313/A(E)-BR/2021

Eingebracht am 21.10.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Bundesrät*innen Korinna Schumann,

Genossinnen und Genossen

betreffend Keine ungerechte Benachteiligung beim Klimabonus!

 

Nach der Präsentation der Steuerreform, die von den Regierungsparteien unter den Titel „ökosozial“ gestellt wurde, muss festgestellt werden: Diese Steuerreform ist weder besonders treffsicher, wenn es um die Ökologie geht, noch besonders sozial. Im Gegenteil.

Während sie nämlich einerseits die Endverbraucher, also die Kund*innen und Kunden direkt belastet, kommen die großen CO2-Emitenten relativ gut davon. Der Steuerungsfaktor ist gering, der CO2-Preis zu niedrig und der Pfad in die Zukunft zu wenig ambitioniert, für das, was erhofft wird. Der behauptete politische Meilenstein relativiert sich jedenfalls drastisch, wenn man die, für die Endkund*innen spürbare zusätzliche Bepreisung in Verhältnis zur bestehenden Besteuerung setzt. Dass nicht einmal sichergestellt ist, dass die CO2-Steuer für die Endkund*innen extra ausgewiesen wird, verdeutlicht den eingeschränkten Lenkungseffekt. Und während das seit Jahren kritisierte Dieselprivileg erhalten geblieben und für die Landwirtschaft sogar ausgeweitet wurde, lässt man auf der anderen Seite viele Menschen zurück.

Über den Klimabonus, der zwischen 100 und 200 Euro pro volljähriger/-m Einwohner*in betragen soll, wird eine nicht unerhebliche Zahl jener Menschen, die in Städten leben schlechter gestellt. Einfach, weil sie in Städten wohnen und eine gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr angenommen wird. So bekommt man in einzig in Wien nur 100 Euro Klimabonus, beispielsweise in St. Pölten 133, in Villach 167 und in großen Teilen des ländlichen Raums 200 Euro. Kinder bekommen überall die Hälfte des Vollbetrags.

Was die Regierung dabei ignoriert, ist, dass es insbesondere in Städten zwar weniger Notwendigkeit gibt, auf den privaten PKW zurück zu greifen, in der Regel jedoch die Wohnverhältnisse anders situiert sind. So leben in Städten weit mehr Menschen in Wohnungen, deren Eigentümer*innen sie nicht sind, also zur Miete – und sind damit beispielsweise bei der Heizung auf die Entscheidung der Vermieter*innen angewiesen. Das betrifft sowohl die grundsätzliche Auswahl der Heizungsart, als auch die Entscheidung, ob bei einer Sanierung eine umweltfreundliche Heizung eingebaut wird. Zudem sind die Wohnkosten höher und der Druck auf die Mieter*innen stärker, weil es mehr Nachfrage nach Wohnungen gibt.

Insofern ist es – insbesondere im Angesicht drastisch steigender Energiekosten – nicht zu akzeptieren, dass es zu einer Spaltung zwischen Stadt und Land kommt, um symbolisch Politik zu machen. Im Gegenteil braucht es insbesondere jetzt eine Politik, die zusammenführt statt zu spalten.

Ein weiterer Aspekt, der den Klimabonus als Makel anhaftet ist seine Wirksamkeit. Auch am Land schafft es die Regierung mit dem Klimabonus nicht, jene Menschen gezielt zu unterstützen, die es brauchen würden – nämlich die Pendler*innen, die durch steigende Treibstoffkosten und fehlende öffentlichen Verkehr belastet sind – sondern alle. Hier wird nach dem Gießkannenprinzip viel Geld ausbezahlt, das für sinnvolle Maßnahmen zum Klimaschutz besser eingesetzt wäre.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, den Klimabonus so zu gestalten, dass er allen Menschen gleichermaßen zu Gute kommt, egal ob sie in der Stadt oder am Land leben, aber insbesondere auf Menschen mit kleinen Einkommen Rücksicht nimmt, die durch steigende Energiekosten überproportional betroffen sind und dabei mithilft eine echte Mehrbelastung abzudecken, statt nach dem Gießkannenprinzip Geld auszuzahlen“

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss