291/A(E)-BR/2021
Eingebracht am 30.03.2021
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Entschließungsantrag
der
Bundesrätinnen und Bundesräte Mag.a Bettina Lancaster,
Marlies Steiner-Wieser,
MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel
Es ist derzeit sowohl für Privatpersonen als auch für HändlerInnen zulässig, Hunde und Katzenwelpen ab einem Alter von acht Wochen nach Österreich zu importieren. Das hat jedoch zur Folge, dass diese über keinen vollständigen Schutz gegen Tollwut verfügen. Mitgeführt werden muss nur eine selbst ausgestellte Tollwutunbedenklichkeitsbescheinigung für Tiere zwischen 8 und 16 Wochen ohne gültige Tollwutimpfung. In dieser Bescheinigung bestätigt der Händler/die Händlerin bzw. die Privatperson, dass das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren worden ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen zu sein, oder wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist.
Problematisch
ist die derzeitige Vorgehensweise Österreichs besonders bei der
wirtschaftlichen Verbringung von Hunde- und Katzenwelpen ins Inland. Bei
organisierten WelpenhändlerInnen aus dem benachbarten Ausland ist es in
der Regel nicht nachvollziehbar, von wo diese die betroffenen Tiere beziehen.
Diese stammen oftmals aus unkontrollierten „Hinterhofzuchten“. Von
den WelpenhändlerInnen werden sie „gesammelt“ und
anschließend nach Österreich verbracht. Dabei wird den AbnehmerInnen
suggeriert, dass die Tiere aus liebevollen, familiären Zuchten stammen.
Die Korrektheit der Tollwutunbedenklichkeitsbescheinigungen ist in diesen
Fällen daher sehr zweifelhaft. Hinzu kommt, dass die Nachfrage von Welpen
aus solch dubiosen Quellen deshalb ungebrochen hoch ist, weil sie bereits mit
einem Alter von 8 Wochen nach Österreich verbracht werden können. Die
Praxis zeigt, dass die betroffenen Welpen oft schwer krank sind (insb. den
Parvovirus tragen) und im schlimmsten Fall kurz nach der Übergabe in
Österreich eingeschläfert werden müssen. Österreich soll
deshalb gegenüber der Europäischen Kommission bekannt geben, dass ein
gültiger Impfschutz gegen Tollwut bei der wirtschaftlichen Verbringung -
das umfasst jede kommerzielle Einfuhr (eines Privaten oder Gewerbetreibenden) -
nach Österreich als notwendig angesehen wird. Damit soll erreicht werden,
dass Hunde und Katzenwelpen bei der kommerziellen Einfuhr ein Mindestalter von
15 Wochen aufweisen.
Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, gegenüber der Europäischen Kommission bekannt zu geben, dass Österreich die Ausnahme betreffend die Notwendigkeit eines gültigen Impfschutzes gegen Tollwut beim kommerziellen Handel eines Privaten oder Gewerbetreiben mit Hunden und Katzen nicht in Anspruch nimmt, so dass jene Tiere, die künftig im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeiten nach Österreich verbracht werden, einen ausreichenden Schutz vor Tollwut haben und damit beim Import ein Mindestalter von 15 Wochen aufweisen.“
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss