187/A-BR/2011

Eingebracht am 01.12.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Bundesräte Maga Susanne Neuwirth, Gottfried Kneifel,
Kolleginnen und Kollegen

betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR
zum Thema „Föderalistische Aspekte in der österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit“

Der Bundesrat wolle beschließen:

Gemäß § 66 GO-BR wird eine parlamentarische Enquete abgehalten, wobei
hinsichtlich des Termins, des Gegenstandes, der Tagesordnung und des
TeilnehmerInnenkreises folgendes beschlossen wird:

1)  Termin:

Mittwoch, 14. Dezember 2011, 10.00-14.00 Uhr

2) Gegenstand:

„Föderalistische Aspekte in der österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit“

Inhaltliche Ausrichtung:

•      Entwicklungszusammenarbeit als gesamtstaatliche Aufgabe

•      Entwicklungspolitische Kohärenz

•      Best Practice Modelle lokaler/regionaler EZA

3)  Tagesordnung und Referent/innen:

Keynote:

(10 Minuten)

•     Dr. Stefan Wilhelmy, Projektleiter der Servicestelle Kommunen in der Einen
Welt (SKEW)


Impulsreferate:

(je 8 Minuten)

•     Paul Pirker, Vorsitzender des entwicklungspolitischen Beirats der Salzburger
Landesregierung

•      Mag. Bernhard Bouzek, Magistratsdirektion Wien - Geschäftsbereich
Auslandsbeziehungen

•      Gerda Weichsler-Hauer, Vorsitzende des Nord-Süd-Instituts Oberösterreich

•      Mag. Robert Zeiner, ADA

•      Mag. Anton Mair, BMeiA

•      Dr. Günther Schönleitner, BMF

•      Maga Petra Navara-Unterluggauer, AG Globale Verantwortung

•      Johanna Mang, Licht für die Welt

•      Mag. Peter Molnar, Klimabündnis Österreich

•      Helmut Leitenberger, Bürgermeister der Stadt Leibnitz

Im Anschluss allgemeine Diskussion.

4) TeilnehmerInnenkreis:

Teilnahmeberechtigt sind

1.             die Referentinnen und Referenten

2.             18 Bundesräte im Verhältnis 7 ÖVP : 7 SPÖ : 2 FPÖ : 2 Fraktionslos

3.             sieben Mitglieder des Nationalrates im Verhältnis 2 SPÖ : 2 ÖVP : 1 FPÖ : 1

GRÜNE:1 BZÖ

4.      je zwei Vertreter/innen

•            des Bundeskanzleramts

•            des Bundesministeriums für europäische und internationale
Angelegenheiten

•            des Bundesministeriums für Finanzen

•            des Bundesministeriums für Inneres

•            des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport

•            des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft

•            des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur

•            des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie

•            des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung

 

5.             weiters je ein/e Vertreter/in der Landesregierungen der Bundesländer mit EZA-
Zust
ändigkeit

6.             die PräsidentInnen der Landtage

7.             je zwei VertreterInnen mit entwicklungspolitischem Schwerpunkt der Landtage

8.             zwei VertreterInnen der Austrian Development Agency (ADA)


9.      weiters jeweils ein/e VertreterIn

•        der Österreichischen Entwicklungsbank

•        des Instituts für Internationale Entwicklung der Universität Wien

•        des Wiener Instituts für internationalen Dialog und Zusammenarbeit

•        des Paulo-Freire-Zentrums

•        der ÖFSE

•        des Mattersburger Kreises

 

10.    weiters je zwei VertreterInnen

•        des Österreichischen Städtebundes

•        des Österreichischen Gemeindebundes

 

11.    weiters je ein/e VertreterIn folgender zivilgesellschaftlicher Organisationen:

•        der AG Globale Verantwortung

•        der Koordinierungsstelle der österreichischen Bischofskonferenz für
internationale Entwicklung und Mission

•        der Volkshilfe

•        von Intersol

•        des Hilfswerks

•        der GEZA

•        von Licht für die Welt

•        der Caritas

•        des Roten Kreuzes

•        von Care Österreich

•        der Diakonie

•        des Entwicklungshilfeklubs

•        von FIAN

•        von Horizont 3000

•        von Hope 87

•        von Südwind

•        des Österreichischen Nord-Süd-Instituts

•        des Arbeiter-Samariterbundes

•        von Weltumspannend-Arbeiten

•        von CHICA

•        von Fair Trade

•        von der Dreikönigsaktion

 

12.    weiters je ein/e Vertreter/in der Sozialpartner

•      der Wirtschaftskammer Österreich,

•      der Bundesarbeiterkammer,

•      der Österreichischen Industriellenvereinigung,

•      des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und

•      der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern.


Vorsitz:

10.00-11.00 Uhr:               Präsidentin des Bundesrates

11.00-12.00 Uhr:               Vizepräsident des Bundesrates

12.00-13.00 Uhr:               Vizepräsident des Bundesrates

13.00-14.00 Uhr:               Präsidentin des Bundesrates

Der Bundesrat wolle gemäß § 66 GO-BR beschließen, dass die Enquete für die
Öffentlichkeit nach Maßgabe der vorhandenen Plätze zugänglich ist.

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR ohne
Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen.