355/A(E)-BR/2022
Eingebracht am 14.07.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Bundesrät*innen Mag.a Daniela Gruber-Pruner,
Genossinnen und Genossen
betreffend Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung
Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie endlich zu verbessern und die Elementarbildung sowie die Zukunftschancen unserer Kinder zu stärken, fordern die fortschrittlichen Kräfte in Österreich schon lange einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbildungsplatz ab dem 1. Lebensjahr des Kindes. Der Platz soll qualitativ hochwertig, ganztägig und ganzjährig verfügbar sein. Hohe Qualitätsstandards, etwa im Bereich der Öffnungszeiten müssen bundesweit gelten – denn jedes Kind in Österreich hat Anspruch auf eine hochqualitative Betreuung und Förderung. Selbstverständlich braucht es beste Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Elementarpädagogik sowie eine faire und gute Bezahlung.
Zur Umsetzung dieser wichtigen Ziele muss der Bund nachhaltig Mittel zur Verfügung stellen und mit ausreichender Finanzierung dafür Sorge tragen, dass auch die Städte und Gemeinden diese Betreuungsplätze zügig einrichten und ausbauen können. Eine nachhaltige Finanzierung ist die Voraussetzung sowohl für den dringend benötigten Ausbau, als auch für die erforderlichen Qualitätsverbesserungen zur Schaffung echter Bildungseinrichtungen.
Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt, der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert einen Rechtsanspruch auf ganztägigen, kostenfreien Kinderbildungsplatz ab dem 1. Lebensjahr sicherzustellen.“
Zuweisungsvorschlag: Unterrichtsausschuss