342/A(E)-BR/2022

Eingebracht am 02.06.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Bundesrät*innen Korinna Schumann,

Genossinnen und Genossen

betreffend Schaffung einer neuen StVO-Bestimmung als rechtliche Grundlage zur Reali­sierung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen in urbanen Zentren

Die Straßenverkehrsordnung ist ein wichtiges Instrument und essenzielle Grundlage für die Ordnung des Verkehrswesens. In Anbetracht der Herausforderungen, bedingt durch die welt­weite Klimakrise, ist es dringend notwendig, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die es den Ver­waltungen der österreichischen Gemeinden ermöglicht effiziente und nachhaltige Verkehrsbe- ruhigungskonzepte auf technischer Basis eines automatisierten Zonenzufahrtsmanagements re­alisieren zu können. Unter Einhaltung der DSGVO und des DSG könnten Ein- und Ausfahrten in österreichische Stadtzentren (wie beispielsweise die Wiener City) auf Basis der zu schaffen­den gesetzlichen Grundlage in der StVO automatisiert kontrolliert werden, ohne eine zusätzli­che Belastung für die Exekutive zu schaffen. Vorbild dafür sind andere europäische Städte wie beispielsweise Turin oder Bologna, wo derartige Systeme bereits erfolgreich realisiert wurden.

Ähnliche gelagerte Rechtsbestimmungen wurden bereits bei der Überwachung der Maut (vgl. § 19a Bundesstraßenmautgesetz) oder der Geschwindigkeit in Form der „Section Control“ (vgl. §§ 98a und 98b StVO) geschaffen. Auch im Fall eines kamera-unterstützten Zonenzufahrtsma­nagements ist deshalb eine eigene rechtliche Grundlage in der StVO Voraussetzung. Die Stadt Wien hat diese Forderung bereits mehrfach an die zuständige Bundesministerin übermittelt - leider ohne sichtbaren Erfolg. In der 33. StVO-Novelle findet sich keine Bestimmung, die zu­künftig den Einsatz eines kamera-unterstützen Zonenzufahrtsmanagement ermöglichen würde. Insbesondere aus Sicht der Stadt Wien, aber auch mit Blick auf ähnliche Entwicklungen, die in anderen großen Städten absehbar sind, bedeutet das schlussendlich einen herben Rückschlag bei der Erreichung der Klimaziele, auf deren Einhaltung sich Österreich mehrfach verständigt hat.

Das Beispiel in Wien zeigt: Die Stadt leistet im Sinne der Erreichung der Klimaziele gemein­sam mit dem 1. Bezirk ihren konstruktiven Beitrag. Im Rahmen einer gemeinsam beauftragten Machbarkeitsstudie wird aktuell ermittelt, wie ein auf den 1. Bezirk maßgeschneidertes kamera­unterstütztes Zonenzufahrtsmanagement aussehen kann und welche technischen und rechtli­chen Voraussetzungen erforderlich sind, um die nächsten Umsetzungsschritte wie beispiels­weise das entsprechende Ausschreibungsverfahren starten zu können.

Die rechtliche Voraussetzung dafür ist die Implementierung einer neuen StVO-Bestimmung, die das kamera-unterstützte Zonenzufahrtsmanagement für die Zwecke der Verkehrslenkung und der Verkehrsberuhigung ermöglicht. Das kann allerdings nur durch die zuständige Bundesministerin und den entsprechenden parlamentarischen Prozess erfolgen.

Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen folgenden

Entschließungsantrag:

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die zuständige Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert, eine neue StVO-Bestimmung (§98h StVO 1960) als rechtliche Basis der kamera-unterstützten Zonenzufahrtskontrolle bereits in der 33. StVO-Novelle zu verankern und dem Nationalrat sowie dem Bundesrat zur Be­schlussfassung vorzulegen, um somit Projekte, wie jenes der verkehrsberuhigten Inneren Stadt (1. Bezirk) möglich zu machen.“

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Verkehrsausschuss des Bundesrates vorgeschlagen.