315/A(E)-BR/2021
Eingebracht am 23.11.2021
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Entschließungsantrag
des Bundesrates Christoph Steiner
und weiterer Bundesräte
betreffend Schaffung einer Ausnahmeregelung für Nikolaus- und Krampusbesuche bei einer Verlängerung des allgemeinen Lockdowns, sowie auch bei der Weiterführung des speziellen Lockdows für Ungeimpfte
Jedes Jahr freuen sich die Kinder auf den Nikolaus, der oft in Begleitung mit dem Krampus, von Haus zu Haus zieht.
Wenn dieser große rot gekleidete Mann mit dem weißen Bart, der Bischofsmütze und dem großen goldenen Buch, aus dem er die guten und die schlechten Taten der Kinder verliest, vor der Tür oder im Wohnzimmer oder auch in Wohnküche steht, zaubert er den Kindern Freude in ihr Gesicht. Die Aufregung ist groß, wenn der heilige Nikolaus nach Lob und Tadel die Geschenke an die Kinder verteilt.
Für Kinder ist das – neben Weihnachten und Ostern – einer der schönsten und aufregendsten Ereignisse im Jahr.
Um diese wunderbare Tradition durch eine COVID-19-Maßnahmenverordnungen nicht zu verhindern, stellen die unterfertigten Bundesräte folgenden
Entschließungsantrag
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird bei einer Verlängerung des Lockdowns für alle und der Weiterführung des Lockdows für Ungeimpfte aufgefordert eine Ausnahmeregelung für Nikolaus- und Krampusbesuche zu schaffen.“
Es wird ersucht, den Antrag dem Gesundheitsausschuss des Bundesrates zuzuweisen.