337/A(E)-BR/2022

Eingebracht am 12.05.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Bundesrät*innen Andrea Kahofer,

Genossinnen und Genossen

betreffend Umsatzsteuer auf Lebensmittel aussetzen

 

Die Inflation in Österreich ist auf einem mehr als 40-jährigen Rekordhoch. Aktuell hat sich die Inflationsentwicklung noch einmal beschleunigt. Laut der Statistik Austria lag die Preissteigerung im März 2022 bei 6,8%, zuletzt war sie nur im November 1981 so hoch.[1]

Die dramatische Situation verschärft sich seit Wochen in den Bereichen Energie, Wohnen und Nahrungsmittel. Die Konsequenz der Preissteigerung sind teilweise dramatische Einkommensverluste für die Menschen, denn die Entwicklung der Löhne und Gehälter hält mit diesen Preissteigerungen nicht mehr mit, Anfang April wurde bereits mit dem Sinken der Reallöhne im Jahr 2022 von -2,3% gerechnet, „das sei der stärkste bisher gemessene Rückgang der Pro-Kopf-Löhne, seit es dazu Statistiken gebe“.[2]

Für viele junge Familien, die solche Teuerungen noch nie erlebt haben, und für viele Pensionist*innen werden die exorbitanten Preissteigerungen zum Beispiel beim Einkaufen von Lebensmittel, Wohnen, Heizen, Strom oder Autofahren, kurzum in den wesentlichsten Bereichen des täglichen Lebens, existenzbedrohend. Die Zahl derer, die nur mehr in den Sozialmärkten ihre alltäglichen Einkäufe machen können, steigt.

Während die Menschen unter den steigenden Preisen leiden, verdient der Finanzminister dieses Jahr bis zu 50% mehr aus Mehrwertsteuereinnahmen auf Strom und Gas - statt 800 Mio. Euro sind 1,2 Mrd. Euro prognostiziert. Insgesamt schätzen Expert*innen die Mehreinnahmen der Regierung auf rund 11 Mrd. Euro. Die Regierung „beobachtet nur“ – bestenfalls beobachtet sie „sehr genau“ - und verteilt Einmalgutscheine. Das zuletzt vorgestellte Paket der Bundesregierung gegen die Teuerung ist viel zu wenig und ungerecht, es ist nichts gegen die Preissteigerungen im Lebensmittelbereich vorgesehen.

Auf der anderen Seite hat die Regierung kein Problem damit die Konzernsteuern für Unternehmen um fast 1 Mrd. € zu senken, auch für jene Konzerne, die gerade Rekordgewinne durch die Teuerung machen. Gleichzeitig wälzt der Finanzminister Überlegungen zur Abschaffung der Wertpapierspekulationssteuer, belohnt also auch jene Menschen, die auf steigende Energie- und Lebensmittelpreise wetten und damit die Preise weiter nach oben treiben. Allein diese beiden Maßnahmen kosten dem Staatshaushalt jährlich 1,5 Mrd. €. Wer 1,5 Mrd. € jedes Jahr an Konzerne und Spekulant*innen verschenken möchte, wird hoffentlich kein Problem damit haben einmalig 1,5 Mrd. € in die Aussetzung der Mehrwertsteuer für Lebensmittel des alltäglichen Bedarfs zu investieren. Es wäre eine Investition, die sich lohnen würde – ein durchschnittlicher Haushalt könnte dadurch im Jahr bis zu 500 Euro beim Lebensmitteleinkauf sparen.

Österreich ist eines der reichsten Länder der Welt und kann Maßnahmen zur finanziellen Absicherung der Menschen umsetzen. Die ÖVP/Grüne Bundesregierung ist daher dringend gefordert, alle Möglichkeiten, die einer starken Preissteigerung entgegenwirken, zu ergreifen. Die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel und Lebensmittel des alltäglichen Bedarfs soll daher umgehend befristet ausgesetzt werden, damit Lebensmittel für alle leistbar bleiben und es keinen Sturm auf die Sozialmärkte gibt. Mit einer aktuellen Änderung 2022/542 der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie ist das EU-rechtlich möglich. Es gilt keine Zeit zu verlieren.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundestäte nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat sowie dem Bundesrat umgehend eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, mit der Lebensmittel für alle leistbar bleiben. Die exorbitanten Preissteigerungen im Supermarkt sollen durch eine befristete Aussetzung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel des alltäglichen Bedarfs abgefangen werden. Die preisgesetzlichen Vorschriften sind durch umfassendes Monitoring und empfindliche Strafen für Unternehmen, bei Nichtweitergabe der Steuersenkungen an die Konsument*innen, durchzusetzen.“

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Finanzen



[1] https://www.statistik.at/web_de/presse/127934.html

[2] Felbermayer (Wifo) in https://kurier.at/politik/inland/wifo-chef-bei-gas-oel-importstopp-waere-ganz-oesterreich-in-rezession/401951323