296/A(E)-BR/2021

Eingebracht am 24.06.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Bundesrät*innen Andrea Kahofer, Günther Novak,
Genossinnen und Genossen

 

betreffend: Gratis Corona-Tests für Privatzimmervermieter*innen

 

 

Unter der Rubrik „Initiative „Sichere Gastfreundschaft – Testangebot Tourismus“ ist auf der Homepage des Tourismusministeriums folgendes zu lesen.

 

 

„Damit sich Gäste und Gastgeber in Österreich wohl und sicher fühlen, hat die Bundesregierung die österreichweite Initiative „Sichere Gastfreundschaft – Testangebot Tourismus“ erarbeitet. Damit gehören wir zu den internationalen Vorreitern und zu den sichersten Urlaubsländern der Welt.

 

Seit Anfang Juli 2020 stehen Beschäftigten in gewerblichen Beherbergungsbetrieben (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Inhaberinnen und Inhaber sowie sonstigen im Betrieb im direkten Kundenkontakt Tätigen) regelmäßig freiwillige Testungen auf den Erreger SARS-CoV-2 zur Verfügung. Seit 1. September 2020 steht das Angebot auch Beschäftigten in gewerblichen Gastronomiebetrieben, auf Campingplätzen und in Jugendherbergen offen. Mit 1. November 2020 können sich zusätzlich Lehr- und Betreuungskräfte in Schneesportschulen, für Reisebüros tätige Reisebetreuer mit Kundenkontakt, Fremdenführer/Reisebetreuer und alpine Führungskräfte (z.B. Berg- und Schiführer) sowie Personen aus der Privatzimmervermietung regelmäßig testen lassen. Die Kosten für die Tests werden vom Bund durch eine eigene Förderung übernommen. Das Testangebot gilt auch wieder für die Sommersaison 2021.“

 

 

Am 27. Mai 2021 wurde die Regelung für die Gratistests für die Gastronomie und Beherbergungsbetriebe nach dem Nationalrat auch im Bundesrat beschlossen, somit gilt dies auch diese Saison für die betroffenen Unternehmen. Allerdings sind nicht alle Beherbergungsbetreiber*innen in dieser Aktion inkludiert. Die Privatzimmervermieter*innen sind ausgeschlossen, was nur verwundern kann. Die Verwunderung, warum gerade diese Beherbergungsunternehmen, die dringend einer finanziellen Erleichterung bedürfen, ausgenommen sind, hilft den Privatzimmervermieter*innen jedoch wenig. Vielmehr ist eine zeitnahe (also vor der Sommersaison) Bereinigung dieses Versäumnisses anzustreben.

 

Für die Privatzimmervermieter*innen ist die Situation für ihre Gäste mitunter noch verfahrener. Diese Situation wird durch den Umstand noch verschärft, dass das Vorhandensein von Test-Möglichkeiten im nicht-städtischen Raum zumeist eingeschränkt ist. Wenn an nur einem Tag der Woche der Zugang zu Corona-Tests im Ort möglich ist, kann eher von einer fehlenden als existenten Testmöglichkeit gesprochen werden. Eine weitere Schranke ist mit der Beschränkung des unentgeltlichen Zugangs zu Corona-Tests auf Personen mit österreichischer E-Card gegeben. Für ein Tourismusland wie Österreich ist dies undurchführbar. Gerade Stammgäste müssen sich durch diese Regelung ausgeschlossen und unwillkommen fühlen.

 

Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Bundesrat wolle beschließen:

 

„Die zuständige Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus solle umgehend die Berücksichtigung der Privatzimmervermieter*innen bei den Gratis Corona-Tests im Bereich der Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe veranlassen.“

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur