100/A-BR BR
Antrag
der Bundesräte Dr. Günther Hummer, Anna
Elisabeth Haselbach, Jürgen Weiss,
Ludwig Bieringer und Albrecht Konecny, Dr. Susanne
Riess - Passer
betreffend Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes
(Schaffung einer
verfassungsrechtlichen Grundlage für das Stellungnahmeverfahren
des
Bundesrates zu Gesetzesvorschlägen)
Der Bundesrat wolle beschließen.
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz
geändert
wird
der Nationalrat hat beschlossen:
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz
1920 in der
Fassung von 1929 geändert wird:
Artikel 41a lautet:
"Artikel 41a. (1) Gesetzesvorschläge und
Volksbegehren sind gleichzeitig
an die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates
zu verteilen.
(2) Der Ausschuß des Bundesrates, dem ein Gesetzesvorschlag
oder ein
Volksbegehren zugewiesen wurde, kann hiezu bis zum
Abschluß der
Beratungen im Ausschuß des Nationalrates eine
Stellungnahme beschließen.
(3) Nähere Bestimmungen trifft die Geschäftsordnung
des
Bundesrates.
ERLÄUTERUNGEN
Mit der gegenständlichen Novelle zum Bundes-Verfassungsgesetz
soll durch
die Einfügung eines neuen Art 41a eine verfassungsrechtliche
Grundlage
für das Stellungnahmeverfahren des Bundesrates
zu Gesetzesvorschlägen und
Volksbegehren geschaffen werden. Eine detailliertere
Ausformulierung
erfolgt durch einen neuen § Z3a in der Geschäftsordnung
des Bundesrates.