Parlamentskorrespondenz Nr. 859 vom 08.07.2022

15a-Zusatzvereinbarung zu Grund- und Erstversorgung für Geflüchtete aus der Ukraine passiert Nationalrat

Erhöhung von Kostenhöchstsätzen und Erstversorgungspauschale

Wien (PK) – Die Abgeordneten zum Nationalrat genehmigten heute mehrheitlich eine 15a-Zusatzvereinbarung, die die Grund- und Erstversorgung für Geflüchtete aus der Ukraine sicherstellen soll. Durch eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze sowie eine vom Bund geleistete Erstversorgungspauschale soll den Herausforderungen durch den Ukraine-Krieg sowie der allgemeinen Teuerung Rechnung getragen werden.

Während die Koalition und die SPÖ sich überwiegend positiv zu der Vereinbarung äußerten, kritisierten die NEOS deren fehlende Tragweite. Die FPÖ zeigte sich gänzlich ablehnend, da aus ihrer Sicht nicht zwischen Ukrainer:innen und anderen Geflüchteten bzw. Migrant:innen differenziert werde. Innenminister Gerhard Karner resümierte die letzten Monate hinsichtlich des Krieges in der Ukraine und dessen Bedeutung für die österreichische Politik. Er sprach sowohl den Ländern und Gemeinden als auch Vereinen und Hilfsorganisationen, die "großartiges geleistet" hätten, seinen Dank aus.

ÖVP: Vereinbarung als Ausdruck der Solidarität

Ein Krieg in Europa sei für ihre Generation bis zum Februar 2022 noch unvorstellbar gewesen, erklärte ÖVP-Mandatarin Johanna Jachs. Seither habe sich viel geändert und für ihre Fraktion sei klar, dass Schutzbedürftigen geholfen werden müsse. Die Kostenhöchstsätze hätten sich aufgrund der Teuerung von den realen Lebenskosten entfernt, weshalb deren Anhebung nun notwendig geworden sei. Ihr Fraktionskollege Friedrich Ofenauer sah die Maßnahme als Ausdruck der Solidarität. Der Ukraine-Krieg betreffe in seinen Auswirkungen "viele, wenn nicht alle Lebensbereiche", so auch die Wirtschaft. Eine vernetzte Welt sei die Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung, erweise sich nun aber auch als sehr verletzlich. Um damit umzugehen, müsse die wirtschaftliche, die zivile und auch die geistige Landesverteidigung wieder mehr ins Zentrum gerückt werden.

SPÖ und Grüne begrüßen Beschluss vor Tagungsende

Es sei vorteilhaft die 15a-Vereinbarung noch vor dem Tagungsende des Nationalrats zu beschließen, um auch den Ländern finanzielle Sicherheit bei der Unterbringung von Geflüchteten zu geben, wie Reinhold Einwallner (SPÖ) ausführte. Nurten Yilmaz (SPÖ) stimmte Einwallner zu und betonte, dass die Teuerung, die seit drei Tagen im Plenum omnipräsent sei, Flüchtlinge "doppelt und dreifach" treffe. Die Maxime "Integration ab dem ersten Tag" gelte auch für die Ukrainer:innen, da niemand wisse, wie lange der Krieg in ihrer Heimat noch andauern werde.

Auch Grünen-Abgeordneter Georg Bürstmayr zeigte sich über die Einigung noch vor dem Sommer erfreut, da die Umsetzung einer 15a-Vereinbarung normalerweise viele Monate dauern könne. Dies sei auch zu begrüßen, da er es kritisch betrachte, wenn die Bundesländer, NGOs und Privatpersonen finanziell in Vorleistung gehen müssen, obwohl es eine "gesamtgesellschaftliche Aufgabe des Staates" darstelle, Geflüchtete angemessen unterzubringen. Es handle sich bei der Vereinbarung um einen kleinen, weiteren Schritt zu einer besseren Betreuung. Dieser Weg würde fortgesetzt, auch wenn sich die FPÖ "auf den Kopf stellt", so Bürstmayr.

FPÖ: Erhöhung der Mittel ist ein "absolut falsches Signal"

Bei dieser Thematik zeige sich, warum die Koalition zwar noch im Nationalrat die Mehrheit innehabe, in der Bevölkerung jedoch nicht mehr, meinte Hannes Amesbauer (FPÖ). Er gebe Bürstmayr "nicht in allen Punkten unrecht" und sei ebenfalls für den Schutz von Menschen, die diesen benötigen. Ein "absolut falsches Signal" sei es aber, in Zeiten, in denen die Bevölkerung unter der Teuerung leide, Menschen die Mittel zu erhöhen, "die meist ungebeten kommen". Amesbauer bemängelte die aus seiner Sicht fehlende Differenzierung zwischen Vertriebenen und "illegalen Migrant:innen aus aller Herren Länder" und gab zu bedenken, dass auch Krieg kein Asylgrund sei. Asylrecht gehe immer von einer individuellen Verfolgung oder Bedrohung aus. Die Bundesregierung müsse sich generell bemühen, Österreich als Zielland unattraktiver zu machen, was vor allem das Sozialsystem betreffe.

NEOS: Regierung hat Handlungsunfähigkeit bewiesen

Im vierten Monat nach Beginn des Krieges in der Ukraine habe die Bundesregierung bisher nur Handlungsunfähigkeit bewiesen, sagte Stephanie Krisper von den NEOS. Das Wort "Flüchtling" werde seit vielen Jahren rein negativ konnotiert und die FPÖ mache Politik mit der kollektiven Abwertung Schutzsuchender. Dabei mache sie nicht einmal vor Kindern halt. Diese Ideologie führe dazu, dass nicht mehr der einzelne Mensch betrachtet werde und sogar Lehrlinge, die die Wirtschaft brauche, abgeschoben werden. In dieses Klima käme nun der Krieg und damit die Flüchtlinge. Für diese gelte es nun ein Minimum an Betreuung sicherzustellen, so Krisper.

Die 15a-Zusatzvereinbarung

Eine im Jahr 2004 zwischen Bund und Ländern abgeschlossene 15a-Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen zur Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde beinhaltet Kostenhöchstsätze für die Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben. Diese wurden zuletzt im Juli 2016 erhöht. Zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine sowie um der Teuerung gerecht zu werden, ist laut Regierungsvorlage durch eine Zusatzvereinbarung eine erneute Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze erforderlich – insbesondere zur raschen Schaffung der benötigten Quartierskapazitäten in den Ländern (1584 d.B.).

Die dafür vorgesehenen Leistungen betreffen die Unterbringung und Verpflegung in organisierten Unterkünften, die Verpflegung bei individueller Unterbringung für Erwachsene, Minderjährige und unbegleitete minderjährige Fremde sowie die Miete bei individueller Unterbringung für Einzelpersonen und Familien. Die Kostenhöchstsätze sollen nach Erhöhung 260 € für Erwachsene, 145 € für Minderjährige, 260 € für unbegleitete Minderjährige, 165 € für eine Einzelperson und 330 € für Familien ab zwei Personen betragen.

Die Vorfinanzierung habe durch die Länder zu erfolgen und könne durch diese rückwirkend ab dem 1. März 2022 verrechnet werden. Während die Kosten der Grundversorgung zwischen Bund und Länder im Verhältnis 60% zu 40% aufgeteilt werden, trägt die Kosten der Erstversorgung der Vertriebenen in den Ankunftszentren vollständig der Bund. Die Leistungen der Länder im Rahmen der Erstversorgung des zu erwartenden Zustroms aus der Ukraine, soll in Form einer Erstversorgungspauschale durch den Bund abgegolten werden. Diese wird pro aufgenommener Person ausgezahlt und ist unabhängig davon, ob ein weiterer Verbleib in Österreich oder eine Weiterreise erfolgt. Damit fallen auch jene aus der Ukraine vertriebenen Drittstaatsangehörigen in den Anwendungsbereich der Grundversorgungsvereinbarung, deren Einreise für den Zweck der Durchreise gestattet wurde. Der pauschale Kostenbeitrag beträgt 190 € und wird vom Bund nach Vorlage eines Nachweises über die durch die Länder erfolgte Erstversorgung geleistet, womit sämtliche Kosten der Erstversorgung abgegolten werden sollen. (Fortsetzung Nationalrat) wit

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.