354/A(E)-BR/2022

Eingebracht am 14.07.2022
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Entschließungsantrag

der Bundesrät*innen Korinna Schumann,

und Genossinnen und Genossen

betreffend Lehrlingsförderung sicherstellen – Keine Kürzungen bei der Lehrlingsförderung im Budget 2023

 

Die Lehrlingsförderung sichert die Fachkräfteausbildung in Österreich, da sie Betrieben einen zusätzlichen Anreiz zur Aufnahme von Lehrlingen bietet, die Kosten für die Unterbringung von Lehrlingen während ihrer Berufsschulzeit in Internaten deckt, die Weiterbildungen und Auslandsaufenthalte von Lehrlingen fördert, Vorbereitungskurse zu Lehrabschlussprüfungen fördert, Zusammenschlüsse von Ausbildungsbetrieben (Ausbildungsverbünde) finanziell unterstützt und u.v.m.

 

In der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 10384/J betreffend "der künftigen Finanzierung der Lehrlingsförderung gem. § 19c BAG", eingebracht von Abgeordneten Klaus Köchl, Kolleginnen und Kollegen am 24. März 2022, erklärt das zuständige Ministerium, dass dafür 2022 rund 245 Mio. € an Fördermittel budgetiert sind. Nicht in dieser Summe enthalten ist der Verwaltungsaufwand der Abwicklung der Lehrlingsförderung.

 

Im Budgetbegleitgesetz 2020 wurde der entsprechende §14 (1) AMPFG geändert und ein Deckel für die Finanzierung der Lehrlingsförderung von 250 Mio. € ab 2023 eingezogen.

 

Aufgrund der zu erwartenden Steigerungen im Fördervolumen und dem bereits aktuell mit 245 Mio. € nahe am Finanzierungsdeckel liegenden Volumen muss davon ausgegangen werden, dass bei unveränderter Sachlage 2023 die Lehrlingsförderung nicht mehr im vollen Umfang finanziert werden kann.

 

Dies hätte zur Folge, dass Kürzungen vorgenommen werden müssen. Angesichts des aktuell vielfach beklagten chronischen Fachkräftemangels ist nicht nachvollziehbar, warum eine arbeitsmarktpolitisch derartig wichtige Förderung, wie die Lehrlingsförderung gefährdet wird.

 

Die in der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage erwähnten laufenden Gespräche zu einer möglichen Anpassung des Bundesfinanzgesetz 2023 (sic!) reichen nicht aus, um für die Lehrlingsförderung die notwendige langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten.


 

Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Bundesrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird aufgefordert, der Wichtigkeit der Lehrlingsförderung für die Deckung des Fachkräftebedarfs in Österreich entsprechend den in §14 (1) AMPFG eingezogenen Finanzierungsdeckel von 250 Mio.€, wieder herauszunehmen. Darüber hinaus ist ein langfristiges Bekenntnis zur Weiterentwicklung der Lehrlingsförderung als ein zentrales arbeitsmarktpolitisches Instrument mit entsprechend gesicherter Finanzierung sowie

eine Evaluierung des Verwaltungsaufwands in der Abwicklung der Lehrlingsförderung durch die Lehrlingsstellen durchzuführen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Wirtschaftsausschuss