271/A(E)-BR/2020

Eingebracht am 13.02.2020
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Entschließungsantrag

der Bundesräte MMag. Reinhard Pisec, Mag Bernd Saurer

und weiterer Bundesräte

 

betreffend staatsvertragliche Verpflichtung des Bundes für das Weltkulturerbe „historisches Zentrum der Stadt Wien“

 

Bekanntlich befindet sich Wien seit der umstrittenen Beschlussfassung der

Flächenwidmung beim Eislaufverein vor einem Jahr auf der, roten Liste' der          UNESCO. Es droht im Fall der Errichtung des dort geplanten Hochhauses die Aberkennung des Prädikats „Weltkulturerbe für das historische Zentrum der Stadt Wien“.

 

Seinerzeit wurde zwar seitens der Regierungskoalition ein Resolutionsantrag beschlossen, im 1. Bezirk keine Hochhäuser errichten zu lassen. Dies hat allerdings keinerlei rechtliche Verbindlichkeit und steht sogar im Widerspruch insbesondere zu Hochhauskonzept und Masterplan Glacis, die dies sehr wohl möglich machen.

 

Ein Gutachten zum Bauprojekt am Heumarkt, erstellt vom Verfassungsjuristen Theo Öhlinger sieht den Bund für den Erhalt des Unesco-Welterbe-Status der Wiener Innenstadt verantwortlich. Darin heißt es, dass der Bund "für die Einhaltung staats-vertraglicher Verpflichtungen ungeachtet ihrer innerstaatlichen Zuordnung nach der Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Ländern verantwortlich" ist. Und weiter: "Um diese Verantwortung auch dann wahrnehmen zu können, wenn die Durchführung eines völkerrechtlichen Vertrages in den Kompetenzbereich der Länder fällt, räumt die Bundesverfassung dem Bund ein durchaus effizientes Instrumentarium ein." Er bezieht sich darin auf staatsvertragliche Verpflichtungen, wonach seitens des Bundes eine Weisung erteilt werden kann, damit der Status Weltkulturerbe für das historische Zentrum Wiens erhalten bleibt. Konkret heißt das, geht es um den möglichen Verlust des Welterbe-Status der Wiener Innenstadt, ist nicht mehr das Bundesland Wien hauptverantwortlich. Die Bundesregierung kann das Weltkulturerbe der Stadt Wien nicht nur retten, sie muss es der Verfassung nachtun. Dies könne etwa in Form einer Weisung an die Landesregierung oder den Landeshauptmann erfolgen oder als Ersatzvornahme durch den zuständigen Bundesminister.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Bundesräte stellen nachstehenden


Entschließungsantrag

 

Der Bundesrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend zum Erhalt und Schutz des Unesco-Weltkulturerbe-Status des historischen Stadtzentrums Wiens, eine Weisung an die Wiener Landesregierung und an den Landeshauptmann zu erteilen.

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur ersucht