Parlamentskorrespondenz Nr. 373 vom 24.04.2020

Budgetausschuss beschließt mit weiteren COVID-19-Gesetzen unter anderem Garantien für EU-Hilfspakete

Opposition übt heftige Kritik an Beschlüssen mittels Sammelgesetzen und fordert mehr Transparenz bei COVID-19-Maßnahmen

Wien (PK) – Mit den Stimmen der Regierungsparteien hat heute der Budgetausschuss weitere umfangreiche COVID-19-Gesetze auf den Weg gebracht. Der von den Regierungsfraktionen vorgelegte Antrag zum 6. COVID-19-Gesetz erfuhr durch einen Abänderungsantrag noch einige technische Änderungen, es wird damit nun als 18. COVID-19-Gesetz gezählt. Inhalt ist unter anderem eine Umsatzsteuerbefreiung von Schutzmasken, die Bereitstellung von bis zu 650 Mio. € für den Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank sowie das EU-Kurzarbeitsprogramm Sure, Erleichterungen bei der Refundierung von Stornokosten für Schulveranstaltungen und eine bessere nachträgliche Kontrolle der Fördermaßnahmen. An letzterem Punkt entzündete sich die Kritik der Oppositionsfraktionen. SPÖ, FPÖ und NEOS sind der Ansicht, dass die Abwicklung der Hilfen des Härtefallfonds von vorneherein anders geregelt hätte werden sollen.

Einstimmig genehmigt wurde das 11. COVID-19-Gesetz. Mit Anpassungen im Wirtschaftstreuhandberufs-, im Bilanzbuchhaltungs- und im Ziviltechnikergesetz soll sichergestellt werden, dass den VertreterInnen der jeweiligen Berufsgruppen keine Nachteile aufgrund der COVID-19-Pandemie erwachsen. Mehrheitlich bzw. einstimmig genehmigte der Budgetausschuss Anpassungen im Zahlungsdienstegesetz 2018 und im Versicherungsaufsichtsgesetz an EU-Recht.

Mit einem umfassenden Initiativantrag drängt die SPÖ, neben allgemeinen Fristverlängerungen für Förderanträge, vor allem auf die Anwendung des Epidemiegesetzes auf Kleinbetriebe, damit diesen Umsatzeinbußen aufgrund der Schließung von Geschäftslokalen in voller Höhe abgegolten werden. Dieser Antrag wurde erneut vertagt. In die Warteschleife verwiesen wurde auch die NEOS-Forderung nach einem Monitoring der Kosten der COVID-19-Maßnahmen.

18. COVID-19-Gesetz erlaubt Finanzminister Übernahmen von Garantien für EU-Hilfsfonds

Eingangs der Debatte brachte ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger einen Abänderungsantrag zum 6. COVID-19-Gesetz (440/A) ein. Hier handle es sich um technische Abänderungen, erklärte er, das Gesetz müsse tatsächlich als 18. COVID-19-Gesetz gezählt werden.

Das Gesetzespaket enthält auch umfassende finanzielle Vorkehrungen für den EIB-Garantiefonds und Förderung von Kurzarbeit auf europäischer Ebene. Zur europaweiten Bekämpfung der Corona-Krise errichtet die europäische Investitionsbank (EIB) einen Garantiefonds in Höhe von 25 Mrd. €. Der Fonds soll Garantien für die EIB und den Europäischen Investitionsfonds bereitstellen und damit bis zu 200 Mrd. € an Finanzierungen mobilisieren. Hierfür sollen österreichische Beiträge bis zu einem Gesamtbetrag von 650 Mio. € vorgesehen werden. Der Finanzminister wird außerdem Bundeshaftungen in Form von Garantien bis zu einem Betrag von 720 Mio. € übernehmen, um das Förderinstrument für Kurzarbeit auf europäischer Ebene, das Programm Sure, zu unterstützen. Hanger sah darin ein wichtiges Zeichen der europäischen Solidarität. Mit dem Instrument der Kurzarbeit sichere man in der derzeitigen Krise wichtige Arbeitsplätze. Diese Sichtweise teilte auch Jakob Schwarz (Grüne).

Christoph Matznetter (SPÖ), Hubert Fuchs (FPÖ) und Karin Doppelbauer (NEOS) übten grundsätzliche Kritik am formalen Vorgehen bei der Einbringung von COVID-19-Gesetzen. Trotz anderslautender Ankündigungen würden die Regierungsfraktionen weiterhin unübersichtliche Sammelgesetze einbringen, Fehler seien bei einem solchen Vorgehen vorprogrammiert, führten die drei Abgeordneten ins Treffen. Matznetter hinterfragte die Höhe des österreichischen Beitrags zur EIB, dieser müsste seinen Berechnungen nach höher liegen. Matznetter und Fuchs erkundigten sich zudem nach den Risiken, die mit den Haftungsübernahmen verbunden sind.

Seitens des Finanzressorts erfuhren die Abgeordneten, dass es vorerst nur um Haftungsübernahmen und Garantien gehe, derzeit fließe also kein Geld. Allerdings sei das Risiko eines Ausfalls von Rückzahlungen an den Garantiefonds recht hoch. Gering sei es hingegen beim EU-Kurzarbeitsprogramm Sure, das an die Vergaberegeln des EU-Budgets gebunden sei und damit mehrere Sicherheitsnetze vorsehe. Diese Einschätzung teilte auch Helmut Berger vom Budgetdienst des Parlaments.

Weitere Kritik der Opposition entzündete sich an der geplanten Regelung einer nachträglichen Kontrolle der Förderungsmaßnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie erfolgen. Das Finanzamt wird demnach zu Außenprüfungen ermächtigt, handelt dabei aber nicht als Abgabenbehörde, sondern erstellt ein Gutachten. Die für eine Außenprüfung des Finanzamts geltenden Regelungen sollen auch hinsichtlich der eigentlichen Prüfungshandlungen sinngemäß angewendet werden. Bei Verdacht auf Betrug oder Förderungsmissbrauch ist die Staatsanwalt zu informieren.

Auch an diesem Punkt übten die Abgeordneten der drei Oppositionsparteien Kritik. Doppelbauer meinte wie Fuchs und Matznetter, es sei ein Fehler gewesen, die Abwicklung des Corona-Härtefallfonds der Wirtschaftskammer zu übertragen. Die Finanzämter hätten die notwendigen Daten sofort zur Verfügung gehabt, während die Wirtschaftskammer erst einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand erzeugen musste und die Förderabwicklung unnötig kompliziert und intransparent erfolge, so der Tenor der Wortmeldungen der Opposition. Die nun geplante nachträgliche Prüfung zeige, dass die Kritik der Opposition an fehlender Kontrolle von Anfang an berechtigt gewesen sei, befand Doppelbauer. Die jetzt getroffene Regelung reiche nicht, um den gewünschten Zweck zu erfüllen, sondern sei selbst höchst problematisch, fügte Matznetter hinzu.

Finanzminister Gernot Blümel betonte, die Entscheidung, der WKO die Förderabwicklung zu übertragen, sei deshalb gefallen, weil man die Finanzämter nicht mit zusätzlichen Aufgaben überlasten wollte. Nach dem ihm bekannten Rückmeldungen funktioniere die Abwicklung der Anträge sehr effektiv und unkompliziert.

Weitere Punkte des vorliegenden Initiativantrags betreffen Erleichterungen bei Kostenrückerstattungen von stornierten Schulveranstaltungen, die ärztliche Tätigkeit sowie die Weitergewährung von Reiseaufwandsentschädigungen für Ärzte, Stundungen im Rahmen der Bundesabgabenordnung, Zessionsverbote im Zusammenhang mit der Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes und Ansprüche nach dem Epidemiegesetz. Geregelt wird mit dem Gesetzespaket auch, dass keine Umsatzsteuer auf Schutzmasken anfällt. Zwischen 13. April 2020 und 1. August 2020 sollen Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Schutzmasken steuerfrei gestellt werden. An dieser Regelung kritisierten Matznetter und Fuchs eine für sie nicht nachvollziehbare Wahl des Stichtags und fehlende Informationen der Betroffenen.

11. COVID-19-Gesetz: Hemmung von Fristen bei Wirtschaftstreuhändern, Bilanzbuchhaltern und Ziviltechnikern

Einstimmig angenommen wurde hingegen das 11. COVID-19-Gesetz (441/A). Wie Abgeordnete Elisabeth Götze (Grüne) erläuterte, geht es den antragstellenden Regierungsparteien vor allem um die Hemmung von wichtigen Fristen im Zeitraum vom 16. März 2020 bis zumindest 31. Mai 2020 für Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter und Ziviltechniker. Darunter fallen etwa die Ablegung von diversen Prüfungen, Bescheide für Ausbildungsinstitute im Bereich Bilanzbuchhaltung, die Neubestellung von GeschäftsführerInnen, die Wiederaufnahme der Berufstätigkeit oder Anträge auf Verleihung der Befugnis. Vorgesehen ist zudem die Rückerstattung von Gebühren bei Absage von Prüfungsterminen oder die Reduktion der Fortbildungsverpflichtung um 50%.

Mit den im 11. COVID-19-Gesetz enthaltenen Bestimmungen, die Ende des Jahres wieder außer Kraft treten, soll auch sichergestellt werden, dass die Ressourcen der von dieser Novelle betroffenen Kammern in erster Linie zur Bewältigung der Krise eingesetzt werden können, erklärte ÖVP-Abgeordnete Maria Theresia Niss.

EU-Anpassung zum Zahlungsdienstegesetz 2018 und Versicherungsaufsichtsgesetz

Mit breiter Zustimmung angenommen wurden zwei Regierungsvorlagen. Eine Mehrheit erhielt zum einen der Vorschlag der Regierung, der neue Verwaltungsstrafen bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro aus Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums aufgrund der Umsetzung von EU-Recht vorsieht (37 d.B.). Damit sollen bestehende Ungleichheiten im Zahlungsdienstegesetz 2018 beseitigt sowie Informationspflichten und Anforderungen für die Währungsumrechnung bei kartengebundenen Zahlungen und Überweisungen harmonisiert werden. Geplant ist außerdem die Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken abzuwickeln, da die Rechtsvorschrift (Pfandbriefstelle-Gesetz) gegenstandslos geworden ist.

Einstimmig fiel die Zustimmung zu einer Anpassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes aus. Damit soll die Effektivität der Volatilitätsanpassung der risikofreien Zinskurve sichergestellt und gleichzeitig einer unionsrechtlichen Umsetzungsverpflichtung entsprochen werden (108 d.B.).

SPÖ fordert Fristhemmung bei Förderungen und Ansprüchen sowie Entschädigung für Kleinbetriebe nach dem Epidemiegesetz

Auf der Tagesordnung des Ausschusses standen weiters Initiativen der Opposition, die jedoch von ÖVP und Grünen vertagt wurden. Mit einem Initiativantrag (399/A), der bereits einmal vertagt wurde, will die SPÖ sicherstellen, dass niemand durch zur Bewältigung der COVID-19-Situation erforderliche Maßnahmen in seiner rechtlichen Stellung beeinträchtigt wird, erläuterte Abgeordneter Christoph Matznetter (SPÖ). Es bestünden viele und teils sehr kurze Fristen, die zur Inanspruchnahme staatlicher Leistungen oder zur Absicherung der eigenen Rechte einzuhalten sind. Diese sollen nun gehemmt werden. Seiner Ansicht nach wäre es sinnvoller gewesen, hätte die Bundesregierung auf die SPÖ gehört und von Anfang an diese Fristhemmungen generell geregelt, als im Nachhinein einzelne Anpassungen zu machen, sagte Matznetter.

Vehement forderte der SPÖ-Abgeordnete zudem, dass die Regierungsfraktionen zumindest den Vorschlag der SPÖ annehmen, wonach das Epidemiegesetz zumindest für Betriebe mit bis zu 25 Mitarbeiterinnen weiter in Geltung bleiben solle. Das schaffe Rechtsicherheit für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen und sichere das Fortbestehen der für die österreichische Wirtschaft so wichtigen Klein- und Mittelbetriebe. Überdies soll eine Ergänzung eingefügt werden, durch die berufstätige Personen im Falle einer Epidemie bzw. Pandemie die Möglichkeit haben, ihre Betreuungspflichten wahrzunehmen. Im Konkreten geht es dabei um Entgeltfortzahlungen und die zulässige arbeitsrechtliche Dienstverhinderung. Das Epidemiegesetz sehe seit hundert Jahren gute Entschädigungsregelungen für InhaberInnen von Lokalitäten vor, die gesperrt werden müssen.

Die Abgeordneten Jakob Schwarz (Grüne) und Andreas Hanger (ÖVP) hielten ihm entgegen, dass man einen anderen Ansatz gewählt habe, um sicherzugehen, dass nicht nur die direkt, sondern auch alle indirekt von den Sperren betroffenen Betriebe entschädigt werden. Fristverlängerungen habe man dort durchgeführt, wo sie notwendig seien, eine generelle Fristverlängerung halte er für überschießend, argumentierte Schwarz.

NEOS fordern solide Datenbasis für Monitoring der Krisenkosten

Für ihre Fraktion ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Regierung angesichts der milliardenschweren Gebarung der COVID-19-Maßnahmen eine detailgenaue Auflistung aller Kosten vorlegt und ein laufendes Monitoring umsetzt, erklärte NEOS-Mandatarin Karin Doppelbauer. Aufgezeigt werden sollten in einem entsprechenden Bericht Detailbudgets bzw. Konten mit Spezifikation zu den einzelnen Maßnahmen, um eine solide Datenbasis für ein laufendes Monitoring der gegenwärtigen Krisenkosten zu erhalten (452/A(E)).

Unterstützung erhielt die Forderung seitens der SPÖ und der FPÖ. ÖVP-Abgeordneter Klaus Lindinger verwies auf gerade erst eingeführte monatliche Berichtspflichten des Finanzministers und sprach sich für die Vertagung des Antrags aus. Man solle den ersten Bericht abwarten, bevor man weitere Schritte setze, sagte er. Dem Vertagungsantrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen stattgegeben. (Fortsetzung Budgetausschuss) sox