320/A(E)-BR/2021

Eingebracht am 21.12.2021
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Entschließungsantrag

 

der Bundesrät*innen Mag.a Bettina Lancaster,
Genossinnen und Genossen

betreffend bundesweit einheitliche finanzielle Unterstützung für Gemeinden bei der Anschaffung von Gerätschaften der Feuerwehr

 

Seit Jahren wird von den Österreichischen Feuerwehrverbänden und den Gemeinden gefordert, eine umsatzsteuerrechtliche Lösung für die Finanzierung der Anschaffung von Feuerwehrgerätschaften durch die Kommunen zur erwirken. Das Problem, dass für die Anschaffung der Gerätschaften aus EU-rechtlichen Gründen Umsatzsteuer zu entrichten ist, welche somit in die jährlichen Budgets und Finanzierungsvolumina einzurechnen ist, und diese um ein Sechstel kürzt, wurde vom Finanzministerium bislang nicht gelöst. Weder sind auf EU-Ebene Vorschläge aus Österreich bekannt, eine Ausnahmebestimmung in der Richtlinie vorzusehen, noch wurden Maßnahmen im Inland gesetzt um die Finanzierungssituation auf kommunaler Ebene zu erleichtern. Die Spendenbegünstigung für Feuerwehren, kann das Problem nur lindern, nicht aber grundsätzlich lösen, selbst die Förderrichtlinien der Länder sind nicht einheitlich.

Angesichts der Naturkatastrophen der vergangenen Jahre und der starken Beanspruchung der Hilfeleistung der Feuerwehren, muss die gerätetechnische Ausstattung der Feuerwehren im Katastrophenfall sichergestellt werden, sei es, dass im Einsatz beschädigte Geräte repariert, alte Gerätschaften erneuert, oder zur Kapazitätsausweitung neue Gerätschaften angeschafft werden müssen. Aus Sicht der Gemeinden kann ein bundesweit einheitlicher Zweckzuschuss, die steuerlichen Rahmenbedingungen, die real zu einer Kürzung der jährlichen Investitionsbudgets führen, ausgleichen und einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierungssicherheit schaffen. Abgesehen von den hohen Pandemiekosten, welche die Gemeinden finanziell zu tragen haben, kommen in den nächsten Jahren weitere Kürzungen der Gemeinde-Ertragsanteile durch die geplante Steuerreform hinzu.

Die unterfertigten Bundesrät*innen stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

Der Bundesrat möge beschließen:

 „Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit welcher den Gemeinden auf Antrag ein Anspruch auf einen europarechtskonformen, direkten, bundesweit einheitlich geregelten Zweckzuschuss für die Anschaffung oder Reparatur von Feuerwehrgerätschaften in Höhe von einem Sechstel der rechnungsmäßig nachgewiesenen Finanzierungskosten gewährt wird.”

 

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss