166/A(E)-BR/2007

Eingebracht am 22.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Bundesräte Kritzinger, Salier

und Kolleginnen und Kollegen

betreffend Verlängerung der Pflegeamnestie

Die österreichische Volkspartei hat am 7.11.2007 im Nationalrat einen
Initiativantrag eingebracht, der die Verlängerung der Pflegeamnestie bis Ende
2008 vorsieht, weil die Neuregelung der 24-Stunden Betreuung zu Hause für
ihre Implementierung noch Zeit benötigt.

Eine Verlängerung der Amnestie würde es zudem den Senioren- und
Hilfsorganisationen ermöglichen, die Betroffenen eingehend über die
Möglichkeiten einer Legalisierung von bisher illegalen
Betreuungsverhältnissen zu informieren. Nachdem der Arbeitsmarkt
voraussichtlich ab 2009 für EU-Ausländer geöffnet wird, handelt es sich hier
auch um eine letztmalige Verlängerung.

Die Regelungen zur 24-Stunden-Betreuung sind zudem Teil einer 15a-
Vereinbarung mit den Bundesländern. Diese tritt erst am 1.1.2008 in Kraft.
Erst dann können erste Schritte seitens der Länder, nicht zuletzt ebenfalls im
Sinne der Information der Betroffenen, gesetzt werden. Auch seitens der
Länder braucht es also mehr Zeit.

Einzelne Länder haben bereits eigene Initiativen angekündigt, um die
Vermögensgrenze von 5000 Euro abzuschaffen. Details sind aber noch nicht
klar. Zudem wäre es wünschenswert, wenn in dieser Frage eine
bundeseinheitliche Vorgehensweise gefunden würde. Auch dafür wird
zusätzliche Zeit benötigt.

Die genauen Trennlinien zwischen Betreuung und medizinischer Pflege sind
nicht ausreichend klar definiert, insbesondere welche Tätigkeiten für die zu
betreuende Person, die der Hilfestellung bedarf, durch den Betreuer
vorgenommen werden dürfen und welche nicht.

Nicht zuletzt müssen die Betroffenen darüber aufgeklärt werden, dass die
Förderungen zur 24-Stunden-Betreuung ab dem 30. Juni 2008 nur gewährt
werden, wenn die Betreuungskraft eine Ausbildung als „Heimhilfe"
nachweisen kann. Die Details (wo und wie können sich Betreuungskräfte
schulen lassen, zu welchen Kosten etc) sind ebenfalls noch völlig unklar.


Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Bundesrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, sich
für eine Verlängerung der Pflegeamnestie um ein Jahr bis Ende 2008
einzusetzen und gleichzeitig Verbesserungsmaßnahmen im Pflegebereich zu
erarbeiten und umzusetzen.

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz