245/A(E)-BR/2017

Eingebracht am 22.12.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten David Stögmüller, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Familienbonus Plus

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

In ihrem Regierungsprogramm sieht die Bundesregierung folgende Maßnahme vor:

 

„Familienbonus Plus“ in Form eines Abzugsbetrages von 1.500 Euro pro Kind und Jahr (die Steuerlast wird um bis zu 1.500 Euro reduziert): Der Abzugsbetrag steht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu, sofern Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und das Kind in Österreich lebt. Im Gegenzug erfolgt die Streichung des Kinderfreibetrages und der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten. Der „Familienbonus Plus“ ist nicht negativsteuerfähig.

 

Diese Maßnahme ist aus mehreren Gründen abzulehnen, da sie de facto eine radikale Umverteilung von unten nach oben, d.h. von Wenigverdienenden zu Gut- und Bestverdienenden bedeutet:

 

 

Darüber hinaus würde der „Familienbonus“ auch gravierende finanzielle Belastungen für die Länder und Gemeinden bedeuten, da nach Medienberichten (basierend auf Berechnungen der ÖVP) mit einem Einkommenssteuerentfall von bis zu zwei Milliarden Euro zu rechnen ist, die im Wege des Finanzausgleichs auch von den Gemeinden zu tragen wären. Erste Berechnungen zeigen, dass zB für die Gemeinde Braunau am Inn (ca. 17.000 EinwohnerInnen) dadurch jährliche Einnahmenausfälle von bis zu 370.000 Euro zu erwarten sind, oder der Stadt Linz (ca. 194.000 EinwohnerInnen) von bis zu 6.000.000 Euro.

 

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Bundesrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, von den vorliegenden Plänen zur Einführung eines sogenannten „Familienbonus“ aus den in der Begründung genannten sozial- und frauenpolitischen Gründen und aus Rücksichtnahme auf die finanziellen Belastungen für die Gemeinden Abstand zu nehmen.

 

Stattdessen wolle die Bundesregierung dem Parlament entsprechende Gesetzesentwürfe vorlegen, die eine sozial gerechte Familienförderung über alle Einkommensgruppen hinweg sicherstellen. Die finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinden sollen dabei im Wege des Finanzausgleichs abgefedert werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend des Bundesrates vorgeschlagen.