324/A(E)-BR/2022

Eingebracht am 09.03.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Bundesrät*innen Mag.a Elisabeth Grossmann,

Genossinnen und Genossen

betreffend gesetzliches Verbot von Konversionstherapien endlich umsetzen

 

Im Juli 2019 beschloss der Nationalrat einstimmig einen Entschließungsantrag, der die Bundesregierung aufforderte, „dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der die Ausübung von Konversions- und ‚reparativen Therapieformen‘ an Minderjährigen verboten wird“ (558/A(E) XXVI. GP).

Zwei Jahre später, im Juni 2021, wurde erneut der Beschluss getroffen, wonach „die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Abstimmung mit der Bundesministerin für Justiz, (…) ersucht (wird, Anm.), eine Regierungsvorlage zum Schutz vor Konversions- und ‚reparativen Therapieformen‘ auszuarbeiten, die zum Ziel hat, die Durchführung, Bewerbung und Vermittlung von Maßnahmen und Techniken, die auf eine Veränderung der sexuellen Orientierung bei Minderjährigen sowie bei Volljährigen, deren Einwilligung auf Willensmangel beruht, abzielen, verboten werden soll.“

Bis heute blieben beide Beschlüsse folgenlos – eine Regierungsvorlage zum Verbot von Konversionstherapien steht zum Zeitpunkt der Antragsstellung immer noch aus. Während in unserem Nachbarland Deutschland gerade an der Ausweitung des seit zwei Jahre bestehenden gesetzlichen Verbots von Minderjährigen auf alle Altersgruppen gearbeitet wird und zahlreiche andere Länder, wie zuletzt Frankreich, ähnliche Gesetze implementiert haben, wird das gesetzliche Verbot dieser gefährlichen Praktiken in Österreich noch immer verzögert – und damit der zweimalige Beschluss des Nationalrats ignoriert.

Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt, die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, werden aufgefordert, die Entschließung des Nationalrats 184/E zum Verbot von Behandlungen bei Minderjährigen, sowie Volljährigen, deren Einwilligung auf Willensmangel beruht, die auf eine Veränderung der sexuellen Orientierung abzielen, umzusetzen und dem Nationalrat sowie dem Bundesrat ehestmöglich eine entsprechende Regierungsvorlage zum Beschluss vorzulegen.“

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlungsausschuss