347/A(E)-BR/2022
Eingebracht am 29.06.2022
Dieser Text ist elektronisch
textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Entschließungsantrag
der Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser
und weiterer Bundesräte
betreffend Schülergelegenheitsverkehr Kuchl
Gemäß § 30f Abs. 3 lit. a Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) ist die zuständige Bundesministerin ermächtigt, „mit Verkehrsunternehmen, die Schüler im Gelegenheitsverkehr zur und von der Schule befördern, Verträge abzuschließen, wonach der Bund die Kosten für die Schülerbeförderung ... übernimmt, wenn für die Schülerbeförderung kein geeignetes öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht
…“.
Ab dem Schuljahr 2022/23 soll „die Runde“, auf der ein großer Postbus in Kuchl (Salzburg) ca. 30 Schülerinnen und Schüler aus einer Siedlungen abholt, um eine beträchtliche Schleife gekürzt und das Fahrzeug durch einen mittelgroßen Bus ersetzt werden. Die Schulbushaltestelle Bachbauer bei der Gaismaier-Siedlung an der B159 soll aufgelassen werden, da das Finanzministerium die große Runde nicht mehr finanzieren werde. Laut der Gemeinde Kuchl würde die Einsparung für den Bund rund 20.000 Euro pro Jahr betragen.
In den vergangenen fünf Jahren hat es an der betroffenen Kreuzung fünf Unfälle mit Personenschaden gegeben. Die Bundesbehörde argumentiere gegenüber der Gemeinde Kuchl, dass die Kinder ja den Linienbus nehmen können, der an der gleichen Stelle abfährt. Jedoch haben Schulkinder oft gar nicht die Möglichkeit, den Öffentlichen Verkehr zu benutzen, da die Busse bereits ab Golling mit Schülern und Berufstätigen voll sind, die nach Hallein oder Salzburg unterwegs sind. Im Gegenteil zum Schulbus lässt der Linienbus die Kinder auch auf der falschen Straßenseite aussteigen. Laut einem von der Gemeinde Kuchl in Auftrag gegebenen Gutachten stellt ein Experte für Straßenverkehrssicherheit fest, dass eine Querung für Kinder an einer Stelle mit einer Frequenz von 10.000 Kfz täglich nicht zuzumuten sei. Vor allem, da die Stelle durch eine leichte Kurve und eine Kuppe unübersichtlich ist.
Da gerade bei der Beförderung von Schulkindern die Sicherheit der Kinder eine große Rolle spielt, stellen die unterzeichnenden Bundesräte folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien, wird aufgefordert, beim Abschluss von Verträgen mit Verkehrsunternehmen, die Schüler im Gelegenheitsverkehr zur und von der Schule befördern, nur Verträge abzuschließen, die auf die Sicherheit der Schüler Bedacht nehmen und die Einhaltung und Beibehaltung wichtiger Haltestellen, wie beispielsweise die in der Präambel genannte Schulbushaltestelle in Kuchl, dauerhaft sicherstellen.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Finanzen ersucht.