Parlamentskorrespondenz Nr. 898 vom 02.12.2004

NICHTANGURTEN WIRD TEURER

Verkehrsausschuss beschließt: 35 Euro statt 21 Euro

Wien (PK) – Mit einer umfassenden Tagesordnung hatte sich heute der Verkehrsausschuss zu befassen. Die Themenpalette erstreckte sich von der Austro Control AG über die ASFINAG bis zum KFG-Gesetz und dem Telekommunikationsgesetz. Ferner stand eine Reihe oppositioneller Anträge auf der Agenda.

Zu Sitzungsbeginn wurde G-Abgeordnete Gabriela Moser einstimmig zur Obmannstellvertreterin gewählt. Ferner beschlossen die Ausschussmitglieder einhellig, das Unfalluntersuchungsgesetz von der Tagesordnung abzusetzen.

ZUVERLÄSSIGKEITSÜBERPRÜFUNG WIRD IM LUFTFAHRTGESETZ VERANKERT

Ziel von Änderungen im Luftfahrtgesetz und im Bundesgesetz über die Austro Control GmbH ist es, als Folge der zahlreichen neuen gemeinschaftsrechtlichen Regelungen im Bereich der Luftfahrtsicherheit nun auch die nationalen Vollzugsstrukturen auf den Gebieten der Luftfahrttechnik und des Flugbetriebes zu vereinfachen und effizienter zu gestalten. So sollen einzelne bisher im Bereich des Verkehrsministeriums gelegene Aufgaben mit den Vollziehungsaufgaben der Austro Control GmbH zusammengeführt und dadurch Doppelgleisigkeiten bereinigt werden. Die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage sprechen in diesem Zusammenhang von einem Synergiepotenzial im Ausmaß von 9 %.

Abgeordneter Gerhard Steier (S) wies in seiner Wortmeldung darauf hin, dass im Sommer die Novelle von der Tagesordnung abgesetzt worden war. Seitens des Rechnungshofes wurde die Vorlage kritisiert, weil keine Einsparungseffekte gesehen wurden; die Kritik des Rechnungshofs sprach auch sein Fraktionskollege Peter Marizzi an.

Staatssekretär Helmut Kukacka widersprach der Ansicht, es gebe keine Synergieeffekte; zudem wies er auf eine bessere Kostenwahrheit hin. Das sei eine Maßnahme, die im Interesse des Staatshaushalts und der Steuerzahler liege, betonte er. Abänderungen gegenüber der ursprünglichen Vorlage bringe ein Abänderungsantrag, der die rechtliche Grundlage für die Zuverlässigkeitsüberprüfung beinhalte. Es darf somit ein Flughafenausweis für Personal, das Zugang zu den Sicherheitsbereichen eines Flughafens haben muss, nur jenen Personen ausgestellt werden, die sich einer solchen Überprüfung unterzogen haben. Die Sicherheitsbehörden haben bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung einer Person mitzuwirken. - Dieser Antrag wurde in der Folge von V-Abgeordnetem Hermann Gahr eingebracht.

G-Abgeordnete Gabriela Moser ortete einen Widerspruch zwischen den hoheitlichen Kontrollaufgaben und den wirtschaftlichen Aufgaben der Austro Control, ferner glaubt sie nicht an die verfassungsrechtliche Haltbarkeit der Ausgliederung. Auch vertrat sie die Meinung, die Austro Control sei an ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen.

Abgeordneter Maximilian Hofmann (F) stand der Durchforstung des Verwaltungsbereiches positiv gegenüber, zeigte aber Skepsis betreffend die Synergieeffekte. Wie lässt sich sicherstellen, dass insbesondere die allgemeine Luftfahrt nicht weiter mit Kosten belastet wird?, fragte er das Regierungsmitglied.

Staatssekretär Helmut Kukacka bezog sich in einer weiteren Wortmeldung auf die Ausgliederung, betonte, dass eine Ausgliederung nicht als Selbstzweck erfolge, sondern für das Ressort und die Steuerzahler Vorteile bringe. Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Gutachten unabhängiger Wirtschaftsprüfer haben gezeigt, dass es zu Synergieeffekten kommen werde. Kostenwahrheit bedeutet für ihn, dass entsprechende Gebühren für bestimmte Tätigkeiten, die die ACG durchführt, eingehoben werden, bisher habe dies der Steuerzahler finanziert. Wer Kosten verursacht, wer um eine Bewilligung ansucht, der habe einen adäquaten Beitrag zu leisten, zeigte sich der Staatssekretär überzeugt.

Die Vorlage wurde in der Fassung des Abänderungsantrages mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ angenommen.

ASFINAG DARF IM AUSLAND ZWEIGNIEDERLASSUNGEN ERÖFFNEN

Inhaltliche Schwerpunkte der Änderung des ASFINAG-Gesetzes sind u.a. legistische Maßnahmen zur Stärkung der unternehmerischen Eigenverantwortlichkeit der ASFINAG. Wie Staatssekretär Helmut Kukacka erläuterte, werde der ASFINAG die Möglichkeit eröffnet, auch außerhalb der Grenzen Österreichs Zweigniederlassungen zu errichten und Tochtergesellschaften zu gründen oder sich an anderen Unternehmen im Ausland zu beteiligen. Die ASFINAG kann über unbewegliches Bundesvermögen durch Belastung mit Baurechten und Dienstbarkeiten auch ohne Zustimmung des Bundesministers für Finanzen verfügen.

Im Rahmen der Debatte wollte G-Abgeordnete Gabriela Moser wissen, inwieweit Autofahrer-Gelder in die internationalen Beteiligungen fließen werden. Abgeordneter Klaus Wittauer (F) strich als positiv heraus, dass in Hinkunft die ASFINAG selbständig agieren könne. Abgeordneter Werner Miedl (V) verstand nicht, warum man einem Unternehmen mit hohem Know-how nicht zugestehen wolle, dass es sich auf dem ausländischen Markt präsentiert. G-Abgeordnete Gabriela Moser wollte u.a. Auskunft darüber, wie die Entschuldung der ASFINAG aussehe, warum es keine Berichtspflicht an das Bundesministerium bei Zweigniederlassungen gebe und ob an eine (Teil)Privatisierung gedacht sei.

Ausschussobmann Kurt Eder kam auf den Wunsch des Generaldirektors der ASFINAG zu sprechen, der die Vignette abschaffen und eine leistungsabhängige Streckenmaut einführen möchte. Eder vermutet, dass die ASFINAG Geld braucht und es als verlockend ansieht, auf anderen Märkte Geld verdienen zu wollen; dabei werde jedoch übersehen, das es sich um Gelder der Autofahrer und der Wirtschaft handelt. Die SPÖ, stellte er fest, verschließe sich nicht einer unternehmerischen Tätigkeit, diese müsse aber kalkulierbar und klar berechenbar sein. Hinzu komme, dass die ASFINAG Schulden hat, und deshalb „noch nicht“ auf andere Märkte gehen sollte, so Eder.

Staatssekretär Helmut Kukacka hielt den Großteil der Bedenken für überzogen und nicht stichhaltig. Es sei, meinte er in Beantwortung der Anfragen, nicht an eine (Teil)Privatisierung gedacht. Richtig sei, dass man erreichen möchte, dass die ASFINAG auch im Ausland kooperativ tätig sein könne, um die Bauindustrie und das österreichische Mautsystem auf einem ausländischen Markt ins Geschäft zu bringen. Die Gefahr, dass Mautgelder bzw. Gelder der Wirtschaft aus der Lkw-Maut verwendet werden, bestehe nicht, da dies im Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen werde. Eine Berichtspflicht an das Ressort sei nicht notwendig, weil ein Vertreter des Ministeriums im Aufsichtsrat der ASFINAG sitze. Zum Vorschlag des Generaldirektors meinte Kukacka, dieser sei an die Vorgaben des Eigentümers gebunden. Es sei beschlossen worden, dass es in dieser Gesetzgebungsperiode zu keiner fahrleistungsabhängigen Pkw-Maut kommen wird. Da die ASFINAG eine Kapitalgesellschaft sei, werden die Entscheidungen in den zuständigen Organen und nicht im Parlament getroffen, fügte Kukacka hinzu.

Für die Entschuldung der ASFINAG gebe es einen langfristigen Tilgungsplan; die Entschuldung werde ab 2010 einsetzen und werde bis 2020/25 abgeschlossen sein. Ausschussobmann Kurt Eder sprach in einer weiteren Wortmeldung von Schulden in der Höhe von 8,5 Mrd. €, für die die Steuerzahler haften. Bis 2012 werden die Schulden auf 12 bis 13 Mrd. € steigen – ohne eine ausländische Beteiligung. Seiner Ansicht nach handelt es sich bei den vorgesehenen Aktivitäten um Risikogeschäfte, denen die SPÖ nicht zustimmen werde. Das sei kein Risikogeschäft, sondern ein gutes Geschäft, das gute Renditen verspricht, entgegnete der Staatssekretär. „Diese wirtschaftliche Perle muss weiter entwickelt werden.“

Die Gesetzesänderung wurde mit der Mehrheit von ÖVP und FPÖ beschlossen.

NICHTANGURTEN KOSTET IN HINKUNFT 35 EURO

Als Folge einer Änderung der entsprechenden EU-Verordnung soll die Einhaltung der Arbeitszeiten durch Kfz-Lenker im Berufsverkehr durch ein digitales Gerät kontrolliert werden. Änderungen im Kraftfahrgesetz, im Arbeitszeitgesetz und im Arbeitsruhegesetz bringen die erforderlichen Anpassungen und Rahmenbedingungen für die Ausstattung mit den neuen digitalen Kontrollgeräten. Weiters wird durch die Regierungsvorlage auch die Organstrafverfügung für Nichtverwendung des Sicherheitsgurtes angehoben, und zwar von 21 € auf 35 €.

Abgeordneter Klaus Wittauer (F) begrüßte die festgeschriebenen Verbesserungen und hielt es für unverständlich, dass in Hinkunft das Nichtangurten 35 € und das Telefonieren im Auto 25 € kosten werde.

Abgeordneter Werner Miedl (V) glaubt, man sollte weniger auf Organstrafmandate, sondern vielmehr auf Aufklärung setzen. Auch gab er den Wunsch der ÖVP bekannt, die Organmandate neu zu regeln.

Abgeordnete Petra Bayr (S) kam auf die Verlangsameranlage für Lkw zu sprechen und betonte, es sollten nicht nur Übertretungen von unselbständigen Lenkern dem örtlich zuständigen Arbeitsinspektorat, sondern auch von selbständigen Lenkern der örtlich zuständigen Gewerbebehörde mitgeteilt werden. Sie verlangte, dass für die Fahrerkarte, das neue Aufzeichnungsgerät für die Lenk- und Ruhezeiten, Kostenersatz zu leisten sei. – Ein diesbezüglicher Abänderungsantrag wurde vom Ausschussobmann eingebracht.

Staatssekretär Helmut Kukacka verwies darauf, dass man an die Richtlinie der EU gebunden sei und Österreich keine Sonderbestimmungen beschließen sollte. Im Zusammenhang mit dem S-Abänderungsantrag meinte Kukacka, in allen EU-Ländern müsse sich der Fahrer die Karte selber bezahlen. Hinsichtlich der Gurtenanlegepflicht und dem Handyverbot trat er für eine Vereinheitlichung der Strafen ein, man könne aber mit den Ländern keinen Konsens erzielen. Die Erhöhung auf 35 € bzw. 25 € sei mit den Ländern vereinbart worden. Weiters wies er darauf hin, dass die Vollziehung des Kraftfahrgesetzes in die Bundeskompetenz falle, für die Vollziehung der StVO jedoch die Länder zuständig seien.

Die 25. KFZ-Novelle wurde in der Fassung eines F-V-Abänderungsantrages von ÖVP und FPÖ verabschiedet. Der Abänderungsantrag der SPÖ verfiel der Ablehnung. (Schluss)