351/A(E)-BR/2022

Eingebracht am 29.06.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Bundesräte Josef Ofner, Andreas Arthur Spanring und weiterer Bundesräte

betreffend keine Schließung von Bezirksgerichten

Ein im Juli 2019 vorgelegter Endbericht der Arbeitsgruppe „Gerichtsstrukturreform“ im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz schlägt die Schließung mehrerer Bezirksgerichte (BG) in Österreich vor. Österreichweit soll nur Wien nicht von den Schließungen betroffen sein.

Im türkis-grünen Regierungsprogramm wird unter der Überschrift „Volksgruppen“ und nicht unter „Justiz“ die Zusammenlegung von Bezirksgerichten versteckt.

Zweifelsohne würde die Schließung dieser Einrichtungen weitreichende negative Folgen für die betroffenen Regionen mit sich bringen, die ohnehin bereits seit Jahren mit der Abwanderung der ländlichen Bevölkerung in urbanere Gebiete zu kämpfen haben.

Der Nationalrat und insbesondere der Bundesrat sind daher gefordert, sich klar gegen diese weitere infrastrukturelle Ausdünnung auszusprechen. Darüber hinaus gilt es, die Standorte durch Investitionen abzusichern, um die Bezirksgerichte, im Speziellen die zweisprachigen in Kärnten, langfristig zu erhalten.

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht Bezirksgerichte, insbesondere die zweisprachigen in Kärnten, aufrechtzuerhalten und die hierfür notwendigen Investitionen zu tätigen sowie dem Bundesrat über die gesetzten Maßnahmen zu berichten.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um eine Zuweisung an den Justizausschuss des Bundesrates ersucht.