326/A(E)-BR/2022

Eingebracht am 09.03.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Bundesräte Andreas Arthur Spanring, Christoph Steiner, Dr. Johannes Hübner,

Markus Leinfellner

und weiterer Bundesräte

betreffend Bericht an den Bundesrat über die Anzahl der Österreicher, die durch die COVID-19 Maßnamenregelungen und ihren gesetzwidrigen Verordnungen und verfassungswidrige Gesetze psychisch, physisch sowie auch finanziell Schaden genommen haben

Seit Beginn der Corona-Krise im Frühjahr 2020 sehen sich die Österreicher mit Einschränkungen ihrer Grund- und Freiheitsrechte konfrontiert: Lockdowns, Ausgangssperren, Demonstrationsverbote, Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, Zutrittsbeschränkungen, Testpflicht und mittlerweile eine mehr als nur indirekte Impfpflicht sind jene Instrumente, die von der Bundesregierung seit nunmehr beinahe zwei Jahren in Stellung gebracht werden, um das Land - eigenen Angaben zufolge - sicher durch die Pandemie zu bringen.

Das Ergebnis sieht leider anders aus: Die Maßnahmen im in den Jahren 2020 und 2021 hatten einen beinahe irreparablen Schaden für die Wirtschaft des Landes zur Folge. Die Zahl der Menschen in Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit stieg auf knapp eine Million an. Firmenpleiten und zerstörte Existenzen von Klein- und Mittelunternehmern standen an der Tagesordnung. Gesundheitliche Kollateralschäden und ein rasanter Anstieg an Patienten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie aufgrund von Heimunterricht und Lockdown sind die Folge der Corona-Politik der türkis-grünen Bundesregierung, die trotz alledem immer noch behauptet, dass Österreich „besser durch die Corona-Pandemie“ gekommen sei als viele andere Länder.

Von Anfang an, seit zuerst von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA und später auch vom Nationalen Impfgremium „grünes Licht“ für die im Eilverfahren zugelassenen Impfstoffe gegeben wurde, fokussierte sich die österreichische Bundesregierung auf die Impfung als einzigen Ausweg aus der Krise. Die Versprechungen über die Erfolgsaussichten der Impfung wurden allerdings immer weiter abgeschwächt. Noch zu Beginn der Impfkampagne tätigte die Bundesregierung folgende Aussagen:

       Wer sich impft, der schützt sich und andere.

        Die Impfung ist der „Gamechanger“.

        Für Geimpfte ist die Pandemie vorbei.

Im Laufe der Zeit wurden die Aussagen jedoch immer vorsichtiger. Nunmehr hieß es:

        Die Impfung schützt vor schweren Verläufen.

        Die Impfung verhindert, dass man auf der Intensivstation landet.

        Die Impfung verhindert eine Überlastung der Normalstationen.

Die einer Kapitulation gleichkommende Abschwächung der Heilsversprechen für die Corona-Impfung brachte schließlich die Schlagzeile in einer österreichischen Tageszeitung: „Impfung bringt kürzeren Aufenthalt in Kliniken.“ All das führte jedoch nicht dazu, dass die Bundesregierung ihren Kurs überdachte. Stattdessen verstieg man sich in eine, die Angst der Bevölkerung schürende, Rhetorik:

        „Wer sich jedoch vorsätzlich nicht an die Maßnahmen hält, wird zum Lebensgefährder“ - Karl Nehammer

        „Wir sind sozusagen die Flex, die Trennscheibe für die Gesundheitsbehörden, um die Infektionskette rasch zu durchbrechen“ - Karl Nehammer

        „Die Österreicher werden vorerst nicht gefoltert.“ - Sebastian Kurz

        „Die Bevölkerung soll Angst vor einer Infektion und dem Tod von Angehörigen haben“ - Sebastian Kurz

        „100.000 Tote“ - Sebastian Kurz

        „Weihnachten wird für Ungeimpfte ungemütlich“ - Alexander Schallenberg

        „geimpft, genesen, gestorben“ - Alexander Schallenberg

        „kein Enddatum bei Lockdown für Ungeimpfte“ - Alexander Schallenberg

        „Zeit der Solidarität mit Ungeimpften ist vorbei“ - Elisabeth Köstinger

        „Dreimal impfen schützt und nützt, ich habe einen total milden Verlauf“ - Karl Nehammer.

Für sich selbst nimmt man seitens der Regierung jedoch in Anspruch, die Pandemie hinter sich gelassen zu haben: Während Volksschulkinder und Jugendliche im Unterricht FFP2-Masken tragen, den Abstand von 2 Metern einhalten mussten oder gar außerhalb des Schulgebäudes bei klirrender Kälte daran teilnehmen, nicht mit Ihren Freunden spielen sollen, weder feiern noch Freude haben dürfen, Suizidversuche von Jugendlichen sich verdoppeln und Essstörungen und Depressionen von jungen Menschen stark steigen, feiern die moralischen Bankrotteure der Regierungsparteien mitten im Lockdown und demonstrativ vor den Augen der Österreicherinnen und Österreicher eine Party anlässlich einer ORF-Gala. Es folgte ein öffentlicher Aufschrei, doch keiner der Ertappten- vom Bundespräsidenten abwärts - zog aus diesem Skandal die notwendigen Konsequenzen. Keine Lehren aus diesem traurigen Kapitel gezogen auch hat der Bundeskanzler: Nach dem Skilauf geht es ab in die Hütte zur Hüttengaudi mit Bier und Freunden, eng gedrängt sitzend und ohne Masken in die Kamera lachend. Stattdessen verhandelte man öffentlichkeitswirksam über ein Impfpflichtgesetz, um unter ungeimpften Bürgern - dazu zählen auch alle diejenigen, die einer Folgeimpfung nicht nachkommen - schon vorab Angst und Panik vor einem finanziellen Ruin durch exorbitanten Strafen und vor Arbeitslosigkeit durch wochenlange Haft zu verbreiten. Die Menschen gingen daraufhin zu hunderttausenden Woche für Woche in ganz Österreich auf die Straße, wo sie ihren friedlichen Protest gegen den Impfzwang zum Ausdruck brachten und jetzt noch bringen. Knapp 200.000 Stellungnahmen auf der Website des Parlaments - der Server hatte bereits Schwierigkeiten die Zuschriften zu zählen - zu den Entwürfen des Impfpflichtgesetzes belegen deren breite, auf sachlichen Argumenten beruhende, Ablehnung:

        „Der Umgang mit „Genesenen“ sowie das nicht anerkennen von Antikörpernachweisen erscheint höchst fragwürdig und bestätigt das Gefühl eines tiefen Misstrauens in das Narrativ hinsichtlich dieser Impfungen.“[i]

        „Im Gesetzesentwurf fehlen auch SMARTe (spezifische, messbare, adäquate, erreichbare und mit einem Zeithorizont versehene) Ziele.“[ii]

        „Meine persönliche Nutzen Risiko Abwägung spricht gegen die Impfung. Über meinen Körper bestimmte nur ich.“[iii]

        „Im Sinne des Grundsatzes, dass nur das „gelindeste Mittel“ zur Anwendung zu kommen hat, und es sehr wohl gelindere Mittel als eine Impfpflicht gibt, die auch in fast ALLEN anderen Staaten der Welt zur Anwendung kommen - den Beweis hiefür liefern laufend alle jene Staaten, die keine Impfpflicht eingeführt haben und die mit der Corona-Pandemie nachweislich besser zurecht kommen als Österreich - ist eine Impflicht jedenfalls abzulehnen!“[iv]

        „Im Gesetzesentwurf und den bezugnehmenden Erläuterungen erfolgt keine ausreichende Bedachtnahme auf zu erwartende Auswirkungen für die Beschäftigten in arbeitsrechtlicher Hinsicht. Angesichts der Neuartigkeit und Besonderheit dieses gesetzlichen Eingriffs in ein durch Artikel 8 der europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiertes Grundrecht in Verbindung mit der dadurch gegebenen Rechtsunsicherheit besteht somit die Gefahr überschießender und diskriminierender Konsequenzen im beruflichen Alltag, die letztlich auch die Existenzgrundlage der Betroffenen gefährden können.“[v]

        „Im Bereich der vulnerablen Bevölkerungsgruppe beträgt die Durchimpfungsrate bereits um 90%. Dennoch zeigt sich, dass diese sogenannte Impfung nicht wirksam schützt, zumal weiterhin vor allem in Krankenhäusern und Altenheimen immer wieder Cluster an Infektionen unter - teilweise dreifach - Geimpften auftreten, teilweise mit schweren Verläufen und Todesfällen.“[vi]

        „Ich plane meine zweite Schwangerschaft. Und das ist mein Hauptargument für den Verzicht auf eine Impfung.“[vii]

        „Es ist in meinen Augen brandgefährlich einer Person die Kompetenz zuzustehen, dass er per Verordnung jederzeit über 8 Millionen Menschen entscheiden kann.“[viii]

        „Ich bin der Meinung, dass jeder Mensch für sich selbst entscheiden können soll und nach Abklärung mit Fachkräften seines Vertrauens selbst wählen können soll, welche gesundheitlichen Vorsorge-Therapien er für sich selbst wählt und welchen Nutzen und welches Risiko diese Impfung für ihn persönlich hat.“[ix]

        „Die Resolution #2361 des Europarates vom 27. Jänner 2021 fordert alle Mitgliedsstaaten auf, den Menschen klar zu kommunizieren, dass eine COVID-19 „Impfung“ nur freiwillig verabreicht werden darf und dass niemandem, der sich aus welchen Gründen auch immer dagegen entscheidet, ein Nachteil daraus erwachsen darf. Im Lichte dieser Resolution sind die in Österreich verhängten „Lockdowns für Ungeimpfte“ sehr zu hinterfragen.“[x]

        „Eine allgemeine Impfpflicht bei einem Impfstoff, der über keine sterile Immunität, verfügt, also vor keiner Ansteckung schützt, der nur über eine neuerlich verlängerte bedingte Zulassung verfügt und es sich auch um keinen klassischen Impfstoff handelt, der auch noch so schwach zu wirken scheint, dass die Impfung alle vier bis sechs Monate wiederholt werden muss und trotzdem derzeit noch andere Sicherheitsmaßnahmen, wie Maskentragen, regelmäßige Testungen, Abstand, Lockdown, etc. angewendet werden müssen, kann nicht verhältnismäßig sein, da er die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit über seinen Körper selbst zu entscheiden, verletzt, die möglichen Nebenwirkungen, die er zur Folge haben kann, noch nicht genügend erforscht sind und es gelindere Mittel des Gesunheitsschutzes, wie die oben Zitierten, wie auch in Schweden praktiziert wird, gibt.“[xi]

        „Die nähere Erläuterung des Umfanges der Impfpflicht ist wissenschaftlich nicht fundiert und eröffnet die gesetzliche Grundlage für staatliche Willkür.“[xii]

        „Wenn sich das Risiko, durch eine Covid-19-Erkrankung auf der Intensivstation zu landen, zwischen gesunden, jungen Menschen und Adipösen sowie vorerkrankten alten Menschen um den Faktor 1.000 (!) unterscheidet, ist eine Gleichbehandlung dieser Gruppen vollkommen absurd.“[xiii]

        „Eine Impfpflicht darf nur als letztes Mittel angewendet werden, auch eine mehrfache Bestrafung von Impfverweigerern sehe ich als Ungleichbehandlung und diskriminierend an, denn die Ablehnung zur Impfung ist ja nicht immer wieder eine neue Entscheidung, somit würde dies unter Doppelbestrafung fallen (die durch andere Gesetze ausgeschlossen ist).“[xiv]

        „Niemand weiß, was nach dem 3. Stich kommt oder ob die Impfung bei weiteren Mutationen überhaupt wirkt. Wir sind keine Versuchskaninchen!“[xv]

Statt den Österreichern zuzuhören, ihre Argumente, wie auch Ihre Sorgen ernst zu nehmen und auf sie zuzugehen, wird das Corona-Management-Chaos perpetuiert. Fernab von Evidenz wird aus parteipolitischem Kalkül taktiert und gesunde aber ungeimpfte Menschen wurden und werden noch immer in Wien aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen.

Über den von der FPÖ präsentierten „Plan B“, mit dem Ziel durch eine Kurskorrektur das Land aus der Sackgasse der Regierungspolitik zu manövrieren, sehen Bundeskanzler Nehammer und Gesundheitsminister Mückstein schlicht hinweg. Dieser wäre jedoch geeignet eine Kehrtwende zum Positiven in der Corona-Politik einzuleiten, indem er das Prinzip der Freiwilligkeit über alle Maßnahmen stellt:

1.     Aufgrund einer flächendeckenden Antikörper-Erhebung soll festgestellt werden, welche individuelle Ansteckungs- und Erkrankungsgefahr besteht. Wer eine entsprechende Anzahl an Antikörpern aufweist, muss als immunisiert gelten.

2.      Bei all jenen, die keine Antikörper aufweisen, soll mit PCR-Tests gearbeitet werden, sobald Symptome erkennbar sind. Bei einem positiven Test muss ein Arzt die sofortige Behandlung des mit dem Coronavirus infizierten Patienten übernehmen.

3.      Der dritte Punkt des „Plan B“ ist die frühzeitige Behandlung Corona-positiver Menschen, um schwere Krankheitsverläufe und Hospitalisierungen zu verhindern.

Der „Plan B“ kombiniert Freiheit und Gesundheit und spielt diese beiden Werte nicht gegeneinander aus. Zwang wird durch Freiheit ersetzt. Er beendet die Spaltung der Gesellschaft und das Gegeneinander, in das die Menschen von der Bundesregierung hineinmanövriert wurden.

Im Bericht der Volksanwaltschaft zur Covid-19-Politik im Jahr 2020 wird der türkis­grünen Bundesregierung von Bundeskanzler Kurz im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt. Insbesondere die freiheitliche Forderung nach einer Generalamnestie wird auf den Seiten 127-129 argumentativ untermauert:

        Bewusstes in Kauf nehmen von Fehlinformationen

Gesundheitspolitische Entscheidungen einer Politik, die Menschen in der Pandemie zu schützen versucht, muss mit den Regeln der parlamentarischen Demokratie und des Rechtsstaats im Einklang stehen. Das muss auch in einer Krise möglich sein. Fehlende Eindeutigkeit schnell entstandener und rasch wieder geänderter Gesetze und Verordnungen waren und sind aber nach wie vor zentrale Kritikpunkte an der Rechtsetzung in Österreich. Zumindest im Frühjahr 2020 waren die in den Medien übertragenen Pressekonferenzen der Bundesregierung die hauptsächlichen Informationsquellen vieler Menschen. Dadurch bedingte Unschärfen bzw. Fehlinformationen im Vergleich zu den erst später - meist ohne vorangehendes Begutachtungsverfahren - kundgemachten Rechtstexten wurden dabei in Kauf genommen. Problematisch wird die „mediatisierte“ Information über geltendes Recht spätestens dann, wenn der Inhalt von Ge- und Verbotsnormen unrichtig kommuniziert wird und die Polizei ihr Handeln an den bei Pressekonferenzen und Medienberichten verkündeten Inhalten ausrichtet.

       Verstoß gegen Artikel 7 EMRK (Keine Strafe ohne Gesetz)

Insbesondere die Auslegung des Ausnahmetatbestands gemäß § 2 Z 5 der (am 30. April 2020 außer Kraft getretenen) Verordnung BGBl. II Nr. 98/2020 führte zu Verwirrung. Verstöße gegen Betretungsverbote waren gemäß § 3 Abs. 3 COVID-19-MG mit Geldstrafen von bis zu 3.600 Euro belegt und einzelne Regierungsmitglieder waren bemüht, die Ausnahmeregelung möglichst restriktiv zu interpretieren. Das stieß auf Kritik jener, die auf den kundgemachten Wortlaut verwiesen und die dazu abgegebenen Erklärungen für nicht verbindlich hielten. Für juristische Laien war unklar, welches

Verhalten angesichts der Bedrohung durch SARS-CoV-2 bloß empfohlen oder tatsächlich mit Strafe bedroht war. Öffentliche Auseinandersetzungen darüber waren keine „juristische Spitzfindigkeit“, sondern wurden vor dem Hintergrund eines zentralen Elements der Rechtsstaatlichkeit geführt: nulla poena sine lege. Niemand kann demnach wegen einer Handlung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung gar nicht strafbar war. Dieses Gleichsetzen politischer Empfehlungen mit geltendem Recht wird zum Teil etwas zugespitzt als „Fake Laws“ bezeichnet. Wegen des widerrechtlichen Betretens öffentlicher Orte erfolgten insgesamt 24.095 Anzeigen, 17.623 davon führten zu Verwaltungsstrafen. Die Landesverwaltungsgerichte Niederösterreich und Wien interpretierten die auf Grundlage des COVID-19-MG erlassenen Betretungsverbote in der Folge weniger streng als die Bundesregierung. Wer seine Bestrafung hingenommen und kein Rechtsmittel erhoben hatte, blieb aber auf der rechtskräftigen und bezahlten Strafe sitzen.

        Betroffene wurden zurückgelassen

Der VfGH ordnete zugleich mit der Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Verordnung

BGBl. II Nr. 98/2020 an, dass diese nicht mehr anzuwenden sei, was

sich auf noch laufende Verwaltungsstrafverfahren auswirkte, die allesamt einzustellen

waren.

In Reaktion auf die Entscheidung des VfGH wandten sich zahlreiche Betroffene an die VA und hofften auf die Aufhebung ihrer Strafbescheide bzw. die Rückerstattung der von ihnen bezahlten Beträge. Die Betroffenen hatten kein Verständnis für Strafen, die auf Grundlage einer gesetzwidrigen Verordnung verhängt wurden. Auch die Höhe der Strafen von oft mehreren hundert Euro hielten sie für unangemessen.

        Kein Amnestiegesetz geplant

Die VA ersuchte das BMSGPK und alle Landesregierungen um Stellungnahme zu diesen Beschwerden und zur Frage, ob die Erlassung eines Amnestiegesetzes in Erwägung gezogen werde.

In den Beantwortungen wurde argumentiert, dass die geltende Rechtslage keine Grundlage dafür biete, Strafverfügungen aufzuheben oder bereits bezahlte Strafen zurückzuzahlen. Mehrere Bundesländer und auch das BMSGPK verwiesen darauf, dass die Schaffung eines eigenen Amnestiegesetzes, mit dem eine klare rechtliche Grundlage für die Rückzahlung der bezahlten Geldstrafen eingeführt werden könnte, nicht geplant sei. Nur in wenigen Fällen wurden Strafverfügungen, die auch an massiven formellen Mängeln litten, aufgehoben und einbezahlte Strafen erstattet.

In ihren abschließenden Schreiben an die Betroffenen war die VA bemüht, die rechtlichen Gründe dafür in verständlicher Form darzulegen.

        Beschwerden an die Volksanwaltschaft

Die VA erreichten auch mehrere Beschwerden, in denen es zweifelhaft schien, ob tatsächlich eine Verwaltungsübertretung stattgefunden hatte. In einem Fall seien beispielsweise zwei Schwestern vor die Haustür gegangen, um „frische Luft zu schnappen“. Als mehrere Jugendliche vorbeigekommen seien, hätten die Schwestern sich umgehend wieder ins Haus begeben. Dennoch seien sie von Polizisten, die die Szene beobachtet hätten, wegen Nichteinhaltens des vorgeschriebenen Abstands angezeigt worden. In einem anderen Fall sei ein junges Paar (Lebensgefährtin und Lebensgefährte) bestraft worden, weil es beim Spazierengehen den Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten haben soll.

Weder Bundesminister Mückstein, noch der Kanzler, hatten bei der Pressekonferenz am 16 Februar den Mut, eine klare Stellung zu Lockerungen, Impfpflicht und 3G zu beziehen - Entscheidungen darüber überlässt man lieber GECKO und versucht sich so aus der Verantwortung für den künstlich prolongierten Freiheitsentzug zu stehlen.

Dieses Zögern und diese Mutlosigkeit werden schuld an weiteren massiven psychischen, physischen und finanziellen sowie gesellschaftlichen Schäden unter den österreichischen Bürgern haben.

Aus den dargelegten Gründen stellen die unterfertigten Bundesräte folgenden

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert dem Bundesrat einen Bericht über die Anzahl der Österreicher, die durch die COVID-19 Maßnamenreglungen und ihren gesetzwidrigen Verordnungen sowie verfassungswidrige Gesetze psychisch, physisch sowie auch finanziellen Schaden genommen haben, bis 29. Juni 2022 zuzuleiten.“

Es wird ersucht, den Antrag dem Gesundheitsausschuss des Bundesrates zuzuweisen.

 



Quellen:[i] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_111037/index.shtml

[ii] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_117183/index.shtml

[iii] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_113408/index.shtml

[iv] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_117460/index.shtml

[v] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_125493/index.shtml

[vi] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_117905/index.shtml

[vii] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_125765/index.shtml

[viii] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_111670/index.shtml

[ix] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_116480/index.shtml

[x] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_118484/index.shtml

[xi] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_111008/index.shtml

[xii] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_112488/index.shtml

[xiii] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_119815/index.shtml

[xiv] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_111233/index.shtml

[xv] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_111017/index.shtml