Die Berichte des Hauses

In diesem Teil der Ausstellung erfahren Sie mehr über die vielfältigeKommunikation des Hohen Hauses

Beschreibung und Verortung der Regalinhalte

Im Regal vor Ihnen sind Ausstellungsobjekte mit Bild- und Textinhalten auf vier Regalebenen verteilt. In der obersten Regalebene 1 befinden sich die Abbildungen der acht antiken Geschichtsschreiber, die sich links und rechts auf der Rampe vor dem Parlamentsgebäude befinden. Die Abbildungen heben sich von der Rückwand ab. Darunter steht auf dem Regalboden ein Leporello zum Thema „Parlaments-Zeitung“. In der Regalebene 2 darunter befindet sich ein Leporello zum Thema „Vom ‚Reichstags-Blatt‘ zur ‚Parlamentskorrespondenz‘“. In der Regalebene 3 befindet sich links der auf der Rückwand gedruckte Einführungstext, rechts daneben befindet sich ein Handapparat mit Büchern zum Thema „Berichte des Hauses“ mit seitlich daran angebrachtem Objekttext. In der untersten Regalebene 4 befindet sich ein Easy Reader zum Thema „Dauerhafte Chronisten“, sowie ein Easy Reader zum Thema „Was veröffentlicht das Parlament?“

Einleitungstext in Brailleschrift

Ein offener Schuber mit dem Einleitungstext zum jeweiligen Regal in Brailleschrift befindet sich in jedem Ausstellungsregal unterhalb der Braille-Zeile mit dem Titel des Ausstellungsabschnittes. Auf der Oberseite des Faches befindet sich ein QR-Code, über den jeder der Einführungstexte für die insgesamt 30 Ausstellungsabschnitte abrufbar ist.

Einleitung

Vorläuferin der heutigen Parlamentskorrespondenz ist die Stenographen-Korrespondenz, die ab 1861 als Beilage der Wiener Zeitung erscheint. Auch die spätere Reichsratskorrespondenz, die Deutsch-Österreichische Staatskorrespondenz und die Parlamentarische Chronik haben den Auftrag, den „Tageblättern vollständig objektive und wahrheitsgetreue Berichte über alle Verhandlungen“ sowie über alle „sonstigen offiziellen Vorkommnisse im Parlament“ zu liefern. An den dauerhaften Wert sachlicher Überlieferung erinnern bereits die acht griechischen und römischen Geschichtsschreiber auf der Rampe des Parlamentsgebäudes. Auch heute lauten die Maximen: Transparenz, Objektivität und Sachlichkeit.

Regalebene 1

Leporello zum Thema „Parlaments-Zeitung“

In den Jahren 1992–1999 gibt die Parlamentsdirektion eine Zeitung heraus, die monatlich als Beilage zur „Wiener Zeitung“ erscheint. Die insgesamt 54 Hefte geben einen guten Einblick in das parlamentarische Geschehen dieses Jahrzehnts und berichten anschaulich über die facettenreichen Agenden eines modernen Arbeitsparlaments.

Regalebene 2

Leporello zum Thema „Vom ‚Reichstags-Blatt‘ zur ‚Parlamentskorrespondenz‘“

Schon in den Anfangsjahren des Parlamentarismus in Österreich erscheinen tagesaktuelle sachliche Informationsblätter wie das „Reichstags-Blatt“ (1848), die „Stenographen- Korrespondenz“ (1861), die „Reichsrats-Korrespondenz“ (1912–1918), die „Staatskorrespondenz“ (1929–1932) und ab 1946 die „Parlamentskorrespondenz“.

Regalebene 3

Handapparat zum Thema „Berichte des Parlaments“

Die mannigfaltigen Veröffentlichungen des Parlaments geben sachlichen Einblick, wie politische Entscheidungsprozesse ablaufen, welche Akteurinnen und Akteure daran mitwirken und welche Argumente dabei vorgebracht werden. Die Berichte, Analysen, Dossiers und Bilanzen sind ein Baustein des umfassenden Informationsauftrags von Parlamenten.

Regalebene 4

Easy Reader zum Thema „Dauerhafte Chronisten“

Acht Geschichtsschreiber sitzen in nachdenklichen Posen und antiken Gewändern auf Sockeln der Rampenbrüstung des Parlamentsgebäudes. Die Historiker erinnern die Mandatarinnen und Mandatare vor dem Eintritt ins Hohe Haus daran, dass ihre Tätigkeit im Parlament vor dem Urteil der Geschichte und kommender Generationen standhalten muss. Hansen ordnet der Seite des Herrenhauses (heute Nationalratssitzungssaal) die griechischen Geschichtsschreiber Xenophon, Herodot, Thukydides und Polybios zu, der Seite des Abgeordnetenhauses (heute Bundesversammlungs-Saal) die römischen Historiker Sallust, Julius Caesar, Titus Livius und Tacitus.

Easy Reader zum Thema „Was veröffentlicht das Parlament?“

Schon seit 2014 steht in Österreich die Einführung einer umfassenden Informationsfreiheit im Bereich der Verwaltung, der Gerichtsbarkeit und der Gesetzgebung zur Diskussion. Unter anderem sollen diese verpflichtet werden, von sich aus (ihre) Informationen „von allgemeinem Interesse“ zu veröffentlichen. Das ist für Parlamente im Prinzip nichts Neues. Aus Anlass des 2021 vorgelegten Gesetzentwurfs zur Informationsfreiheit (95/ME)* beleuchtet dieses Fachdossier nach einem Blick in die Vergangenheit die Rechtsgrundlagen und Praxis von Veröffentlichungen des Nationalrates. Regelungen und Vorgangsweisen im Bundesrat sind vergleichbar, werden jedoch aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht gesondert dargestellt.