Parlamentskorrespondenz Nr. 110 vom 03.02.2022

COVID-19-Impfpflichtgesetz wird nach Zustimmung durch den Bundesrat voraussichtlich nächste Woche in Kraft treten

Mückstein spricht von wichtiger mittelfristiger Maßnahme, die vor neuen Wellen und Virusvarianten schützen soll

Wien (PK) – Mit der heutigen breiten Zustimmung des Bundesrats zum COVID-19-Impfpflichtgesetz ist nun das parlamentarische Prozedere abgeschlossen. In Kraft treten wird das kontrovers diskutierte Gesetz, das noch vom Bundespräsidenten beurkundet, vom Bundeskanzler gegengezeichnet und im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden muss, voraussichtlich Anfang nächster Woche. Ab dann müssen alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich einen gültigen Impfstatus vorweisen. Erst nach Ablauf der Eingangsphase am 15. März, in der jeder Haushalt noch einmal schriftlich informiert werden soll, ist mit stichprobenartigen Kontrollen durch die Polizei und etwaigen Strafen zu rechnen. Viele Detailaspekte der Rechtsmaterie müssen aber erst noch per Verordnung festgelegt werden. Deshalb ist etwa noch nicht sicher, ob es eine dritte Phase, in der auf Basis eines automatisierten Datenabgleichs flächendeckende Kontrollen erfolgen sollen, geben wird.  

Ebenso wie im Nationalrat forderten die Freiheitlichen eine namentliche Abstimmung, die nach einer langen und hitzigen Debatte bei 59 anwesenden BundesrätInnen mit 47 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen ausging. Neben den freiheitlichen VertreterInnen in der Länderkammer lehnten somit auch noch die zwei SPÖ-Mandatare David Egger aus Salzburg sowie Horst Schachner aus der Steiermark den Gesetzesentwurf ab.

Bei den im Laufe der Sitzung eingebrachten Entschließungsanträgen handelte es sich teilweise um wortidente Initiativen, die auch schon bei der Nationalratssitzung am 20. Jänner 2022 beschlossen wurden. So wurden von ÖVP, Grünen und SPÖ Vorschläge zur Einführung einer Impfgutscheinlotterie und von finanziellen Zuschüssen für Gemeinden sowie zur Beibehaltung der 3-G- bzw. 2,5-G-Regelung am Arbeitsplatz und der kostenlosen Bereitstellung der dafür erforderlichen Tests unterbreitet. Diese Anträge wurden mehrheitlich bzw. einstimmig beschlossen. Auch von den NEOS mitunterstützt und mehrheitlich angenommen wurde ein Entschließungsantrag, in dem darauf gedrängt wird, dass den Ländern, Gemeinden und Verwaltungsgerichten in jeder Phase der Umsetzung des Gesetzes ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen sollen.

Der SPÖ-Entschließungsantrag betreffend Erarbeitung geeigneter Strategien, um Long-Covid-PatientInnen die Rückkehr zu ihren angestammten Arbeitsplätzen rasch zu ermöglichen, fand keine Mehrheit. Abgelehnt wurde auch das freiheitliche Verlangen, dass das COVID-19-Impfpflichtgesetz an dem der Kundmachung zweitfolgenden Tag wieder außer Kraft treten soll.

Änderungen werden auch im Impfschadengesetz vorgenommen, die vom Bundesrat einstimmig gebilligt wurden. Dabei geht es primär um die unmittelbare gesetzliche Verankerung der COVID-19-Impfungen, wodurch sich bei Impfschäden ein direkter Entschädigungsanspruch ergibt. Von der Länderkammer mehrheitlich mitgetragen wurden auch die im Nationalrat beschlossenen Novellierungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes , die eine Anhebung der Strafrahmen und der Höchststrafen beinhalten.

Impfpflichtgesetz: Stufenweise Einführung, Kontrollen und Strafen erst ab 16. März

Die heute beschlossen allgemeine Pflicht zur Impfung gegen COVID-19 sieht Ausnahmen nur für Schwangere, für Genesene für die Dauer von sechs Monaten und für Personen vor, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Ausgestellt werden die Bestätigungen über das Vorliegen der Ausnahmegründe von Amts- und EpidemieärztInnen oder von - mittels Verordnung des Gesundheitsministers festgelegten - Krankenhausambulanzen, in denen sich die PatientInnen in Behandlung befinden. Diese Stellen sind auch für die Übermittlung der Daten ins zentrale Impfregister zuständig.

Ab 16. März wird der Impfstatus kontrolliert, bei Verstößen gegen dieses "Kontrolldelikt" drohen Strafen bis zu 600 € im sogenannten vereinfachten Verfahren, die maximal viermal pro Jahr verhängt werden können. Wird dagegen Einspruch erhoben, können – maximal zweimal - bis zu 3.600 € im ordentlichen Verfahren anfallen, wobei aber auch die Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie Sorgepflichten der betreffenden Person berücksichtigt werden müssen. Außerdem entfällt die Strafe, wenn innerhalb von zwei Wochen die Impfung nachgeholt wird ("tätige Reue"). Die Impfung darf jedenfalls nicht unter Ausübung unmittelbaren Zwangs durchgeführt werden.

Generell erfolgt die Ermittlung der impfpflichtigen Personen unter Einbindung der Meldebehörden sowie der ELGA GmbH. Der Datenabgleich erfolgt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten durch den Gesundheitsminister, der in der Folge Erinnerungsschreiben zur Erfüllung der Impfplicht versenden wird. Frühestens einen Monat nach dem Erinnerungsstichtag kann die Bundesregierung per Verordnung einen Impfstichtag festsetzen, sofern dies notwendig ist. Der Gesundheitsminister stellt die entsprechenden Informationen der jeweils örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zum Zweck der Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens zur Verfügung. Da die Festlegung der Stichtage von der technischen Umsetzungsmöglichkeit des automatisierten Datenabgleichs abhängt, erfolgt die Kontrolle der Einhaltung der Impfpflicht bis dahin stichprobenartig durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Diese Tätigkeit soll aber nur im Rahmen ihrer ihnen sonst zukommenden Aufgaben ausgeführt werden, z. B. bei Führerscheinkontrollen oder Kontrollen nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz.

Viel Spielraum wird im vorliegenden Entwurf dem Gesundheitsminister bzw. auch der Bundesregierung eingeräumt, die in Form von Verordnungen die genaue Ausgestaltung des Gesetzes regeln können. Dies betrifft etwa die Voraussetzungen für die Erfüllung der Impfpflicht im Hinblick auf die Intervalle, die Anzahl der Impfungen und allenfalls Kombinationen von Präparaten, aber auch die näheren Anforderungen an ärztliche Bestätigungen über Ausnahmegründe, die Festsetzung des Erinnerungsstichtags zur Ermittlung der impfpflichtigen Personen oder des Impfstichtags. In den meisten Fällen bedürfen diese Beschlüsse immer des Einvernehmens mit dem Hauptausschuss.

Der Vollzug des Gesetzes wird durch ein Monitoringverfahren begleitet. Eine dafür im Bundeskanzleramt eingerichtete Kommission wird regelmäßig die Pandemiesituation einschätzen. Im Fokus stehen dabei neue wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich der Schutzimpfung, die Entwicklung der Durchimpfungsrate sowie die Eignung der Impfpflicht zur Verhinderung einer Überlastung der medizinischen Versorgung. Wird erkannt, dass sich die Situation maßgeblich geändert hat, kann der Gesundheitsminister unverzüglich anordnen, dass das Gesetz oder einzelne Bestimmungen nicht mehr anzuwenden sind. Das ist auch nur vorübergehend möglich. Das Gesetz soll mit 31. Jänner 2024 außer Kraft treten.  

Mückstein sieht Impfpflicht als mittelfristige Maßnahme zum Schutz vor neuen Wellen und Virusvarianten

Mittlerweile seien 53% der ÖsterreicherInnen dreifach geimpft, informierte Wolfgang Mückstein, das lasse ihn als Gesundheitsminister ruhiger schlafen. 69% der Gesamtbevölkerung verfügen bereits über ein aufrechtes Impfzertifikat. Dennoch würden diese Zahlen nicht ausreichen, um eventuelle zukünftige Wellen zu brechen oder um auf neue Varianten gut vorbereitet zu sein. Es brauche daher das COVID-19-Impfpflichtgesetz, weil es eine wichtige mittelfristige Maßnahme darstelle und eine Perspektive für einen sicheren Herbst biete, war der Ressortchef überzeugt. Außerdem stelle sie einen Ausweg aus dem ständigen Kreislauf des Auf- und Zusperrens verschiedener gesellschaftlicher Bereiche dar, auf den niemand mehr Lust habe. Es sei unbestritten, dass die Corona-Schutzimpfung sehr gut gegen schwere Verläufe wirke, vor allem die Booster-Impfung biete eine Effektivität von 99,2%. Die Impfpflicht sei daher eine Entscheidung "für uns als Gesellschaft und für eine Rückkehr zu einem Zusammenleben, wie wir es vor der Pandemie kannten", unterstrich Mückstein.

ÖVP und Grüne: Impfpflicht ermöglicht Rückkehr zur Normalität und schützt vulnerable Gruppen

Er habe sich dieses Gesetz nicht gewünscht, räumte Bundesrat Karlheinz Kornhäusl (ÖVP/St) ein, aber er halte es für notwendig, weil dadurch die Rückkehr zur Normalität gewährleistet sei. Viele Bedenken wurden in den Entwurf aufgenommen, weshalb er nun als eine verhältnismäßige Maßnahme und als "Notbremse auf Zeit" bezeichnet werden könne. In seinem beruflichen Alltag als Arzt in einem Grazer Krankenhaus werde ihm ständig vor Augen geführt, dass sehr viele schwere Krankheitsverläufe oder sogar Todesfälle durch die Impfung vermieden werden können. Auch im Fall einer Ansteckung mit dem Omikron-Virus sei belegt, dass dreifach geimpfte Personen zu 92% vor einem Aufenthalt auf den Intensivstationen geschützt sind. Was die Frage der Nebenwirkungen betrifft, so wies Kornhäusl darauf hin, dass fast 16,5 Millionen COVID-19-Impfungen genau 366 offene Anträge nach dem Impfschadengesetz gegenüber stehen.

"Warum dürfe nicht wahr sein, was offensichtlich ist, nämlich dass das Impfen schützt", gab Sonja Zwazl (ÖVP/N) zu bedenken. Hätte man in Österreich ähnlich hohe Durchimpfungsraten wie in Ländern, wo bereits umfassende Öffnungsschritte gesetzt werden, könnte man sich die heutige Diskussion ersparen. Positiv beurteilte sie die geplante Impflotterie, weil damit regionale Betriebe unterstützt werden. Statt weiter Ängste zu schüren, sollte man eine sachliche Debatte führen, stellte sie in Richtung der FPÖ klar, denn die Gesellschaft brauche "Baumeister und keine Sprengmeister". Dieser Meinung schloss sich auch Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O)an, der Demonstrationen vor Kindergärten und Angriffe auf Gesundheits- oder Pflegepersonal aufs Schärfste verurteilte. Doris Bergner-Grabner (ÖVP/N) hielt ein Plädoyer für die seriöse Wissenschaft, die Basis für evidenzbasierte Handlungen sei und wesentlich zur Entwicklung der Gesellschaften beigetragen habe. Die Impfpflicht sei ein schwerer Eingriff, aber aufgrund der zu niedrigen Impfquote erforderlich, meinte Karl Bader (ÖVP/N), der von einer schweren Entscheidung sprach.

Auch sie habe sich sehr intensiv mit der Frage der Einführung einer Impflicht befasst und sich letztlich dafür entschieden, erklärte Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O). Entscheidend dafür war auch die Tatsache, dass das Gesetz die notwendige Flexibilität biete, um im Rahmen von Verordnungen auf geänderte Situationen eingehen zu können. Wichtig waren ihr auch die laufende Evaluierung sowie die Möglichkeit, jederzeit Teile des Gesetzes oder das gesamte Gesetz aussetzen zu können. Es sei jedenfalls wissenschaftlich belegt, dass die Impfung der Schlüssel zur Durchbrechung des Pandemiegeschehens sei. Nach nun insgesamt vier Lockdowns und gravierenden Auswirkungen in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen müsse man entsprechende Vorkehrungen treffen, um nicht ständig "Getriebene des Virus" zu sein und um weitere Einschnitte in Grundrechte hintanzuhalten. Neben den kritisch eingestellten BürgerInnen gebe es sehr viele Menschen, die darauf vertrauen, dass mit dem heutigen Beschluss ein wichtiger Schritt in Richtung Freiheit gesetzt werde, merkte ihr Fraktionskollege Marco Schreuder (Grüne/W) an. Dies sei die stille und zugleich überwältigende Mehrheit, die nicht nur sich selbst schützen wolle, sondern bereit sei, einen solidarischen Beitrag zu leisten, um möglicherweise "brandgefährliche Wellen" zu verhindern.

SPÖ übt Kritik am Pandemiemanagement der Regierung und trägt Beschluss nach reiflicher Überlegung mit

Der moderne, liberal-demokratische Staat habe nicht nur das Recht, Regeln und Maßnahmen zum Schutz von Millionen ÖsterreicherInnen sowie vor allem der schwachen und gefährdeten Personen zu verordnen, sondern auch die Pflicht, konstatierte Ingo Appé (SPÖ/K). Er habe sich die Entscheidung über die Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf, dem er sehr skeptisch und mit Unbehagen gegenüberstehe, nicht leicht gemacht. Leider sei diese Maßnahme aufgrund des verfehlten Pandemiemanagements der Regierung, die "alles versemmelt und vermasselt habe" notwendig geworden. Um schrittweise wieder zu einer Normalität zurückkehren zu können, brauche es einfach eine höhere Durchimpfungsrate. Darüber könne man in einer Demokratie durchaus geteilter Meinung sein, aber mit den Hassbotschaften und Morddrohungen, mit denen derzeit viele PolitikerInnen konfrontiert seien, werde eine rote Linie überschritten, unterstrich Appé, der einige an ihn gerichtete E-Mails vorlas. Er verhehle nicht zu sagen, dass diese Nachrichten sehr wohl ausschlaggebend für sein heutiges Stimmverhalten waren.

Abseits vom eigentlichen Thema sprach Appé noch die Neubesetzung der Chefpostens für den Bereich Medizinmarktaufsicht bei der AGES kritisch an. Besonders bemängelte er dabei, dass es sich bei der ernannten Person um eine Pharmalobbyistin handle, die zudem auch kein Medizinstudium absolviert habe. Dies sei "Wasser auf den Mühlen der VerschwörungstheoretikerInnen", urteilte er.

Auch Günter Kovacs (SPÖ/B) warf der Regierung vor, in den letzten Monaten viele Fehler in der Corona-Politik gemacht und die zahlreichen konstruktiven Vorschläge seiner Partei nicht aufgegriffen zu haben. Hätte man etwa wie im Burgenland, wo bereits über 90% der Bevölkerung zumindest einmal geimpft sind, viel früher auf positive Anreize gesetzt, dann hätte man sich wohl die Einführung der Impfpflicht ersparen können. Dennoch werden die burgenländischen MandatarInnen den Beschluss "schweren Herzens" mittragen, kündigte er an. Stefan Schennach (SPÖ/W) wies auf eine aktuelle Empfehlung des Europarats hin, wonach es unter bestimmten Parametern sehr wohl möglich sei, eine Impfpflicht einzuführen. Da es sich um eine weltweite Pandemie handle, trat er zudem dafür ein, für einen gewissen Zeitraum die Patentrechte für die Corona-Impfstoffe auszusetzen, zumal sie nur unter Einsatz von unheimlich viel öffentlichen Geldern entwickelt werden konnten.

FPÖ übt Kritik am "himmelschreienden Irrweg" und fordert namentliche Abstimmung

Josef Ofner (FPÖ/K) zeigte Verständnis für die vielen zornigen BürgerInnen, die von der Regierung tagtäglich drangsaliert würden und denen nun ein Impfzwang auferlegt werde. Auch wenn die von Appé angeführten Gewaltandrohungen gegenüber PolitikerInnen mit aller Entschiedenheit abzulehnen seien, warne er davor, nun einer Täter-Opfer-Umkehr das Wort zu reden. Er erinnerte an Aussagen von Regierungsmitgliedern, wonach FPÖ-Klubobmann Kickl "Blut an den Händen" habe oder es keine Solidarität mit Ungeimpften mehr geben werde. Am konkreten Gesetzesentwurf störe ihn besonders, dass dem "Ungesundheitsminister" durch die Verordnungsermächtigungen sehr viel Macht in die Hand gegeben werde. Um klar zu sehen, wer diesen "himmelschreienden Irrweg", der auch noch verfassungswidrig sei, unterstütze, forderte Ofner die Durchführung einer namentlichen Abstimmung.

Ähnliche Argumente führten die anderen FPÖ-Vertreter ins Treffen. Für Johannes Hübner (FPÖ/W) sei es nicht nachvollziehbar, warum Österreich in der Frage der Impfpflicht gescheiter als der Rest der Welt sein wolle. Nur Länder wie Turkmenistan, Tadschikistan, Tonga, Indonesien und der Vatikanstaat würden einen solchen Weg beschreiten. Sein Fraktionskollege Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) kündigte an, dass die Freiheitlichen auf allen möglichen Ebenen gegen das Impfpflichtgesetz vorgehen werden, und zwar auch auf EU-Ebene. Besonders fragwürdig seien aus seiner Sicht die von der Regierung beigezogenen ExpertInnen wie etwa der Ärztekammerpräsident, der in letzter Zeit mit fragwürdigen Postings aufgefallen sei. Markus Leinfellner (FPÖ/St) zeigte sich überzeugt davon, dass die Corona-Impfung nicht so gut wirke, wie der Bevölkerung immer "vorgegaukelt" werde. Er habe am eigenen Leib erlebt, dass der beste Schutz gegen COVID-19 noch immer ein gesundes und intaktes Immunsystem sei; er bleibe daher weiterhin ungeimpft. Es seien vielmehr die Maßnahmen der Regierung, die die Gesundheit der ÖsterreicherInnen sowie die heimische Wirtschaft schädigen. Bedauerlicherweise gebe es im Hohen Haus nur mehr eine Oppositionspartei, die auf Seiten der Bevölkerung stehe, bekräftigten auch Marlies Steiner-Wieser (FPÖ/S) und Christoph Steiner (FPÖ/T), die die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht aufgrund des Eingriffs in die körperliche Integrität und die Verletzung der Grundrechte kategorisch ablehnten.

NEOS stimmen Einführung der Impfpflicht nach Überarbeitung des ursprünglichen Entwurfs zu

Es sollte wohl alle das Ziel einen, die Pandemie vollständig zu überwinden und allen wieder ein normales Leben zu ermöglichen, erklärte Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W). Aus seiner Sicht brauche es einen ausreichenden Impfschutz in der Bevölkerung, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Natürlich sei die Einführung einer Impfpflicht für jeden liberal denkenden Menschen eine Zumutung, räumte Arlamovsky ein, es gebe sowohl Argumente dafür als auch dagegen. Die NEOS haben sich in den Diskurs konstruktiv eingebracht und haben erreicht, dass der nun vorliegende Entwurf besser sei als die ursprüngliche Version. Besonders wichtig sei ihm gewesen, dass Kinder und Jugendliche von der Impfpflicht ausgenommen wurden, dass Informieren vor Strafe gelte und mindestens alle drei Monate eine Evaluierung erfolge. Eine wesentliche Verbesserung stelle auch der Umstand dar, dass die dritte Phase quasi "nur auf Vorrat" vorgesehen wurde. Ablehnend stand er jedoch der geplanten Impflotterie gegenüber, weil damit nicht nur ein falsches Signal ausgesandt werde, sondern weil damit eine Milliarde Euro mit der Gießkanne verteilt werden. Außerdem müssten spätestens nach dem Inkrafttreten des Gesetzes alle 2G-Regelungen wegfallen, forderte Arlamovsky.

Europarechtskonforme Lösung für Genehmigung, Durchführung und Überwachung von klinischen Prüfungen von Humanarzneimitteln

Mehrheitlich keinen Einspruch erhob der Bundesrat gegen eine weitere Gesundheitsmaterie, bei der einheitliche Rahmenbedingungen für klinische Prüfungen von Humanarzneimitteln im Mittelpunkt stehen. Hintergrund ist eine europarechtliche Verordnung, also eines in allen Mitgliedstaaten im vollen Umfang umzusetzenden verbindlichen Rechtsaktes in diesem Bereich. Für Österreich waren dadurch Anpassungen im Arzneimittelgesetz (AMG) sowie einzelner damit in Zusammenhang stehender Bestimmungen im Gentechnikgesetz erforderlich geworden.

Als letzter Punkt stand ein von SPÖ, FPÖ und NEOS eingebrachter Entschließungsantrag auf der Tagesordnung, in dem Bundesministerin Klaudia Tanner ersucht wird, den Landesverteidigungsausschuss der Bundesrates über die beabsichtigte Reform des österreichischen Bundesheers und deren Auswirkungen auf die Bundesländer zu informieren. Diese Initiative wurde einstimmig angenommen. (Schluss) sue

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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