315/A(E)-BR/2021

Eingebracht am 23.11.2021
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Entschließungsantrag

 

des Bundesrates Christoph Steiner

und weiterer Bundesräte

betreffend Schaffung einer Ausnahmeregelung für Nikolaus- und Krampusbesuche bei einer Verlängerung des allgemeinen Lockdowns, sowie auch bei der Weiterführung des speziellen Lockdows für Ungeimpfte

 

Der Nikolausabend ist traditionsgemäß vor allem ein Tag der Kinder, da der Heilige Nikolaus seit Jahrhunderten als Wohltäter der Kinder verehrt wird.

 

Jedes Jahr freuen sich die Kinder auf den Nikolaus, der oft in Begleitung mit dem Krampus, von Haus zu Haus zieht.

 

Wenn dieser große rot gekleidete Mann mit dem weißen Bart, der Bischofsmütze und dem großen goldenen Buch, aus dem er die guten und die schlechten Taten der Kinder verliest, vor der Tür oder im Wohnzimmer oder auch in Wohnküche steht, zaubert er den Kindern Freude in ihr Gesicht. Die Aufregung ist groß, wenn der heilige Nikolaus nach Lob und Tadel die Geschenke an die Kinder verteilt.

 

Für Kinder ist das – neben Weihnachten und Ostern – einer der schönsten und aufregendsten Ereignisse im Jahr.

 

Um diese wunderbare Tradition durch eine COVID-19-Maßnahmenverordnungen nicht zu verhindern, stellen die unterfertigten Bundesräte folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Bundesrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird bei einer Verlängerung des Lockdowns für alle und der Weiterführung des Lockdows für Ungeimpfte aufgefordert eine Ausnahmeregelung für Nikolaus- und Krampusbesuche zu schaffen.“

Es wird ersucht, den Antrag dem Gesundheitsausschuss des Bundesrates zuzuweisen.