317/A(E)-BR/2021

Eingebracht am 02.12.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Bundesrät*innen Korinna Schumann, Mag.a Sandra Gerdenitsch

Genossinnen und Genossen

betreffend Fortführung des Corona-Familienhärteausgleichs

 

Die Corona Krise hat in vielen Familien zu massiven finanziellen Notlagen geführt. Bei Arbeitslosenzahlen von bis zu 600.000 und einer Million Beschäftigten in Kurzarbeit war für viele Familien das alltägliche Leben kaum noch leistbar.

Einen kleinen Tropfen auf den heißen Stein hat hier der Corona Familienhärteausgleich gebracht, der ab April 2020 von der Bundesregierung für besonders betroffene Gruppen zur Verfügung gestellt wurde. Zur Antragstellung berechtigt waren hier Familien, in denen mindestens ein Elternteil durch die Pandemie den Arbeitsplatz verloren hat, in Kurzarbeit war bzw. im Laufe einer selbstständigen Tätigkeit unter Einkommenseinbußen gelitten hat. Die Antragstellungsfrist ist im Juni 2021 ohne Neuauflage abgelaufen, während im 4. Lockdown wieder mit 400.000 Menschen in Kurzarbeit und einem Anstieg der Arbeitslosigkeit von 30.000 Personen gerechnet wird[1]. Der Bedarf für eine Neuauflage des Corona Familienhärteausgleichs ist also mehr als gegeben.

Der bisherige Fond hatte außerdem Mängel in den Richtlinien. So wurden beispielsweise geringfügig Beschäftigte und Empfänger*innen von Sozialhilfe oder Mindestsicherung gänzlich von der Förderung ausgeschlossen.

Ein weiterer Schwachpunkt war die Dauer bis zur Auszahlung. Das Versprechen von schneller und unbürokratischer Hilfe für Familien wurde nicht eingehalten, so hatten viele Familien Monate nach der Antragstellung weder eine Auszahlung noch eine Antwort erhalten[2]. Hier braucht es eine Aufstockung des Personals, um die Familien schnell und zielgerichtet in einem Härtefall zu unterstützen.

 Die unterfertigenden Bundesrät*innen stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert, den Corona-Familienhärteausgleichsfonds für 2022 erneut zu dotieren und eine Antragstellung für Zuwendungen aus dem Corona-Familienhärteausgleich rückwirkend ab 1. Dezember 2021 zu ermöglichen. Des Weiteren soll die Neuauflage des Fonds folgende Punkte inkludieren:

●    Empfänger*innen von Sozialhilfe oder Mindestsicherung sollen einen Förderanspruch erhalten

●    Geringfügig Beschäftigte sollen einen Förderanspruch erhalten

●    Personen, die erst nach 28.02.2020 in Beschäftigung waren und im weiteren Verlauf der Corona Krise arbeitslos bzw. in Kurzarbeit waren, sollen einen Förderanspruch erhalten

●    Personen, die selbständig sind und vom WKÖ-Härtefallfonds abgelehnt wurden, sollen einen Förderanspruch erhalten

●    Alleinerzieher*innen in Karenz sollen einen Förderanspruch erhalten;

●    Eine Antragstellung soll auch dann möglich sein, wenn schon einmal eine Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich erhalten wurde."

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie und Jugend



[1] Prognose: Bis zu 400.000 in Kurzarbeit erwartet - news.ORF.at

[2] Familienhärtefonds: Wo bleibt das versprochene Geld? | Moment.