258/A(E)-BR/2019

Eingebracht am 11.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Bundesrät*innen David Stögmüller, Martin Weber und Ewa Dziedzic

betreffend Sperrvermerke für Mitglieder der Identitären Bewegung Österreich im Öffentlichen Dienst

BEGRÜNDUNG

Nach einem Bericht des Standards wurde ein Ermittlungsverfahren gegen die Identitäre Bewegung Österreich (IBÖ) wegen des Verdachts der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (§ 278b StGb) eröffnet aufgrund der Geldspende des Attentäters von Christchurch an die Identitäre Bewegung.[1]

Das DÖW stuft die Identitäre Bewegung als „rechtsextreme Jugendorganisation mit vielfältigen faschistischen Anklängen in Theorie, Ästhetik, Rhetorik und Stil“ ein.[2]

Ebenso wird im Verfassungsschutzbericht von 2017 die Identitäre Bewegung als „eine der wesentlichen Trägerinnen des modernisierten Rechtsextremismus“[3] bezeichnet und damit als rechtsextreme Vereinigung qualifiziert.

Verteidigungsminister Mario Kunasek verkündete auf dieser Grundlage, dass Sperrvermerke für Mitglieder der Identitären Bewegung beim Bundesheer wieder in Kraft treten werden.[4]

In einem Interview mit ,,oe24“ ging der Innenminister mit der Aussage „niemand, der aus extremistischen Motiven heraus unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat ablehnt und zur Gewalt aufruft, sie verherrlicht oder anwendet, hat in der Polizei Platz “[5] in eine ähnliche Richtung.

Ein Informant des BVT bestätigte nun gegenüber der „Die Presse“, dass es auch Identitäre innerhalb der Polizei gibt.[6]

Spätestens jetzt sollten der Aussage des Innenministers nun Taten folgen, da Rechtsextremismus im gesamten Öffentlichen Dienst nicht zu dulden ist.

Die Unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, Sperrvermerke für Mitglieder der Identitären innerhalb des Öffentlichen Dienstes einzuführen, da Rechtsextremismus innerhalb des Öffentlichen Dienstes nicht zu dulden ist.

In formeller Hinsicht wir die Zuweisung an den Ausschuss für Verfassung und Föderalismus vorgeschlagen.



[1]   Der Standard (2019): Ermittlungen gegen Identitäre laut Staatsanwaltschaft Graz im Laufen. 28.03., online: https://derstandard.at/2000100383103/Ermittlungen-gegen-Identitaere-laut-Staatsanwaltschaft- Graz-im-Laufen (Abgerufen am 10.04.2019)

[2] DÖW. Identitäre Bewegung Österreich (IBÖ). Online:

http://www.doew.at/erkennen/rechtsextremismus/rechtsextreme-organisationen/identitaere-bewegung-oesterreich-iboe (zuletzt abgerufen am 10.04.2019).

[3] BMI. Verfassungsschutzbericht 2017, S.53.

[4]  BMLV (2019). Verteidigungsminister Kunasek: „Extremismus hat im Bundesheer nichts verloren“. Online: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190404_OTS0149/verteidigungsminister-kunasek-extremismus-hat-im-bundesheer-nichts-verloren (zuletzt abgerufen am 10.04.2019).

[5]  Oe24 (2019). Kickl: 'Identitäre in Polizei? Wir schauen da nach'. Online:

https://www.oe24.at/oesterreich/politik/Kickl-ldentitaere-in-Polizei-Wir-schauen-da-nach/375114326

(zuletzt abgerufen am 10.04.2019).

[6] Thalhammer, Anna (2019). Identitäre auch bei der Polizei, In: Die Presse (06.04.2019), S. 2.