Parlamentskorrespondenz Nr. 353 vom 24.03.2021

Neues Studienrecht mit mehr Verbindlichkeit im Studium für Studierende und Universitäten

Nationalrat verabschiedet mit Mehrheit UG-Novelle, Einstimmigkeit bei Neuerungen für HochschülerInnenschaft

Wien (PK) – Eine Novelle, die ein neues Studienrecht und andere Änderungen im Hochschulbereich bringt, bildete den Auftakt zu den Gesetzesvorhaben, die der Nationalrat in seiner heutigen Sitzung behandelte. Studierende werden laut Universitätsgesetz (UG) künftig dazu verpflichtet, in den ersten vier Semestern eines Studiums eine Mindeststudienleistung im Ausmaß von 16 ECTS-Anrechnungspunkten zu erbringen. Allerdings soll es auch von Seiten der Universitäten mehr Verbindlichkeit bei der Unterstützung der Studierenden geben. Die Novelle bringt auch organisatorische Neuerungen für die Hochschulen. Das erforderte neben Änderungen im Universitätsgesetz (UG) auch Anpassungen im Hochschulgesetz (HG), im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, im Fachhochschulgesetz sowie im Privathochschulgesetz.

Ein von den NEOS im Zuge der Debatte über die UG-Novelle eingebrachter Entschließungsantrag wurde einstimmig beschlossen. Demnach soll dem Parlament eine Evaluierung von § 109 des UG, der Kettenverträge regelt, spätestens nach acht Jahren vorliegen.

Gemeinsam mit der UG-Novelle wurde eine Regelung zur COVID-19-Pandemie behandelt, die ÖVP, Grünen und NEOS im Wissenschaftsausschuss gemeinsam eingebracht hatten. Damit wird es Universitäten und Hochschulen ermöglicht, für Präsenz-Lehrveranstaltungen und Aufnahmeprüfungen negative Corona-Tests vorzuschreiben. Diese Regelung fand auch im Nationalratsplenum eine Mehrheit.

Das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz (HSG) wird im Hinblick auf die wirtschaftlich tragfähige Reorganisation der Selbstverwaltung der einzelnen ÖH-Vertretungen novelliert. Die Zustimmung dazu erfolgte einstimmig. Die FPÖ sprach sich in zwei Initiativanträgen für eine umfassende Veröffentlichungspflicht für alle wissenschaftlichen Arbeiten aus sowie gegen Benachteiligungen und Ungleichbehandlungen von Studierenden im Zuge der coronabedingt verlängerten Auslauffrist von Studiengängen. Die beiden Anträge wurden abgelehnt. Keine Mehrheit fand auch ein Entschließungsantrag der NEOS, den Hochschulen ausreichende Mittel zur regelmäßigen Durchführung von COVID-19-Tests zur Verfügung zu stellen.

Studienrecht soll mehr Verbindlichkeit für Studierende sowie Hochschulen herstellen

Den wesentlichen Schwerpunkt der UG-Novelle stellt laut dem Wissenschaftsministerium und der Koalition die Förderung von mehr Verbindlichkeit im Studium dar. Die Maßnahmen dazu sollen eine Steigerung der prüfungsaktiven Studien, eine Verkürzung der Studiendauer von Bachelor- und Diplomstudien sowie die Senkung der Drop-out-Raten von Bachelor- und Diplomstudierenden bewirken. Als wesentlicher Schritt für den Studienbeginn ist die Einführung einer verpflichtenden Erbringung einer Mindeststudienleistung im Ausmaß von 16 ECTS-Anrechnungspunkten in den ersten vier Semestern eines Studiums vorgesehen. Gleichzeitig sollen die Universitäten und die Pädagogischen Hochschulen dazu verpflichtet werden, die Studierenden so zu unterstützen, dass sie ihr Studium zügig fortführen und beenden können.

Für die Studienabschlussphase wird die Möglichkeit geschaffen, dass Universitäten bzw. Hochschulen und Studierende eine Vereinbarung über die Studienleistung ("Learning Agreement") schließen, um die Studierenden dabei zu unterstützen, das Studium auch tatsächlich zu beenden. Anpassungen im UG und HG sollen ein einheitliches Studienrecht für Lehramtsstudierende an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sicherstellen.

Mit der Novelle wird unter anderem das Ghostwriting von wissenschaftlichen Arbeiten zu einem Verwaltungsstraftatbestand im UG und im HG. Auch befristete Anstellungen an Universitäten, aus denen sich so genannte "Kettenverträge" ergeben, werden neu geregelt.

SPÖ sieht "neue Logik des Studienrechts" als zusätzliche Belastung Studierender

Trotz einiger Abschwächungen nach heftigen Protesten im Begutachtungsverfahren sei die aktuelle Novelle jetzt genau nicht das, was Universitäten, Hochschulen, Lehrende und Studierenden dringend brauchen würden, kritisierte Andrea Kuntzl (SPÖ). In der Pandemie sollten Studierende besser unterstützt werden, anstatt Studienbedingungen und die Rahmenbedingungen für wissenschaftliches Arbeiten weiter zu verschlechtern. Die Problematik der Kettenverträge werde nicht behoben, meinte Kuntzl. Stattdessen müssten viele der wissenschaftlich Arbeitenden Sorge haben, dass ihre Anstellung an der Universität ohne Perspektive endet. Die Anforderung der Mindeststudienleistung führe zudem eine neue Logik ins Studium ein. Studienleistungen würden dadurch noch mehr nach Quantität statt nach Qualität beurteilt. Offenbar sei nicht die kritische Auseinandersetzung gefragt, sondern nur der rasche Abschluss, kritisierte die SP-Wissenschaftssprecherin. Das erhöhe auch die soziale Selektivität und erschwere vor allem arbeitenden Studierenden das Studium noch weiter. Auch Maximilian Köllner (SPÖ) sah neue Belastungen für Studierende anstatt der notwendigen Entlastungen. Nur ein Aufschrei der Studierenden habe verhindert, dass noch schärfere Regelungen beschlossen würden.

Von einem "System- und Vertrauensbruch in der Hochschulpolitik" sprach Katharina Kucharowits (SPÖ). Der freie Hochschulzugang werde beendet, der Druck auf die Studierenden verstärkt. Was vorliege, sei eine Novelle von RektorInnen und Vizerektorinnen für RektorInnen und Vizerektorinnen, anderen Gruppen an den Universitäten würden sich darin hingegen nicht wiederfinden. Die Kettenvertragsregelung werde vor allem die wissenschaftlichen Karrieren von Frauen behindern, befürchtet Kucharowits. Bildung werde in Österreich nach wie vor in starkem Maße vererbt, argumentierte Eva Maria Holzleitner (SPÖ). Das neue Studienrecht sei mit lebenslangem Lernen nicht vereinbar.

ÖVP: Universitäre Selbstverwaltung erhält guten Rahmen

Von einem stabilen, zukunftsweisenden Rahmen für die Universitäten und Hochschulen sprach hingegen Rudolf Taschner (ÖVP). Die Novelle biete etwa ein gutes Gerüst für alle, die an Universitäten eine wissenschaftliche Karriere anstreben. Weiters würden die obersten Organe der Universitäten gut aufeinander abgestimmt und die Funktionen von Rektoraten und Senaten transparent geregelt. Die Festlegung einer Mindeststudiendauer verteidigte Taschner mit dem Hinweis, dass die SteuerzahlerInnen ein Interesse daran hätten, dass Studierende tatsächlich aktiv studieren. Die nun getroffene Regelung sei in ernsthaften Verhandlungen zustande gekommen und das Wissenschaftsministerium habe eine große Anzahl von Stellungnahmen berücksichtig. Den nun gegebenen Rahmen mit Leben zu erfüllen, obliege den Universitäten.

Die Universitäten seien mit einem Budget wie noch nie ausgestattet und könnten so gut durch die aktuelle Krise kommen, meinte Nico Marchetti (ÖVP). Der Prozess der Entstehung der UG-Novelle ist aus seiner Sicht beispielhaft abgelaufen. 600 Stellungnahmen seien beachtet und eingearbeitet worden, merkte er an. Die Ermöglichung der Anrechenbarkeit von Vorqualifikationen im Studium sieht Martina Kaufmann (ÖVP) als eine wichtige Neuerung im neuen Studienrecht, ebenso die Learning Agreements und die Mindestzahl von ECTS-Punkten. Nicht nur Studierenden werde mehr Verbindlichkeit abverlangt, betonte Maria Theresia Niss (ÖVP). Auch die Universitäten müssten die Studierbarkeit erhöhen und Studierenden vor allem in der Studienabschlussphase besser unterstützen.

FPÖ: Weitere Verschulung der Universitäten ist abzulehnen

Die Hochschulautonomie sei an sich eine gute Sache, brauche aber einen guten gesetzlichen Rahmen, sagte FPÖ-Wissenschaftssprecher Axel Kassegger. Die Novelle spreche zwar einige Probleme der Universitäten an, etwa die Frage der Besetzung von Rektorenstellen mit möglichst guten Leuten. Die Novelle sei aber nicht der angekündigte Wurf, sondern zeige einmal mehr, dass der Wissenschaftsminister Probleme nur verwalte, anstatt echte Perspektiven zu schaffen. Die Mindeststudienleistung, die jetzt vorgesehen sei, schaffe hingegen mehr Bürokratie, ohne die Motivation der Studierenden zu erhöhen. Eine weitere Verschulung der Universitäten sei aus Sicht der Freiheitlichen der falsche Weg.

Die Novelle sei eine versäumte Gelegenheit, österreichweite Standards für die Definition von ECTS-Punkten festzulegen, meinte Martin Graf (FPÖ). Defizite sieht Graf unter anderem auch beim Rechtsschutz für Berufungsverfahren.

Grüne sehen brauchbare Novelle als Basis für weitere Verbesserungen

Die Wissenschaftssprecherin der Grünen Eva Blimlinger meinte, auch wenn jetzt nicht alles "der große Wurf" sei, sei doch bereits eine neue UG-Novelle in Arbeit und werde Gelegenheit geben, noch offene Fragen zu behandeln. Aus ihrer Sicht wurde bei der Mindeststudienleistung ein guter Kompromiss gefunden. Aus ihrer Sicht besteht damit die Chance, dass sich die Betreuungsverhältnisse weiter verbessern. Die nun getroffene Regelung der Kettenverträge solle evaluiert werden, hier seien die Grünen mit den NEOS einig, sagte Blimlinger. Sie werde nie zulassen, dass WissenschaftlerInnen mit Mitte Fünfzig keine Perspektive mehr erhalten und vor dem Aus stehen. Positiv sei die Verschärfung der Strafen für Ghostwriting und Plagiate für alle Bereiche der Hochschulen. Bei Hochschultiteln berücksichtige man künftig auch ein drittes Geschlecht und mache die Angabe "Divers" möglich. Den Universitäten sei es wichtig, bald wieder zur Präsenzlehre übergehen zu können, betonte Sibylle Hamann (Grüne). Für den Einsatz smarter Teststrategien stelle man daher 20 Mio. € zusätzlich zur Verfügung. 

NEOS: "Mutlose Novelle" löst keines der drängenden Probleme

NEOS-Wissenschaftssprecherin Martina Künsberg Sarre (NEOS) zeigte sich zwar zufrieden, dass einige der Forderungen der NEOS sich in der UG-Novelle wiederfinden. Insgesamt gehe für sie die Novelle aber zu wenig weit und sei "mutlos". Die nun festgelegte Mindeststudienleistung ist nach Einschätzung der Abgeordneten nicht geeignet, eine effektive Steuerungsfunktion zu entfalten. Wolle man raschere und mehr Studienabschlüsse, so müsse man die Rahmenbedingungen insgesamt verändern, argumentierte Künsberg Sarre. Aus Sicht der NEOS brauche es dazu Zugangsregelungen, eine ausreichende Studienplatzfinanzierung, genug Drittmittel sowie nachgelagerte Studiengebühren. Die Abgeordnete brachte einen Entschließungsantrag ihrer Fraktion ein, der eine Evaluierung der neuen Kettenvertragsregelung fordert. Ein Bericht dazu solle spätestens acht Jahre nach Inkrafttreten der Regelung vorliegen. Diese Entschließung wurde einstimmig angenommen.

Die NEOS könnten einigen Punkten zwar zustimmen, aber nicht der Gesamtnovelle, erklärte ihr Fraktionskollege Helmut Brandstätter. Sie hätten daher eine getrennte Abstimmung verlangt.

Wissenschaftsminister Faßmann: Novelle stellt guten Kompromiss dar

Das Universitätsgesetz enthalte eine sehr hohe Regelungsdichte, sei aber insgesamt ein sehr gutes Gesetz, das eine unterdessen gut funktionierende Autonomie der Universitäten erlaube. Diese seien dadurch leistungsintensiver, internationaler und forschungsintensiver geworden, ist Faßmann überzeugt. Zu den Leistungsanforderungen gebe es offenbar drei Meinungen. Für die einen forderten die Universitäten zu viel, für die anderen zu wenig von den Studierenden ein. Er vertrete eine dritte Position, unterstrich Faßmann, nämlich, dass es gelte, das Bestehende beharrlich in kleinen Schritten zu verbessern. Aus seiner Sicht stellt die Novelle in diesem Sinne einen guten Kompromiss dar und bringt eine Vielzahl wichtiger Regelung, etwa zu Kettenverträgen, Plagiaten oder dem Verhältnis von Rektoraten und Senaten zueinander. Die Herstellbarkeit der Studierbarkeit, die in einigen Redebeiträgen eingefordert wurde, sei letztlich Sache der Universitäten selbst, betonte Faßmann.

Keine Mehrheit für Vorstellungen der FPÖ zu Veröffentlichungspflicht wissenschaftlicher Abschlussarbeiten

In Hinblick auf jüngste Plagiatsvorwürfe in Zusammenhang mit wissenschaftlichen Abschlussarbeiten besteht für die FPÖ eines der Grundprobleme darin, dass die Veröffentlichungspflicht für solche Arbeiten zu wenig präzise geregelt ist. Sie spricht sich daher in einem Antrag für eine umfassende Veröffentlichungspflicht für alle wissenschaftlichen Arbeiten aus, die zur Erreichung eines akademischen Grades vorgelegt und positiv beurteilt werden. Der Antrag fand keine Mehrheit.

Einstimmigkeit für Novelle des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes

Eine einstimmig beschlossene Novelle des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes (HSG) gibt den einzelnen ÖH-Vertretungen innerhalb der nächsten Jahre die Wahlmöglichkeit, ob sie weiterhin eine eigene Selbstverwaltungskörperschaft bleiben wollen oder künftig von der Bundes-ÖH in wirtschaftlichen Belangen mitbetreut werden. Dies soll vor allem kleineren Vertretungen der HochschülerInnenschaft wirtschaftlich helfen. Neben terminologischen Anpassungen sind in der Novelle datenschutzrechtliche Bestimmungen über Löschfristen enthalten, während postalische Übermittlungspflichten entfallen. Weiters erfolgt eine Neuregelung der "pauschalierten Aufwandsentschädigungen" für Ehrenämter in der ÖH.

Nico Marchetti (ÖVP), Katharina Kucharowits (SPÖ), Sibylle Hamann (Grüne) und Helmut Brandstätter (NEOS) wiesen auf die bevorstehenden ÖH-Wahlen hin. Sie gaben ihrer Hoffnung Ausdruck, dass trotz der Pandemie die Studierenden zur Wahl gehen und eine starke Vertretung wählen.

FPÖ-Forderung für auslaufende Studiengänge abgelehnt

Die FPÖ erinnerte in einem im Wissenschaftsausschuss abgelehnten Initiativantrag daran, dass eine Verordnung des Wissenschaftsministers über studienrechtliche Sondervorschriften an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen aufgrund der COVID-19-Pandemie eine Verlängerung der Auslauffrist von Studiengängen vorsieht, die im Sommersemester 2020 ausgelaufen wären. Die einzelnen Universitäten hätten den Zeitpunkt, bis zu dem Studien in den betreffenden Studienrichtungen tatsächlich beendet werden müssen, jedoch unterschiedlich festgelegt. Dadurch komme es zu Benachteiligungen von Studierenden, beklagte FPÖ-Abgeordneter Martin Graf. Er verstehe nicht, warum man sich nicht darum bemühe, eine Regelung für Studierende zu treffen, die ein zusätzliches Semester benötigen.

Keine Mehrheit für NEOS Antrag zu COVID-19-Tests an Hochschulen

Mehrheitlich abgelehnt wurde auch ein NEOS-Entschließungsantrag, in dem der Wissenschaftsminister aufgefordert wird, den Hochschulen ausreichende Mittel zur regelmäßigen Durchführung von COVID-19-Tests zur Verfügung zu stellen. Den Universitäten solle die Aufnahme des Präsenzbetriebs ermöglicht werden, wenn es epidemiologisch vertretbar und von den Hochschulen gewünscht sei. (Fortsetzung Nationalrat) sox

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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