100/A-BR BR

Antrag
der Bundesräte Dr. Günther Hummer, Anna Elisabeth Haselbach, Jürgen Weiss,
Ludwig Bieringer und Albrecht Konecny, Dr. Susanne Riess - Passer
betreffend Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes (Schaffung einer
verfassungsrechtlichen Grundlage für das Stellungnahmeverfahren des
Bundesrates zu Gesetzesvorschlägen)
Der Bundesrat wolle beschließen.
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz geändert
wird
der Nationalrat hat beschlossen:
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz 1920 in der
Fassung von 1929 geändert wird:
Artikel 41a lautet:
"Artikel 41a. (1) Gesetzesvorschläge und Volksbegehren sind gleichzeitig
an die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates zu verteilen.
(2) Der Ausschuß des Bundesrates, dem ein Gesetzesvorschlag oder ein
Volksbegehren zugewiesen wurde, kann hiezu bis zum Abschluß der
Beratungen im Ausschuß des Nationalrates eine Stellungnahme beschließen.
(3) Nähere Bestimmungen trifft die Geschäftsordnung des
Bundesrates.
ERLÄUTERUNGEN
Mit der gegenständlichen Novelle zum Bundes-Verfassungsgesetz soll durch
die Einfügung eines neuen Art 41a eine verfassungsrechtliche Grundlage
für das Stellungnahmeverfahren des Bundesrates zu Gesetzesvorschlägen und
Volksbegehren geschaffen werden. Eine detailliertere Ausformulierung
erfolgt durch einen neuen § Z3a in der Geschäftsordnung des Bundesrates.