166/A(E)-BR/2007
Eingebracht am
22.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Bundesräte Kritzinger, Salier
und Kolleginnen und Kollegen
betreffend Verlängerung der Pflegeamnestie
Die
österreichische Volkspartei hat am 7.11.2007 im Nationalrat einen
Initiativantrag eingebracht, der die Verlängerung der Pflegeamnestie bis
Ende
2008 vorsieht, weil die Neuregelung der 24-Stunden Betreuung zu Hause für
ihre Implementierung noch Zeit benötigt.
Eine Verlängerung der
Amnestie würde es zudem den Senioren- und
Hilfsorganisationen ermöglichen, die
Betroffenen eingehend über die
Möglichkeiten einer Legalisierung von bisher illegalen
Betreuungsverhältnissen zu informieren. Nachdem der Arbeitsmarkt
voraussichtlich ab 2009 für EU-Ausländer geöffnet wird, handelt
es sich hier
auch um eine letztmalige Verlängerung.
Die
Regelungen zur 24-Stunden-Betreuung sind zudem Teil einer 15a-
Vereinbarung
mit den Bundesländern. Diese tritt erst am 1.1.2008 in Kraft.
Erst
dann können erste Schritte seitens der Länder, nicht zuletzt
ebenfalls im
Sinne
der Information der Betroffenen, gesetzt werden. Auch seitens der
Länder braucht
es also mehr Zeit.
Einzelne
Länder haben bereits eigene Initiativen angekündigt, um die
Vermögensgrenze
von 5000 Euro abzuschaffen. Details sind aber noch nicht
klar. Zudem wäre es wünschenswert, wenn in dieser Frage eine
bundeseinheitliche Vorgehensweise gefunden würde. Auch dafür wird
zusätzliche Zeit benötigt.
Die genauen Trennlinien zwischen
Betreuung und medizinischer Pflege sind
nicht ausreichend klar definiert,
insbesondere welche Tätigkeiten für die zu
betreuende Person, die der
Hilfestellung bedarf, durch den Betreuer
vorgenommen werden dürfen und welche nicht.
Nicht zuletzt
müssen die Betroffenen darüber aufgeklärt werden, dass die
Förderungen zur
24-Stunden-Betreuung ab dem 30. Juni 2008 nur gewährt
werden, wenn die Betreuungskraft eine
Ausbildung als „Heimhilfe"
nachweisen kann. Die Details (wo und wie können sich Betreuungskräfte
schulen lassen, zu welchen Kosten etc)
sind ebenfalls noch völlig unklar.
Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Bundesrat wolle beschließen:
Der
Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, sich
für eine Verlängerung der Pflegeamnestie um ein Jahr bis Ende 2008
einzusetzen und
gleichzeitig Verbesserungsmaßnahmen im Pflegebereich zu
erarbeiten und umzusetzen.
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz