276/A(E)-BR/2020

Eingebracht am 04.06.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

des Bundesrates Josef Ofner

und weiterer Bundesräte

betreffend Schutz der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien

In der langen Geschichte der Blockadehaltung Sloweniens gegenüber der deutschsprachigen Volksgruppe gibt es erste Anzeichen einer Normalisierung, wie parlamentarische Anfragen aufzeigen.[1]

So hat das slowenische Kulturministerium Ende Jänner 2020 den „Dachverband der Kulturvereine der deutschsprachigen Volksgruppe“ sowie den „Dachverband der Gottscheer Vereine“ darüber informiert, dass es die Einrichtung einer Arbeitsgruppe für einen nachhaltigen Dialog mit den Vertretern der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien beabsichtigt, und hat die beiden Dachverbände dazu aufgefordert, je zwei Vertreter zu nominieren. Von slowenischer Seite sollen in der Arbeitsgruppe zwei Vertreter des Kulturministeriums, einer des Außenministeriums sowie des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Sport vertreten sein.

Konkret heißt es dazu im Brief des Kulturministeriums:

„Im Rahmen der Bestrebungen für den Schutz der kulturellen Rechte der Angehörigen der deutschsprachigen Volksgruppe in der Republik Slowenien möchte das Ministerium für Kultur neben der Gewährleistung zweckgebundener Mittel auch den Dialog mit den Vertretern der Volksgruppe vertiefen. Zu diesem Zweck soll eine besondere Arbeitsgruppe für den nachhaltigen Dialog mit Vertretern der deutschsprachigen Volksgruppe in der Republik Slowenien eingerichtet werden, welche die Anliegen und Vorschläge der Volksgruppe behandeln würde."

Zum ursprünglich angedachten „Beirat“ (analog zu dem bereits existierenden Beirat für die Angehörigen der Völker aus dem ehemaligen Jugoslawien) konnte sich die Regierung schlussendlich nicht durchringen. Dem Vernehmen nach hat Premier Šarec diesen Vorschlag von Kulturministerium (sozialdemokratisch geführt) und Außenministerium (SMC/liberal) im Ministerrat blockiert und erst nach Umbenennung in „Arbeitsgruppe“ seine Zustimmung erteilt, was den in Österreich zuständigen Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten jedoch nicht weiter zu stören scheint.[2] Der Bundeskanzler bezeichnet die deutschsprachige Volksgruppe ohnedies nicht als solche, sondern nur als „Minderheit“.[3]

Der „Dachverband der Kulturvereine der deutschsprachigen Volksgruppe“ unter dem Vorsitz von Christian Lautischer, der insgesamt 7 Vereine in Laibach (2, davon 1 Gottscheer Verein), Marburg (2), Cilli (1), in der Gottschee (1) und Abstall (1) mit mehr als 1000 Mitgliedern vertritt, hat mit Hinweis auf die Ungleichheit zum „Gottscheer Dachverband“, dem nur zwei Kultureinrichtungen angehören, die als solche auch keine Vereinsmitglieder haben müssen, drei anstatt zwei Vertreter nominiert, nämlich DV-Obmann Christian Lautischer, die langjährige Obfrau des Kulturvereins deutschsprachiger Frauen Marburg „Brücken“ und einen Vertreter des Gottscheer Altsiedlervereins. Damit ist auch die Breite der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien abgedeckt und soll der irrigen Annahme, dass der „Gottscheer Dachverband“ ausnahmslos alle Gottscheer vertreten würde, entgegengewirkt werden.

Es gilt zu betonen, dass der „Gottscheer Dachverband“ das politische Ziel einer Anerkennung der deutschsprachigen Volksgruppe deutlich ablehnt und sich mit dem Charaktereines Brauchtumsvereins ausschließlich auf den Erhalt des Kulturerbes und der Sprache konzentriert. Es gibt deshalb auch keine Zusammenarbeit mit den anderen Vereinen, auch der Kontakt mit der österreichischen Botschaft wird vermieden. Gleichzeitig ist der „Gottscheer Dachverband“ Liebkind der slowenischen Seite und wird etwa bei Besuchen unbedarfter Berichterstatter des Europarates oder des UN-Menschenrechtsrates als einziger Kontakt zur deutschsprachen Volksgruppe vermittelt.

Keinesfalls darf diese positive Entwicklung darüber hinwegtäuschen, dass es sich nur um einen späten ersten Schritt zur Verbesserung der Situation innerhalb der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen handelt. Ein lange geforderter[4] entscheidender Schritt in Richtung voller Anerkennung der Volksgruppe, steht nach wie vor aus.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung - und im speziellen der zuständige Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten - wird aufgefordert, auf nationaler und europäischer Ebene alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Republik Slowenien zur offiziellen Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit zu bewegen.“

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Entschließungsantrag dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

des Bundesrates zuzuweisen



[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/J-BR/J-BR_03733/ und https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/J-BR/J-BR_03732/

[2] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/AB-BR/AB-Br_03454/imfname_791160.pdf, S. 4

[3] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/AB-BR/AB-BR_03452/imfname_791066.pdf, S. 4

[4] https:/www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00151/index.shtml