Parlamentskorrespondenz Nr. 568 vom 23.06.2009

Sozialausschuss: Bessere soziale Absicherung für pflegende Angehörige

Bund übernimmt Pensionsbeiträge ab Pflegestufe 3 zur Gänze

Wien (PK) – Für Personen, die pflegebedürftige Angehörige betreuen und aus diesem Grund keiner Erwerbsarbeit nachgehen können, soll es schon bald eine bessere soziale Absicherung geben. Der Sozialausschuss des Nationalrats stimmte heute zwei entsprechenden Gesetzesvorlagen der Regierung zu. Zum einen geht es um die beitragsfreie Mitversicherung, zum anderen um die gänzliche Übernahme der Pensionsbeiträge durch den Bund. Beides kommt künftig bereits ab der Pflegestufe 3 des zu pflegenden Angehörigen zum Tragen. Verbesserungen gibt es auch bei der Mitversicherung von LebensgefährtInnen. In der Bauern-Sozialversicherung wird der bei Arztbesuchen fällige 20%-ige Selbstbehalt für Kinder gestrichen. Die Beschlüsse fielen, bei Abwesenheit von FPÖ und BZÖ, einstimmig.

Grundlage für die Beschlüsse des Sozialausschusses bildeten das 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 und das 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009, die beide unter Berücksichtigung von Abänderungsanträgen den Ausschuss passierten. Sie enthalten neben der besseren sozialen Absicherung für pflegende Angehörige auch eine ganze Reihe weiterer Gesetzesadaptierungen, angefangen von Bestimmungen für LandwirtInnen über die punktuelle Ausweitung des Unfallversicherungsschutzes und begünstigte Nachkaufsmöglichkeiten von Pensionsversicherungszeiten für NS-Opfer bis hin zur Leistungsausweitung von Zahnambulatorien. Zu größeren Änderungen kommt es auch in Bezug auf die Notarversicherung: in Aussicht genommen sind etwa eine Erweiterung der Beitragsgrundlage zur Verhinderung von großen Beitragsausfällen und eine unbefristete Verlängerung des Solidaritätsbeitrags für pensionierte NotarInnen. Sozialversicherungsträger und der Hauptverband können künftig zu Kontrollzwecken "Wohnungsanfragen" im Zentralen Melderegister durchführen.

Was die Besserstellung für pflegende Angehörige betrifft, hat der Bund bereits bisher den fiktiven Dienstgeberbeitrag in jenen Fällen einer pensionsrechtlichen Weiter- oder Selbstversicherung übernommen, in denen die freiwillig versicherte Person einen nahen Angehörigen bzw. eine nahe Angehörige mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 pflegt. Für den Dienstnehmerbeitrag gilt derzeit eine befristete teilweise oder vollständige Übernahme ab Pflegestufe 4. Nunmehr soll sowohl beim Dienstgeber- als auch beim Dienstnehmerbeitrag einheitlich und unbefristet auf Pflegestufe 3 abgestellt werden. Voraussetzung ist die gänzliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege; bei erheblicher Beanspruchung bleibt die Möglichkeit zur freiwilligen Selbstversicherung.

Ausgeweitet wird darüber hinaus die Definition des Angehörigen-Begriffs. Das gilt nicht nur für den Bereich der Pflege, auch die Mitversicherung von LebensgefährtInnen wird erleichtert. Sie ist künftig bei nicht verwandten Personen dann möglich, wenn eine zumindest zehnmonatige Haushaltsgemeinschaft besteht und der Haushalt unentgeltlich geführt wird, wobei an die Krankenversicherung ein Zusatzbeitrag zu zahlen ist. Dem gegenüber können sich EhepartnerInnen oder andere Angehörige einer in Österreich versicherten Person in Hinkunft grundsätzlich nicht mehr mitversichern lassen, wenn sie selbst eine ausländische Pension beziehen.

Gemäß den beiden zum 2. und zum 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz eingebrachten Abänderungsanträgen sollen die meisten Bestimmungen nicht wie ursprünglich vorgesehen am 1. Juli, sondern erst am 1. August in Kraft treten. Weiters umfassen die beiden Abänderungsanträge die oben erwähnten Gesetzesänderungen in Bezug auf die Notarversicherung sowie weitere Adaptierungen des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes. Dabei geht es in Bezug auf das BSVG nicht nur um den Entfall der Kostenbeteiligung beim Arztbesuch von Kindern, sondern auch  um die Reduzierung des Selbstbehalts für Heilbehelfe von 20 % auf 10 % analog zum ASVG.

Mitverhandelt mit den beiden Sozialrechts-Änderungsgesetzen wurden drei Entschließungsanträge der Opposition. Sowohl BZÖ (568/A[E]) als auch FPÖ (113/A[E]) fordern in ihren Initiativen Verbesserungen für pflegende Angehörige. Außerdem spricht sich das BZÖ dafür aus, un- oder schlecht versorgten Frauen über 60 als finanzielle Anerkennung für unbezahlte soziale Leistungen wie z.B. Kindererziehung oder Pflege ein "Generationengeld" in der Höhe von 300 € im Monat zu zahlen (688/A[E]). Alle drei Anträge wurden abgelehnt.

Im Rahmen der Debatte kündigte Abgeordneter Karl Öllinger (G) die Zustimmung der Grünen zu beiden Gesetzespaketen an und begründete dies damit, dass beide wichtige Punkte umfassten. Allerdings gebe es auch "sehr viel kleinen Schotter" in den Gesetzen, meinte er. Dadurch werde sich die Lesbarkeit des ASVG nicht verbessern. Verständnis äußerte Öllinger für den Auszug der FPÖ und des BZÖ aus dem Sozialausschuss, nachdem das dritte Sozialrechts-Änderungsgesetz kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt worden war. Er mahnte eine bessere Ausschussplanung ein.

Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) erklärte, das 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz enthalte einige wichtige Punkte, auf die man "mit Recht stolz sein könne". Unter anderem hob sie die Verbesserungen bei der Mitversicherung für pflegende Angehörige und die Ausweitung des Angebots von Zahnambulatorien hervor. Überdies verwies sie auf die künftige sozialversicherungsrechtliche Gleichstellung von homosexuellen Paaren, etwa in Bezug auf die Mitversicherung.

Abgeordneter Johann Maier (S) brachte einen Detailaspekt des 2. Sozialrechts-Änderungsgesetzes zur Sprache. Er zeigte sich darüber erfreut, dass künftig AmateursportlerInnen, nebenberufliche SportbetreuerInnen und SchiedsrichterInnen für pauschale Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen bis zu einer Höhe von 540 € im Monat keine Sozialversicherungsbeiträge mehr entrichten müssen. Bisher habe es je nach Bundesland unterschiedliche Kontrollen und damit eine unterschiedliche Behandlung der Betroffenen gegeben, sagte Maier.

Seitens der Regierung bekräftigte Gesundheitsminister Alois Stöger, mit dem 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz werde die soziale Absicherung in vielen kleinen Bereichen verbessert. Er sieht darin einen wertvollen Beitrag zu gelebter Solidarität. So könnten sich etwa durch die Ausweitung des Leistungsbereichs von Zahnambulatorien auch sozial Schwache eine Zahnprophylaxe leisten. Die Ausweitung des Unfallversicherungsschutzes kommt ihm zufolge vor allem Frauen zugute, die während der Karenz den Kontakt zu ihrer Firma nicht verlieren wollen und Ausbildungskurse besuchen. Positiv wertete Stöger auch die Reduzierung der Selbstbehalte im Bereich der Bauern-Sozialversicherung, damit würden bäuerliche Familien entlastet.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer sicherte Abgeordnetem Öllinger zu, dass die von Abgeordnetem Maier angesprochene Verbesserung für SportlerInnen nicht auf andere Bereiche ausgedehnt werde. Öllinger hatte sich zuvor zu dieser Bestimmung aus präjudiziellen Gründen skeptisch geäußert. (Fortsetzung)


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