Europäisches Parlament: Österreich nun mit 19 Abgeordneten vertreten
Neue Abgeordnete: Josef Weidenholzer (S) und Ewald Stadler (B)
Wien (PK) – Österreich ist ab heute mit 19 Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten. Zusätzlich zu den bisher 17 österreichischen MandatarInnen in der EU werden nun die Abgeordneten Univ. Prof. Dr. Josef Weidenholzer (S) und Mag. Ewald Stadler (B) als neue Vertreter Österreichs entsendet. Damit verfügt nun auch das BZÖ über einen Sitz im EP, das aufgrund der Wahlarithmetik für die bislang 17 zu vergebenden Mandate den Einzug in die europäische Volksvertretung ursprünglich verpasst hat.
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden in den EU-Mitgliedstaaten alle fünf Jahre direkt gewählt, die letzte Wahl fand im Juni 2009 statt. Am 1. Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon in Kraft, der die Gesamtzahl der Abgeordneten im EP mit 751 festlegt, mindestens sechs und maximal 96 Abgeordnete für ein Land. Österreich entsendet auf dieser Basis 19 Abgeordnete. Da die letzte Wahl jedoch noch auf der Grundlage des Vertrags von Nizza erfolgt ist, setzte sich das Europäische Parlament zunächst noch aus 736 Abgeordneten zusammen. Mit der neuen Vertragslage können 12 Mitgliedstaaten insgesamt 18 zusätzliche Abgeordnete entsenden, während Deutschland 3 Sitze abgeben muss. Letzteren kann jedoch nicht einfach während der laufenden Legislaturperiode 2009 -2014 das Mandat entzogen werden, da sie ja von den BürgerInnen gewählt sind.
Um das Problem zu lösen, wurde mittels eines Änderungsprotokolls die Anzahl der Sitze interimistisch auf 754 bis zur nächsten Wahl des Europäischen Parlaments im Jahr 2014 angehoben. Die zusätzlichen Sitze werden Spanien (vier Sitze), Frankreich, Österreich und Schweden (je zwei Sitze), Bulgarien, Italien, Lettland, Malta, Niederlande, Polen, Slowenien und dem Vereinigten Königreich (je ein Sitz) zugewiesen.
Für die Wahl dieser neuen Mitglieder sieht das in Österreich von Nationalrat und Bundesrat Anfang 2011 ratifizierte Änderungsprotokoll vor, dass die betroffenen Mitgliedstaaten nach ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften die Personen, die die zusätzlichen Sitze einnehmen werden, benennen. Voraussetzung ist aber, dass sie in allgemeinen unmittelbaren Wahlen gewählt wurden. In Österreich wurde mit einem eigenen Bundesverfassungsgesetz vom 6. April 2009 (BGBl. I Nr. 32/2009) dafür Vorkehrung getroffen. Die Vergabe der Mandate erfolgt in Österreich durch die Bundeswahlbehörde im Bundesministerium für Inneres auf Basis der Wahllisten und der Wahlergebnisse der Europawahl 2009. Die Bundeswahlbehörde stellt somit auch fest, an welche Partei und welche Personen die beiden zusätzlichen Mandate vergeben werden. Auf Grund der Wahlergebnisse 2009 werden SPÖ und BZÖ je ein zusätzliches Mandat erhalten. (Schluss)