325/A(E)-BR/2022

Eingebracht am 09.03.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Bundesrät*innen Mag.Elisabeth Grossmann,

Genossinnen und Genossen

betreffend diskriminierungsfreie Blutspende endlich umsetzen

 

Seit nunmehr zwei Jahren wird die Debatte um die Diskriminierung beim Zugang zur Blutspende in Österreich wieder verstärkt geführt. Damit schließt diese öffentliche und politische Diskussion an eine lange Reihe zivilgesellschaftlicher Aufschreie hinsichtlich der bestehenden Diskriminierung von homosexuellen und bisexuellen Männern, sowie transidenten Personen und den fehlenden Diskriminierungsschutz beim Zugang zur Blutspende an. Gerade angesichts der noch immer andauernden Corona-Pandemie ist eine diskriminierungsfreie Blutspende, die Ausschlüsse auf Basis des individuellen Risikoverhaltens anstatt der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität tätigt, von besonderer Bedeutung für die Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens in Österreich. Bisher zeichnete sich die politische Antwort auf diesen Missstand trotz einhelliger Expert*innen-Meinungen für eine diskriminierungsfreie Blutspende aber vor allem durch Ankündigungen ohne konkrete Taten aus.

 

Denn noch immer fehlt ein explizites Diskriminierungsverbot in der Blutspenderverordnung und noch immer werden Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), beispielsweise vom Roten Kreuz, entgegen den Vorgaben des Gesundheitsministeriums für 12 statt 4 Monate von der Blutspende ausgeschlossen. Mehr als ein Jahr nach dem Hearing des Gesundheitsausschusses im Nationalrat am 1. Dezember 2020, bei dem sich alle medizinischen Expert*innen für ein rasches Ende des De-Facto-MSM-Ausschlusses ausgesprochen haben, dauert die Diskriminierung dieser Gruppe weiter an.

 

Ähnlich der Diskriminierung von MSM beim Zugang zur Blutspende gilt nach wie vor ein diskriminierender Ausschluss von Personen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität. Dieser wird, wie sich durch die Arbeit von NGOs und Aktivist*innen im Jahr 2021 gezeigt hat, eigenmächtig von Organisationen wie dem Roten Kreuz durchgesetzt und setzt sich damit über die Vorgaben der Blutspenderverordnung, sowie des standardisierten Anamnesebogens hinweg. Es stellt sich gerade in diesem Bereich die Frage nach der Durchsetzungskraft staatlicher Vorgaben und insbesondere staatlicher Schutzgebote gegenüber privaten Blutspendeeinrichtungen. Die Fragen nach diesen Verpflichtungen des Staates zum Schutz vor Diskriminierung für alle Bürger*innen durch Ihr Ministerium wurden in der genannten Anfragebeantwortung unzureichend beantwortet.

 

Im Frühjahr 2021 wurden nach langem öffentlichem Druck seitens des zuständigen Bundesministeriums mehrere Maßnahmen verkündet, die zumindest gegen die Diskriminierung von MSM beim Zugang zur Blutspende vorgehen sollten. Eine angekündigte Studie wurde allerdings rasch wieder zurückgenommen, die Ergebnisse der im Oktober 2021 abgeschlossenen Gesundheitsfolgenabschätzung durch die Gesundheit Österreich GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sind bisher folgenlos. Gleichzeitig dauert die Diskriminierung beim Zugang zur Blutspende weiter an. Länder wie Frankreich, wo der Zugang zur Blutspende ab März 2022 diskriminierungsfrei gestaltet wird, oder Griechenland, wo erst vor wenigen Wochen ein ähnlicher Beschluss gefasst wurde, zeigen dagegen vor, dass eine Politik, die den Zugang zur Blutspende auf Basis des individuellen Risikoverhaltens und nicht auf Basis der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität regelt, wirksam sein kann. Beide Staaten reihen sich in die wachsende Zahl von Ländern ein, die gerade angesichts der Corona-Pandemie unwissenschaftlicher Diskriminierung bei der Blutspende ein Ende bereitet haben.

 

Es ist höchste Zeit, dass Österreich diesem Beispiel folgt und der Politik des Ankündigens und Aussitzens ein Ende bereitet. Die Nicht-Durchsetzung der verkürzten Rückstellfrist für MSM durch die größte Blutspendeorganisation des Landes unterstreicht außerdem die Wichtigkeit einer in der Blutspenderverordnung festgeschriebenen Regelung, die aktuelle und mögliche zukünftige Diskriminierungen verhindert.

 

Die unterfertigten Bunderätinnen und Bundesräte stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Bundesrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt, werden aufgefordert, umgehend ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität in der Blutspenderverordnung festzuschreiben und damit einen Zugang zur Blutspende auf Basis des individuellen Risikoverhaltens, anstatt der Gruppenzugehörigkeit zu garantieren.

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlungsausschuss