368/A(E)-BR/2023

Eingebracht am 16.03.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Bundesrät*innen Korinna Schumann, Mag.a Elisabeth Grossmann, Elisabeth Grimling,

Genossinnen und Genossen

betreffend Shrinkflation – die Abzocke mit den Mogelpackungen geht weiter

 

In der Sitzung des Konsumentenschutzausschusses des Nationalrates vom 6. Dezember 2022 wurde von den Regierungsfraktionen der SPÖ-Entschließungsantrag mit dem Ziel dem „Phänomen“ Shrinkflation entgegenzutreten vertagt.

Im Entschließungsantrag (2971/A(E)) wurde auf das Problem, dass bei gleicher Packungsgröße und gleichem Preis, der Füllinhalt verringert wird, aufmerksam gemacht und politische Lenkungsmaßnahmen eingefordert.

Die Realität für die Konsument:innen spiegelt aber ein anderes Bild; so berichtete der ORF-Niederösterreich am 1. Februar 2023:

 

„Beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) häufen sich derzeit die Beschwerden über sogenannte Mogelpackungen. Ob klassische Grundnahrungsmittel, Snacks, Aufstriche oder Reinigungsmittel: Neben der Teuerung breitet sich immer häufiger ein Phänomen aus, das Fachleute als „Shrinkflation“ bezeichnen.“[1]

 

Der VKI führt auch Beispiele an, die das Problem vergegenwärtigen:

 

„Zum Beispiel im Kühlregal. Ein bekannter Käselaib aus Österreich: bisher 250 Gramm, jetzt 220 Gramm. Preissteigerung laut VKI: fast 40 Prozent. Oder: beliebte Snackwürstchen in der Großpackung mit jetzt elf statt bisher zwölf Stück. Bei einem bekannten Nuss-Nougat-Aufstrich werden 700 statt bisher 750 Gramm eingefüllt. Unter den zahlreichen Beispielen von „Shrinkflation“ befinden sich auch Salzstangerl zum Knabbern: Neuerdings mit 230 Gramm befüllt, davor noch mit 250 Gramm. Der VKI errechnet in diesem Fall eine Preissteigerung von 22 Prozent.“[2]

Die Konsument:innen haben aufgrund der hohen Inflation und der damit verbundenen Preissteigerungen wohl genug an zusätzlichen finanziellen Belastungen zu verkraften. Es ist politisch inakzeptabel, dass diese Belastungen durch Unternehmen und Konzerne, die verdeckte Gewinnmaximierung für legitim erachten, zusätzlich verschärft werden.

 

Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher nachfolgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Bundesrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, werden aufgefordert, dem Nationalrat sowie dem Bundesrat eine Novellierung des Preisauszeichnungsgesetzes (BGBl. 146/1992), insbesondere § 10a, im Sinne des Konsumentenschutzes vorzulegen, die eine deutliche Sicht- und Lesbarkeit des Preises je Maßeinheit (Grundpreis) auszeichnet. Die Maßangaben sind dabei einheitlich zu gestalten. Insbesondere bedarf es einer klaren gesetzlichen Regelung in Bezug auf Mogelpackungen, was durch eine entsprechende, ergänzende Verordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft auf Basis des Maß- und Eichgesetzes möglich wäre. Angelehnt an die Gesetzeslage in Deutschland soll dabei das Verhältnis von Füllmenge und Luftanteil eindeutig festgesetzt werden.

Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert, in Gespräche mit der Wirtschaft und den Erzeuger:innen einzutreten, damit künftig eine verpflichtende Kennzeichnung der Änderung der Füllmenge durch die Erzeuger:innen auf der Vorderseite der Produktverpackung erfolgt.“

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz



[1] https://noe.orf.at/stories/3192764/ (pt. 21. 02.2023).

[2] Ibid.