249/A(E)-BR/2018

Eingebracht am 08.02.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der BundesrätInnen David Stögmüller, Ewa Dziedzic; Heidi Reiter; Nicole Schreyer

 

 

betreffend Weiterführung der Jugendhilfe nach Erreichung der der Volljährigkeit

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Mit § 29 des Bundesgesetzes über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche wurde erstmals die Möglichkeit geschaffen, jungen Erwachsenen bis zum 21. Lebensjahr im Bedarfsfall auch über das achtzehnte Lebensjahr hinaus ambulante Hilfen und Hilfen durch Betreuung zu leisten, sofern diese zuvor geleistet worden waren. Im Abstand von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes und unter dem Licht des Sonderberichts der Volksanwaltschaft „Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen 2017“ zeigt sich, dass die 2013 gewählte Regelung nicht ausreichend war:

 

Die Volksanwaltschaft schreibt diesbezüglich in ihrem Bericht:

„In einigen Bundesländern werden die Verlängerungen immer nur für sechs Monate oder ein Jahr ausgesprochen, was zu einer völligen Verunsicherung der Jugendlichen führt. Die Unsicherheit wirkt sich insbesondere auf ihre Motivation, eine Ausbildung zu beginnen, und letztendlich deren Erfolg aus.“

 

Und weiter:

„Wenn man die Zahlen der stationären Hilfen für Junge Erwachsene für 2016 in Relation zu den Gesamtzahlen der vollen Erziehung setzt, fällt auf, dass manche Länder die Hilfen häufiger weitergewähren als andere. Dass es so große Unterschiede im Bedarf in den einzelnen Ländern gibt, ist für die VA nicht vorstellbar.“

 

Die Volksanwaltschaft schlägt als Konsequenz vor:

 

Die Vorschläge der Volksanwaltschaft sind nicht allein sachlich begründet und im Hinblick auf die betroffenen Personen zielführend und notwendig, sondern bedeuten auch eine erhebliche Reduktion von Folgeproblematiken wie etwa soziale Ausgrenzung, fehlende Berufsausbildung und damit einhergehender Gefahr von Arbeitslosigkeit, dauerhafter Exklusion bis hin zu geringerer Kriminalitäts- und Gewaltbetroffenheit oder Betroffenheit von gesundheitlichen Folgen. Eine rechtzeitige und umfassende Hilfe und Unterstützung der betroffenen Menschen reduziert somit auch gesellschaftliche Folgekosten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

Der Bundesrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Parlament ehestens, jedenfalls jedoch bis Ende 2018, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der:

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Kinderrechte vorgeschlagen.