253/A(E)-BR/2018

Eingebracht am 11.10.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Bundesrät*innen David Stögmüller und Ewa Dziedzic      *)

betreffend Überführung der inklusiven Klassen an Sonderschulen ins Regelschulsystem - die Integrationsklassen in Oberösterreich retten.

BEGRÜNDUNG

Seit über 25 Jahren werden an 11 Standorten in Oberösterreich Schüler*innen mit und ohne Beeinträchtigung an Sonderschulen gemeinsam unterrichtet. Da die Führung von Integrationsklassen an Sonderschulen gesetzlich nicht vorgesehen ist, muss das Modell jährlich als Schulversuch beantragt werden.

Nun hat aber der Landesschulrat beschlossen, dass ab dem Schuljahr 2018/2019 keine erste Schulstufe mehr im Rahmen des Schulversuchs beantragt werden darf, da die Obergrenze von maximal 5% an Klassen pro Bundesland, die als Schulversuch geführt werden dürfen, überschritten wurde. Dies bedeutet das Aus für die inklusiven Klassen an Sonderschulen.

Die Entscheidung des Landesschulrats ist nicht nachvollziehbar, da an den betroffenen Schulstandorten seit vielen Jahren hervorragende Arbeit geleistet wird, die von Schüler*innen und Eltern ausdrücklich gelobt und geschätzt wird, und die als Vorzeigemodell gilt. Die Kinder werden entsprechend ihrer Bedürfnisse in Schwerstbehindertenklassen, allgemeinen Sonderschulklassen und eben auch Integrationsklassen unterrichtet.

Durch das an den Schulen gelebte pädagogische Konzept ist es möglich, dass alle Kinder von dieser Art des gemeinsamen Unterrichts profitieren. Die Integrationsklassen sind der gelungene Versuch, selbst Kindern mit hohem Unterstützungsbedarf einen inklusiven Schulalltag zu ermöglichen. Diese „sanften Inklusion“ leistet einen wichtigen Beitrag zum Abbau von Barrieren in der Bildungsteilhabe.

Im oberösterreichischen Landtages wurde daher zum Erhalt der inklusiven Klassen an Sonderschulen eine einstimmige Resolution zur Überführung des Schulversuches „sanfte Inklusion“ ins Regelsystem verabschiedet.

Österreich hat durch die Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte für Menschen mit Behinderungen die Verpflichtung, ein inklusives Bildungssystem zu gewährleisten.

  *) wurde in der 884. Sitzung des Bundesrates am 11.10.2018 ausreichend unterstützt

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Parlament den Entwurf einer rechtlichen Grundlage zur Beschlussfassung ehest vorzulegen, der die Überführung der inklusiven Klassen an Sonderschulen ins Regelschulsystem vorsieht. Dadurch wird es weiterhin ermöglicht, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf weiterhin gemeinsam mit nicht behinderten Kindern an Sonderschulen unterrichtet werden können, und der Weiterbestand von inklusiven Klassen an Sonderschulen abgesichert wird.

Da der selbstständige Antrag nicht ausreichend von Bundesräten unterstützt wird, bitten wir die Präsidentin um das Stellen der Unterstützungserklärung im Plenum des Bundesrates. (§21 (3) GO-BR)

In formeller Hinsicht wir die Zuweisung an den Ausschuss für Bildung vorgeschlagen.