Parlamentskorrespondenz Nr. 905 vom 11.12.2006

Delegation der Ombudsman-Einrichtung Usbekistans im Parlament

Wien (PK) - Eine Delegation der Ombudsman-Einrichtung Usbekistans hält sich derzeit zu Studienzwecken in Österreich auf. Heute besuchte die Delegation mit Senator Mamazoir Khujamberdiev an der Spitze das Parlament und traf mit Mitgliedern des kürzlich neu eingerichteten Volksanwaltschaftsausschusses des Nationalrates zusammen. Ausschussobmann Ewald Stadler hieß die Gäste herzlich willkommen und informierte sie in einer ausführlichen Einleitung über die Entwicklung der österreichischen Volksanwaltschaft seit ihrer Einrichtung als ein oberstes Organ der Republik im Jahr 1977. Die drei VolksanwältInnen werden von den drei stärksten Parteien des Nationalrates nominiert und aufgrund eines Wahlvorschlags des Hauptausschusses vom Plenum des Nationalrates gewählt. Sie überprüfen die gesamte Verwaltung des Bundes sowie auch die Regional- und Gemeindeverwaltungen in jenen sieben Bundesländern, die keine eigenen Ombudsman-Einrichtungen geschaffen haben.

Besonderes Interesse zeigten die Gäste aus Usbekistan an der Verbindung zwischen den VolksanwältInnen und dem Parlament. Stadler machte auf die Jahresberichte aufmerksam, die von der Volksanwaltschaft jährlich an den Nationalrat und an den Bundesrat erstattet werden. Diese Berichte werden künftig im neuen Volksanwaltschaftsausschuss (früher im Verfassungsausschuss) sowie im Plenum von National- und Bundesrat behandelt. Parteieneinfluss auf ihre Tätigkeit lassen die verfassungsrechtlich weisungsfrei gestellten VolksanwältInnen nicht zu, so Stadler weiter, weil dies ihrem öffentlichen Ansehen schaden würde. Große Popularität trage der Volksanwaltschaft die wöchentliche Fernsehsendung über ihre Arbeit ein, teilte Stadler mit.

Als ein Hauptproblem der Volksanwaltschaft nannte Stadler die Verminderung der Kontrollrechte durch zunehmende Privatisierungen. Werden etwa Spitäler oder Einrichtungen zur Energie- und Wasserversorgung ausgegliedert, gelten sie nicht mehr als staatliche Verwaltung und sind der Kontrolle durch die VolksanwältInnen entzogen. In diesem Zusammenhang sprach sich der Vorsitzende des Volksanwaltschaftsausschusses dafür aus, die Kontrolle der Volksanwaltschaft bei Ausgliederungen überall dort beizubehalten, wo staatlicher Einfluss vorliegt und daher auch der Rechnungshof weiterhin kontrolliere.

Die Gäste aus Usbekistan berichteten ihrerseits über die erfolgreiche Entwicklung ihres Landes, das im Jahr 1991 unabhängig wurde, der OECD beitrat und ein Abkommen mit der Europäischen Union schloss. Beim Aufbau eines demokratischen Rechtsstaates orientiere sich Usbekistan an europäischen und an österreichischen Erfahrungen, unterstrichen die usbekischen Gäste und betonten die gute Entwicklung der Beziehungen zwischen den beiden Staaten.

Ausschussobmann Ewald Stadler begrüßte die positive Entwicklung der Kontakte zwischen Usbekistan und Österreich und erinnerte daran, dass Österreich zu den ersten Staaten zählte, die Usbekistan anerkannten und volle diplomatische Beziehungen aufnahmen. Österreich habe sehr großes Interesse an der Entwicklung der Demokratie in Zentralasien, unterstrich Stadler und hob in diesem Zusammenhang das österreichische Engagement für die Kooperation und den internationalen Dialog mit den zentralasiatischen Staaten im Rahmen der internationalen Ombudsman-Organisation IOI hervor.

Im Mittelpunkt des weiteren Verlauf des Gesprächs, an dem auch ÖVP-Abgeordnete Christine Marek teilnahm, standen Detailfragen der usbekischen Gäste nach dem genauen Umfang der Kontrolltätigkeit der Volksanwaltschaft, nach ihrer Finanzierung sowie nach der internen Aufgabenverteilung der prinzipiell gleichgestellten VolksanwältInnen, von denen jeweils eine(r) den jährlich wachselnden Vorsitzend als Primus inter pares führt. (Schluss)

HINWEIS: Fotos von diesem Besuch finden Sie – etwas zeitverzögert – auf der Website des Parlaments im Fotoalbum : www.parlament.gv.at