189/A(E)-BR/2012

Eingebracht am 03.05.2012
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Entschließungsantrag

der Bundesräte Kneifel, Klug, Dönmez

Kolleginnen und Kollegen

betreffend der aktuellen Menschenrechtslage in der Ukraine

Funktionierende Rechtsstaatlichkeit und unabhängige, faire Gerichtsverfahren gehören zu den wichtigsten Merkmalen einer Demokratie. Der Prozess und die Verurteilung zu einer mehrjährigen Haftstrafe von Ex-Premierministerin Julija Timoschenko wegen angeblicher Überschreitung ihrer Befugnisse als Regierungschefin bei einem Gasgeschäft mit Russland, nährt Zweifel daran, ob dieses Verfahren in rechtsstaatlicher Weise abgelaufen ist. Die Verfolgung von Oppositionellen mit rechtsstaatlich zweifelhaften Methoden wird mit aller Entschiedenheit abgelehnt. Die freie Meinungsäußerung ist ein Hauptmerkmal einer Demokratie und muss mit allen Mitteln geschützt werden.

Zu einem fairen Verfahren gehört auch, dass Inhaftierte, die medizinischer Behandlung bedürfen, entsprechend versorgt und behandelt werden. Bereits seit einiger Zeit wird beobachtet, dass insbesondere Oppositionsführerin Julija Timoschenko, aber auch anderen Inhaftierten, die angemessene, medizinische Behandlung versagt wird. Die Gesundheit und Leben der Inhaftierten sind in Gefahr. Dies ist ein weiterer, massiver, demokratiepolitischer Rückschritt und unterschreitet anerkannte menschenrechtliche Mindeststandards für die Behandlung von Strafgefangenen und kann nicht akzeptiert werden.

Der Bundesrat wolle beschließen:


Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird aufgefordert,

-  sich bilateral umgehend für eine entsprechende, medizinische Versorgung von Julija Timoschenko einzusetzen und

-  sich auch auf EU-Ebene für gemeinsame, außenpolitische Maßnahmen für eine rasche Reform für ein unabhängiges Justizsystem einzusetzen“

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten