Parlamentskorrespondenz Nr. 488 vom 26.04.2021

Neu im Verfassungsausschuss

FFP2-Maskenpflicht im Parlament: SPÖ schlägt eigenes Bundesverfassungsgesetz vor

Wien (PK) – Um die seit Kurzem in der Hausordnung des Parlaments verankerte Tragepflicht von FFP2-Masken auch unter MandatarInnen besser durchsetzen zu können, schlägt die SPÖ die Verabschiedung eines eigenen Bundesverfassungsgesetzes vor (1548/A). Es soll befristet bis Ende Juli 2021 gelten und Nationalratsabgeordnete, BundesrätInnen und Europaabgeordnete verfassungsgesetzlich verpflichten, im Parlamentsgebäude – abgesehen von Klub- und Büroräumlichkeiten – eine FFP2-Maske zu tragen. Ausnahmen sind nur für wenige Fälle, etwa für Wortmeldungen oder aus gesundheitlichen Gründen, vorgesehen.

Bei beharrlicher Weigerung sieht der SPÖ-Antrag ein Bußgeld von bis zu 500 € vor, wobei die Entscheidung darüber dem Nationalratspräsidenten bzw. dem Bundesratspräsidenten – jeweils nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz – obliegen soll. Über Einsprüche des betroffenen Mandatars bzw. der betroffenen Mandatarin hätte der Geschäftsordnungsausschuss der jeweiligen Kammer zu entscheiden. Eine etwaige Geldbuße soll direkt vom Abgeordnetenbezug abgezogen werden.

Begründet wird die Initiative von SPÖ-Klubobmann Jörg Leichtfried damit, dass das Tragen einer FFP2-Maske eine der epidemiologisch wirksamsten Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 sei. Zudem verweist er auf die notwendige Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Parlaments und die Bedeutung des Schutzes der Gesundheit von MitarbeiterInnen.

Eine ähnliche Initiative haben ÖVP und Grüne gestartet: Sie wollen etwaige Geldbußen allerdings in der Geschäftsordnung des Nationalrats verankern. (Schluss) gs