst mehr Geld bekommen. Insgesamt sollen auch mehr Personen die Beihilfen beantragen können.
- Die Beihilfe soll es in zwei Stufen geben: Ein Grundbetrag und für manche Personen auch einen zusätzlichen höheren Betrag.
- Behörden der Studienbeihilfe sollen besser als bisher die Lebensumstände der Studierenden berücksichtigen können.
- Studierende sollen leichter ein Selbsterhalter-Stipendium bekommen können. Das ist ein Unterstützungsgeld für ältere Studierende, die vor ihrem Studium schon eine gewisse Zeit gearbeitet haben.
- Die Altersgrenze für eine Studienförderung soll höher werden. Das hilft vor allem älteren Studierenden, die nicht gleich nach der Matura ein Studium beginnen.
- Studierende, die Beihilfen bekommen, müssen einen Nachweis für den Erfolg ihres Studiums bei Behörden vorlegen. Hier soll es jetzt auch Änderungen geben.
- Weitere Änderungen sind für die Dauer geplant, wie lange Personen Beihilfen bekommen.
Geplante Änderungen
Beschluss kam durch Initiativantrag zustande
Die Änderungen im Studienförderungs-Gesetz wurden im Wissenschaftsausschuss beschlossen. Die Koalitionsparteien ÖVP und Grüne hatten zu dem Thema einen Initiativantrag gestellt. Dem zugestimmt haben ÖVP, SPÖ und Grüne.
Kritik von der Opposition
Die Opposition kritisierte, dass das Anliegen in Form eines Initiativantrags eingebracht wurde. Soll ein Gesetz verändert werden, dann durchläuft dieser Prozess in der Regel mehrere Stationen.
Bei einem Initiativantrag ist das anders: Am Weg zur Gesetzesänderung werden ein paar Stationen ausgelassen. Auch ein bestimmtes Begutachtungsverfahren. Somit geht das ganze Verfahren schneller.
Die Opposition ist nun der Meinung: Wegen des Initiativantrags reicht die Begutachtung für die Gesetzesänderung nicht aus. ÖVP und Grüne sagen aber: Der Initiativantrag war notwendig, damit wir rasch einen Beschluss fassen können. Denn Studierende sollen die erhöhte Beihilfe schon ab September bekommen können.
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